Wirtschaft

USA beschließen Rücknahme zentraler Klimaregeln für Kraftwerke

Die US-Umweltbehörde EPA nimmt wesentliche CO₂-Vorgaben für fossile Kraftwerke zurück. Weitere Lockerungen sind erst vorgeschlagen. Auch der bereits beschlossene Teil tritt nicht sofort in Kraft.

Von Wolfgang

15. Sep. 20263 Min. Lesezeit

USA beschließen Rücknahme zentraler Klimaregeln für Kraftwerke

Die US-Umweltbehörde EPA nimmt wesentliche CO₂-Vorgaben für fossile Kraftwerke zurück. Weitere Lockerungen sind erst vorgeschlagen. Auch der bereits beschlossene Teil tritt nicht sofort in Kraft.

Die US-Umweltbehörde EPA hat am 14. September 2026 die Rücknahme großer Teile ihrer Kraftwerks-Klimaregeln von 2024 beschlossen. Betroffen sind unter anderem Vorgaben für bestehende Kohlekraftwerke und Anforderungen an die CO₂-Abscheidung bei neuen, stark ausgelasteten Gaskraftwerken. Damit verändert die Behörde, welche Technik Betreiber künftig zur Emissionsminderung einsetzen müssen.

Die von EPA-Leiter Lee Zeldin unterzeichnete Vorabfassung der Verordnung trennt zwei Schritte: Sie hebt bestimmte Standards auf, während ein gesonderter Vorschlag auf die übrigen Treibhausgasvorgaben für fossile Kraftwerke zielt. Eine vollständige Abschaffung sämtlicher Umweltregeln ist das nicht.

CO₂-Abscheidung verliert ihre Rolle in den Vorgaben

Im Zentrum stehen Anforderungen, die auf der Abscheidung und anschließenden Speicherung von Kohlendioxid beruhen, kurz CCS. Dabei soll CO₂ aus dem Abgas zurückgehalten werden, statt in die Atmosphäre zu gelangen. Zu den betroffenen Regeln gehören solche für größere Umbauten an Kohlekraftwerken sowie für neue Gasturbinen, die dauerhaft einen großen Teil ihrer Leistung liefern.

Die EPA begründet die Rücknahme unter anderem damit, dass eine Abscheidung von 90 Prozent nicht ausreichend nachgewiesen und zu teuer sei. Die nötige Infrastruktur stehe nach Einschätzung der Behörde nicht rechtzeitig für die bisherigen Fristen bereit. Das ist die technische und wirtschaftliche Bewertung der EPA, kein Nachweis, dass CO₂-Abscheidung grundsätzlich unmöglich wäre.

Beschlossen heißt noch nicht in Kraft

Die Verordnung soll laut Vorabtext 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung im US-Bundesregister in Kraft treten. Ein konkretes Kalenderdatum steht dort noch nicht. Für Betreiber ist dieser Unterschied wichtig: Die Unterzeichnung allein ist nicht der genannte Wirksamkeitstermin.

Zwei Felder unterscheiden die beschlossene teilweise Rücknahme von einem Vorschlag zur Streichung weiterer CO₂-Vorgaben.
Beschluss und weiterer Vorschlag haben unterschiedliche Verfahrensstände. KI-generierte schematische Darstellung, Stand 15. September 2026.

Für den zusätzlichen Vorschlag kündigt die EPA ein öffentliches Verfahren an. Es soll eine Anhörung und eine Kommentierungsfrist geben. Dieser Teil ist daher noch keine abgeschlossene Regeländerung.

Umstritten bleibt die Rechnung über die Folgen

Die EPA stellt Entlastungen für die Energiewirtschaft in Aussicht. Die Umweltorganisation Environmental Defense Fund widerspricht der Kostenbilanz: Gesundheitsfolgen zusätzlicher Luftverschmutzung würden nicht angemessen berücksichtigt. EDF kündigt an, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Die Organisation vertritt dabei ausdrücklich die Gegenposition zur Behörde.

Nach ihrer Einordnung verursachen fossile Kraftwerke rund ein Viertel der US-Klimabelastung. Die Auseinandersetzung betrifft damit einen großen Emissionssektor. Ob Betreiber durch die Lockerungen tatsächlich investieren, Anlagen länger nutzen oder Strom günstiger anbieten, lässt sich aus der Regeländerung allein noch nicht ablesen. Zunächst folgen die Registerveröffentlichung, die vorgesehene Frist und das Verfahren über die weiteren Vorschläge.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.