Ein aktuelles Urteilskapitel im Fall Tesla Norwegen ist abgeschlossen. Nach der Zurückweisung der letzten Beschwerde steht fest, dass Besitzer älterer Model-S-Fahrzeuge in Norwegen einen Preisnachlass von 50.000 norwegischen Kronen pro Fahrzeug erhalten. Die Zahl der berechtigten Fahrzeuge variiert zwischen den Quellen.
Das Wichtigste
- Das norwegische Supreme Court Appeals Selection Committee wies die letzte Beschwerde gegen die Klägerentscheidung am 20. April zurück.
- Pro betroffenem Fahrzeug wurden 50.000 norwegische Kronen zugesprochen.
- Betroffen sind ältere Tesla Model S mit 85-kWh-Batterie. Die Zahl der berechtigten Fahrzeuge wird je nach Quelle mit 115 oder 118 angegeben.
Beschwerde im April endgültig gescheitert
Im Fall Tesla Norwegen ist die letzte Beschwerde gegen Entschädigungen für Besitzer älterer Model-S-Fahrzeuge gescheitert. Nach Angaben der Klägerkanzlei CLP wies das Supreme Court Appeals Selection Committee die Beschwerde von Tesla am 20. April zurück. Damit ist die zuvor ergangene Entscheidung rechtskräftig.
Kern des Verfahrens ist ein gerichtlich zugesprochener Preisnachlass von 50.000 norwegischen Kronen pro betroffenem Fahrzeug. Das Branchenmedium electrive berichtete am 23. April, dass davon 115 Fahrzeughalter erfasst seien. Die Kanzlei CLP beschreibt das Verfahren mit 118 Klagen und mehreren Pilotfällen. Die genaue Endzahl der Auszahlungen blieb damit zunächst offen.
50.000 Kronen pro Fahrzeug
Nach den übereinstimmenden Angaben der beiden belastbaren Quellen erhält jeder erfolgreiche Kläger 50.000 norwegische Kronen. Bei 115 Fahrzeugen entspräche das 5,75 Millionen Kronen. Wegen der abweichenden Angaben zur Zahl der Verfahren lässt sich die Gesamtsumme derzeit nicht abschließend beziffern.
CLP zufolge wurden zunächst vier Pilotfälle geführt. Deren Ergebnis wurde anschließend auf weitere Verfahren übertragen. Die Kanzlei bewertet die Entscheidung nach der Zurückweisung der Beschwerde als endgültig und bindend. Eine Stellungnahme von Tesla dazu war zunächst nicht bekannt.
Betroffen sind ältere Model-S-Fahrzeuge
Der Streit betrifft nach den vorliegenden Berichten Tesla Model S mit 85-kWh-Batterie aus den Baujahren 2013 bis 2015. Auslöser war ein Software-Update aus dem Jahr 2019. Die Kläger machten geltend, dass sich danach die Ladegeschwindigkeit verringerte und sich das Fahrzeugverhalten bei niedrigen Temperaturen verschlechterte. Die norwegischen Gerichte folgten nach Darstellung von CLP der Auffassung, dass diese Änderungen nicht von den Vertragsbedingungen gedeckt waren.
Fall dreht sich um Reichweite von Software-Updates
Der Fall ist für Tesla und andere Autohersteller relevant, weil er an die Folgen eines Over-the-Air-Updates anknüpft. Nach der Darstellung der Klägerseite sahen die Gerichte in Norwegen nicht nur einen Leistungsnachteil, sondern auch einen Verstoß gegen Informations- und Vertragspflichten. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie weit Hersteller technische Änderungen nach dem Fahrzeugkauf ohne ausdrückliche Zustimmung umsetzen dürfen.
Zahlungsabwicklung bleibt offen
Weitere ordentliche Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind nach Darstellung von CLP nicht mehr vorgesehen. Als nächster sachlicher Schritt steht damit die Umsetzung der zugesprochenen Preisnachlässe an. Wann einzelne Zahlungen erfolgen oder ob es Sammelabwicklungen gibt, ist bislang offen.
Der Fall reicht über Norwegen hinaus
Das Verfahren betrifft keine neuen Tesla-Modelle, sondern ältere Fahrzeuge einer klar umrissenen Baureihe. Beachtet wird der Fall dennoch, weil Gerichte erstmals sehr konkret an einer nachträglichen Software-Änderung und ihren Folgen für die zugesagte Fahrzeugleistung ansetzten. Für den europäischen Markt ist das vor allem eine Frage von Vertragsrecht und Herstellerpflichten.