Deutschland baut für wind- und sonnenarme Stunden eine neue Absicherung in den Strommarkt ein. Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz beschlossen. In den kommenden zwölf Monaten sollen elf Gigawatt steuerbare Kapazität ausgeschrieben werden. Betreiber erhalten damit Geld nicht nur für erzeugten Strom, sondern auch dafür, dass ihre Anlagen im Engpass zuverlässig verfügbar sind.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der Bundestag beschloss das StromVKG am 9. Juli 2026.
- Innerhalb von zwölf Monaten sollen insgesamt elf Gigawatt steuerbare Kapazität ausgeschrieben werden.
- Die ersten Runden sind laut BDEW für Anfang September und Ende Dezember 2026 geplant, benötigen aber noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.
- Wasserstofffähige Gaskraftwerke stehen im Mittelpunkt; Speicher, flexible Verbraucher und andere steuerbare Anlagen können ebenfalls eine Rolle spielen.
- Für Haushalte entsteht nicht sofort ein neuer Tarifposten. Wie hoch die späteren Systemkosten ausfallen, ist noch offen.

5W1H: Was der Bundestag beschlossen hat
| Wer? | Der Deutsche Bundestag beschloss das Gesetz; das Bundeswirtschaftsministerium soll die Ausschreibungen und den Kapazitätsmarkt ausgestalten. |
|---|---|
| Was? | Ein neues Verfahren für steuerbare Reserveleistung sowie ein Kapazitätsmarkt, der ab 2031 gesicherte Leistung vergüten soll. |
| Wann? | Beschluss am 9. Juli 2026; erste Ausschreibungen laut BDEW Anfang September und Ende Dezember 2026. |
| Wo? | Deutschlandweit, mit einer geplanten Verteilung von einem Drittel im netztechnischen Norden und zwei Dritteln im Süden. |
| Warum? | Auch bei Dunkelflaute und nach weiteren Kohlekraftwerksabschaltungen soll genug abrufbare Leistung vorhanden sein. |
| Wie? | Anbieter erhalten Zahlungen für nachweislich bereitgehaltene Leistung und müssen zugesagte Kapazität zu kritischen Zeiten liefern können. |
Der Beschluss ist kein Auftrag für ein einzelnes Kraftwerk. Er schafft den gesetzlichen Rahmen für mehrere Ausschreibungsrunden. Welche Projekte Zuschläge erhalten, entscheidet sich erst im Wettbewerb. Auch der genaue Mix aus neuen Anlagen, Speichern und flexibler Nachfrage steht noch nicht fest.
Was hinter den elf Gigawatt steckt
Elf Gigawatt entsprechen einer verfügbaren Leistung, nicht einer dauerhaft erzeugten Strommenge. Die Anlagen sollen vor allem dann einspringen, wenn Wind und Sonne wenig liefern und zugleich viele Verbraucher Strom benötigen. Läuft das System ruhig, können diese Kapazitäten längere Zeit stillstehen.
Genau darin liegt das wirtschaftliche Problem: Ein Kraftwerk, das nur wenige Stunden im Jahr Strom verkauft, verdient am normalen Strommarkt womöglich zu wenig für Bau, Finanzierung und Wartung. Das StromVKG ergänzt deshalb den bisherigen Markt. Betreiber sollen für die Bereitschaft bezahlt werden, müssen ihre zugesagte Leistung im entscheidenden Moment aber nachweislich liefern.
Wichtig: Die elf Gigawatt sind nicht automatisch elf Gigawatt neue Gaskraftwerke. Der gesetzliche Rahmen bezieht auch Speicher, Lastmanagement und weitere flexible Kapazitäten ein. Wie breit der Wettbewerb tatsächlich wird, zeigen erst die Ausschreibungsbedingungen und Zuschläge.
Wie ein Kapazitätsmarkt funktioniert
Im heutigen Strommarkt fließt Geld vor allem für gelieferte Kilowattstunden. Ein Kapazitätsmarkt vergütet zusätzlich die Fähigkeit, zu einem festgelegten Zeitpunkt Leistung bereitzustellen. Vereinfacht gesagt bezahlt das Stromsystem damit eine Versicherung gegen knappe Stunden.
Der Zuschlag ist kein Freibrief. Neue Anlagen müssen rechtzeitig fertig werden, bestehende Kapazitäten verfügbar bleiben. Wer zugesagte Leistung nicht erbringt, braucht klare Sanktionen; sonst würde Bereitschaft bezahlt, die im Ernstfall fehlt. Für die Kosten ist außerdem entscheidend, wie viele Anbieter konkurrieren und welcher Höchstpreis in den Auktionen gilt.
Der Zeitplan bis 2031
| Zeitpunkt | Geplanter Schritt | Offene Bedingung |
|---|---|---|
| 9. Juli 2026 | Bundestag beschließt das StromVKG | Das weitere Verfahren und die Umsetzung müssen abgeschlossen werden. |
| Anfang September 2026 | Erste Ausschreibungsrunde laut BDEW | Beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. |
| Ende Dezember 2026 | Zweite Ausschreibungsrunde laut BDEW | Rechtssichere und wettbewerbliche Auktionsregeln. |
| 2027 und 2029 | Weitere Ausschreibungen nach dem Regierungsentwurf | Bedarf, Projektfortschritt und Marktbedingungen. |
| Ab 2031 | Kapazitätsmarkt soll gesicherte Leistung abdecken | Ausgestaltung, Finanzierung und Zusammenspiel mit dem Strommarkt. |
Die Termine im Herbst sind damit ambitioniert, aber noch nicht garantiert. Ohne die Genehmigung der EU-Kommission dürfen die geplanten Fördermechanismen nicht wie vorgesehen starten.
Gaskraftwerke, Speicher und flexible Nachfrage
Wasserstofffähige Gaskraftwerke bilden einen zentralen Teil der Strategie. Sie können ihre Leistung vergleichsweise schnell verändern und sollen Kohlekraftwerke in knappen Stunden ersetzen. Die Bundesregierung hatte im Mai festgehalten, dass geförderte Kraftwerke ab 2045 klimaneutral laufen müssen. Neue geförderte Gaskraftwerke sollen dafür technisch auf Wasserstoff vorbereitet sein.
„Wasserstoff-ready“ löst die Brennstofffrage nicht. Dafür braucht es später auch klimafreundlichen Wasserstoff, Netze und verbindliche Umstellungstermine.
Speicher und flexible Nachfrage können andere Aufgaben übernehmen. Batterien reagieren sehr schnell, sind aber nicht für jede mehrtägige Knappheit ausgelegt. Industrieanlagen, Rechenzentren oder große Wärmesysteme können Last verschieben, wenn Prozesse und Verträge das zulassen. Ein offenes Auktionsdesign sollte diese Fähigkeiten vergleichbar bewerten, statt nur eine Kraftwerksklasse zu finanzieren.

Was das für Stromkunden bedeutet
Der Beschluss verändert die Stromrechnung nicht über Nacht. Zunächst werden Kapazitäten ausgeschrieben und Projekte entwickelt. Später müssen die Zahlungen an Betreiber jedoch finanziert werden. Ob das über eine Umlage, Netzentgelte oder einen anderen Mechanismus geschieht, bestimmt die konkrete Ausgestaltung.
Eine seriöse Euro-Prognose pro Haushalt ist derzeit nicht möglich. Zwei Effekte wirken gegeneinander: Reserveleistung kostet Geld, kann aber extreme Knappheitspreise und Versorgungsrisiken begrenzen. Für Haushalte und kleine Unternehmen kommt es deshalb nicht nur auf die ausgeschriebene Menge an. Wettbewerb, Baukosten, Brennstoffpreise und die Beteiligung günstigerer Flexibilitätsoptionen prägen die spätere Rechnung.
Warum Norden und Süden unterschiedlich behandelt werden
Nach der BDEW-Einordnung soll ein Drittel der Leistung im netztechnischen Norden und zwei Drittel im Süden entstehen. Das kann Netzengpässe mindern, begrenzt aber womöglich den Wettbewerb. Eine günstige Anlage hilft wenig, wenn ihre Leistung im Engpass nicht am benötigten Ort ankommt.
Welche Punkte noch offen sind
- EU-Genehmigung: Die ersten Ausschreibungen hängen vom Beihilferecht ab.
- Technologiemix: Erst die Auktionsregeln zeigen, wie gut Speicher und Lastmanagement gegen Kraftwerke antreten können.
- Finanzierung: Der endgültige Weg von Kapazitätszahlungen zur Stromrechnung ist noch nicht klar.
- Wasserstoffpfad: Technische Umrüstbarkeit reicht ohne Brennstoff, Netze und Termine nicht aus.
- Lieferpflichten: Verfügbarkeit muss messbar sein und bei Ausfällen Folgen haben.

Wer das Thema mit Speichern vertiefen möchte, findet bei TechZeitGeist eine Einordnung zu Batteriespeichern und ihrem Erlösmodell. Die regionale Netzseite erklärt unser Beitrag zu Netzentgelten für Speicher.
Meine Einschätzung: Eine Versicherung braucht einen Preisvergleich
Gesicherte Leistung ist kein Widerspruch zur Energiewende. Ein Stromsystem mit viel Wind und Sonne braucht Reserven für die Stunden, in denen Erzeugung und Verbrauch auseinanderlaufen. Der Fehler wäre nicht, Verfügbarkeit zu bezahlen. Riskant wäre ein Verfahren, das früh große fossile Kapazitäten bindet und Speicher oder flexible Verbraucher nur am Rand zulässt.
Der Maßstab für das StromVKG liegt daher in den Auktionen. Sie müssen offenlegen, welche Technologie welche Lücke zu welchem Preis schließt. Ebenso wichtig sind belastbare Vorgaben für Wasserstoff, Klimaneutralität und regionale Netzbedürfnisse. Erst dann zeigt sich, ob Deutschland eine zweckmäßige Versicherung einkauft oder über Jahre eine teure Übergangslösung finanziert.
FAQ zum StromVKG
Was ist das StromVKG?
Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz schafft den Rahmen für Ausschreibungen steuerbarer Leistung und einen Kapazitätsmarkt. Anbieter können damit auch für die verlässliche Bereitstellung von Leistung vergütet werden.
Werden jetzt sofort elf Gigawatt Gaskraftwerke gebaut?
Nein. Elf Gigawatt bezeichnen die geplante Ausschreibungsmenge steuerbarer Kapazität innerhalb von zwölf Monaten. Welche Projekte und Technologien Zuschläge erhalten, steht noch nicht fest.
Steigt dadurch der Strompreis?
Kapazitätszahlungen müssen finanziert werden, doch eine konkrete Wirkung auf Haushaltsrechnungen lässt sich noch nicht beziffern. Sie hängt von Auktionspreisen, Wettbewerb und dem späteren Finanzierungsmodell ab.
Wann starten die ersten Ausschreibungen?
Der BDEW nennt Anfang September und Ende Dezember 2026. Dafür ist noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission nötig.
Weiterlesen
Quellen und weiterführende Informationen
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Sicherung der Stromversorgung, 9. Juli 2026
- BDEW: Zentraler Grundstein für Einstieg vor Ausstieg, 9. Juli 2026
- Deutscher Naturschutzring: Milliarden für Gaskraftwerke, Rückschritt bei Speichern und Flexibilität, 9. Juli 2026
- Deutscher Bundestag: Regierungsentwurf zur Versorgungssicherheit bei Strom erörtert, 11. Juni 2026
- Bundesregierung: Stromversorgungssicherheit im Kabinett beschlossen, 13. Mai 2026
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-10