Die Diskussion um die PV Förderung 2026 sorgt für Verunsicherung bei vielen Hausbesitzern. Ein geleakter Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht offenbar vor, die feste Einspeisevergütung für neue private Solaranlagen unter 25 Kilowatt Leistung ab 2027 zu streichen. Dieser Artikel ordnet ein, was laut den bisher bekannten Informationen tatsächlich im Entwurf steht, wie belastbar das Leak ist und welche wirtschaftlichen Folgen das für typische Dachanlagen haben kann.
Einleitung
Wer 2026 über eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach nachdenkt, rechnet meist mit festen Einnahmen für eingespeisten Strom. Genau dieses Sicherheitsnetz steht nun zur Debatte. Mehrere Medien berichten über einen internen Entwurf zur EEG-Reform, der die Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 streichen könnte. Für viele stellt sich damit eine sehr praktische Frage: Rechnet sich eine Anlage ohne garantierte Vergütung überhaupt noch?
Das Thema ist gerade deshalb brisant, weil Investitionsentscheidungen oft Monate dauern. Banken kalkulieren Kredite, Installationsbetriebe planen Auslastung, Bauherren vergleichen Angebote. Gleichzeitig wird intensiv über Netzausbau, Smart-Meter-Pflichten und steigende Systemkosten diskutiert. Es geht also nicht um Symbolpolitik, sondern um handfeste Rahmenbedingungen für private Investitionen.
Was im geleakten EEG-Entwurf stehen soll
Laut Berichten unter anderem von Handelsblatt, t-online unter Bezug auf einen Spiegel-Bericht sowie Fachmedien soll ein interner Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vorliegen. Demnach würde für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt Leistung ab 2027 die feste Einspeisevergütung entfallen. Statt einer staatlich garantierten Vergütung müssten Betreiber ihren überschüssigen Strom direkt vermarkten.
Die bisherige Einspeisevergütung für kleine Anlagen liegt 2026 laut Medienberichten bei rund 12,34 Cent pro Kilowattstunde. Fällt diese feste Zahlung weg, hängt der Erlös vom Strommarktpreis oder von Verträgen mit Direktvermarktern ab. Zusätzlich soll eine Pflicht zur Direktvermarktung eingeführt werden. Das bedeutet, dass selbst kleine Dachanlagen nicht mehr automatisch zu festen Konditionen einspeisen dürfen.
Berichtet wird außerdem über eine mögliche Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent der installierten Leistung. Ein Teil des erzeugten Stroms müsste dann selbst verbraucht oder gespeichert werden. Hinzu kommt eine Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht, auch für kleinere Anlagen. Offizielle, veröffentlichte Gesetzestexte waren zum 27.02.2026 jedoch nicht zugänglich. Die Informationen stammen aus geleakten Dokumenten und ministerielle Stellen haben Details bislang nicht bestätigt.
Was sich gegenüber der aktuellen Rechtslage ändert
Nach geltendem EEG erhalten Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre. Diese Planungssicherheit war ein zentraler Treiber für den Ausbau auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Vergütung ist zwar in den vergangenen Jahren gesunken, bietet aber weiterhin kalkulierbare Einnahmen.
Der geleakte Entwurf würde dieses Modell für neue Anlagen grundlegend verändern. Ohne feste Vergütung tragen Betreiber das Preisrisiko am Strommarkt selbst. Das kann in Zeiten hoher Börsenpreise attraktiv sein, bei niedrigen Preisen jedoch spürbar weniger Erlös bringen. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Anforderungen. Direktvermarktung erfordert technische Anbindung, Messkonzepte und oft einen Vertrag mit einem Aggregator, der viele kleine Anlagen bündelt.
Branchenverbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft warnen laut Berichten vor einem deutlichen Rückgang beim Zubau kleiner Dachanlagen. Kritisiert wird vor allem, dass die Marktinfrastruktur für hunderttausende Kleinanlagen noch nicht flächendeckend etabliert ist. Das Ministerium verweist laut Medien darauf, dass viele kleine Anlagen bereits heute wirtschaftlich betrieben werden könnten. Welche Annahmen dabei zugrunde liegen, ist öffentlich bislang nicht detailliert ausgeführt.
Was das für eine typische 10-kW-Anlage bedeutet
Um die wirtschaftliche Dimension greifbar zu machen, lohnt ein Blick auf eine typische 10-Kilowatt-Dachanlage. Bei einer Jahresproduktion von rund 9.000 Kilowattstunden und einer Einspeisevergütung von etwa 12,34 Cent pro Kilowattstunde ergeben sich bei vollständiger Einspeisung rechnerisch gut 1.100 Euro Einnahmen pro Jahr. In der Praxis wird jedoch ein Teil des Stroms selbst verbraucht.
Ohne feste Vergütung entfällt dieser garantierte Erlösanteil. Entscheidend wird dann der Eigenverbrauch. Wer viel selbst nutzt, spart den Haushaltsstrompreis, der deutlich über der bisherigen Einspeisevergütung liegt. Wer wenig selbst verbraucht, ist stärker vom Marktpreis abhängig. Eine mögliche 50-Prozent-Begrenzung der Einspeisung würde den Druck erhöhen, Speicher oder flexible Verbraucher einzubinden.
Für die Amortisation bedeutet das mehr Unsicherheit. Mit fester Vergütung lassen sich Rückzahlungszeiträume relativ stabil kalkulieren. Fällt diese Konstante weg, hängen Wirtschaftlichkeitsrechnungen stärker von Annahmen zu Strompreisen, Eigenverbrauchsquote und zusätzlichen Kosten für Direktvermarktung ab. Banken und Installationsbetriebe müssen ihre Modelle entsprechend anpassen.
Wie belastbar das Leak ist und wie es weitergeht
Der derzeit diskutierte Entwurf ist nach Medienlage ein internes Arbeitspapier. Ein offiziell veröffentlichter Gesetzentwurf oder eine Bundestagsdrucksache lag Ende Februar 2026 nicht vor. Das heißt, der Text kann sich im weiteren Verfahren noch ändern. Referentenentwürfe durchlaufen üblicherweise Abstimmungen zwischen Ministerien, Verbändeanhörungen und schließlich das parlamentarische Verfahren.
Sollte die Streichung der Einspeisevergütung tatsächlich Teil eines Regierungsentwurfs werden, würde sie frühestens nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat in Kraft treten. Als mögliches Datum wird in den Berichten das Jahr 2027 genannt. Für 2026 geplante Anlagen könnten daher noch unter die bisherige Regelung fallen, sofern sie rechtzeitig in Betrieb gehen.
Für Hausbesitzer bedeutet das eine Phase der Abwägung. Wer ohnehin investieren wollte, muss prüfen, ob das Projekt zeitlich vorgezogen werden sollte. Wer noch unsicher ist, sollte Angebote und Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit und ohne feste Vergütung vergleichen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Entwurf in dieser Form Bestand hat oder politisch nachjustiert wird.
Fazit
Die Debatte um die PV Förderung 2026 dreht sich um mehr als eine einzelne Kennzahl. Es geht um die Frage, ob kleine private Solaranlagen weiterhin auf garantierte Einnahmen setzen können oder stärker dem Strommarkt ausgesetzt werden. Der geleakte EEG-Entwurf deutet auf einen Systemwechsel hin, ist aber noch kein beschlossenes Gesetz. Für Hausbesitzer heißt das: genau rechnen, Szenarien durchspielen und die politische Entwicklung aufmerksam verfolgen. Die Wirtschaftlichkeit bleibt möglich, doch sie wird komplexer und weniger planbar als bisher.
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