Artikelbild: KI-generiertes Symbolbild; kein konkretes Routermodell.
Wer zum Internetvertrag einen Router auswählt, sollte sich die genaue Gerätebezeichnung geben lassen, bevor er über dessen Sicherheit urteilt. Der Name auf dem Gehäuse kann die Marke des Anbieters sein. Für eine brauchbare Auskunft müssen Modell, Hersteller und die dazugehörige Softwarepflege zusammenpassen.
Die Gesellschaft für Informatik fordert in ihrem am 10. September veröffentlichten Policy-Brief unter anderem, dass Internetanbieter die Herkunft ihrer Geräte offenlegen sollen. Das ist eine politische Forderung. Aus dem Papier folgt keine neue, bereits geltende Offenlegungspflicht für deinen Anbieter. Für die eigene Auswahl lohnt deshalb eine gezielte Anfrage nach den Sicherheitsinformationen zu genau dem Router, der geliefert werden soll.
Erst das Gerät bestimmen, dann das Versprechen bewerten
Notiere den vollständigen Modellnamen aus dem Angebot. Ist bereits ein Gerät vorhanden, gleiche ihn mit dem Typenschild und der Geräteinformation in der Verwaltungsoberfläche ab. Falls dort eine Hardwareversion steht, gehört sie zur Anfrage. Zugangspasswörter und andere geheime Angaben vom Aufkleber brauchst du dafür nicht weiterzugeben.
Bei einem sogenannten White-Label-Gerät verkauft ein Anbieter Technik unter seiner eigenen Marke. Der GI-Policy-Brief fordert gerade für solche Router mehr Herkunftstransparenz. Deshalb lohnt es sich, nach dem tatsächlichen Hersteller und der passenden Supportseite zu fragen. Eine Antwort zu einer ähnlich benannten Modellreihe hilft wenig, wenn unklar bleibt, ob sie für das angebotene Gerät gilt.
Fehlen diese Angaben, ist damit keine Sicherheitslücke nachgewiesen. Es bleibt jedoch eine Informationslücke: Du kannst das Sicherheitsversprechen noch keinem eindeutig bestimmten Produkt zuordnen. Diese Unterscheidung verhindert sowohl falsche Entwarnung als auch einen vorschnellen Austausch.
Die Anfrage sollte Zuständigkeit und Zeitraum klären
Eine kurze schriftliche Anfrage schafft eine bessere Vergleichsgrundlage als das Wort „sicher“ auf einer Produktseite. Folgenden Text kannst du an das konkrete Angebot anpassen:
Bitte nennen Sie mir zum angebotenen Router den vollständigen Modellnamen, den tatsächlichen Hersteller und gegebenenfalls die Hardwareversion. Wer stellt für diese Variante Sicherheitsupdates bereit, wie werden sie installiert und welcher Unterstützungszeitraum ist zugesagt? Bitte verlinken Sie die zu diesem Modell gehörenden Angaben. Falls Sie mit einem IT-Sicherheitskennzeichen werben, senden Sie mir bitte die zugehörige Produktinformationsseite des BSI.
Das ist eine redaktionell zusammengestellte Anfrage, kein rechtlicher Musterbrief. Vergleiche anschließend, ob der Anbieter einen konkreten Zeitraum nennt und worauf sich dessen Beginn bezieht. Bewahre die Antwort zusammen mit der Modellbezeichnung auf. So lässt sich später nachvollziehen, was tatsächlich zugesagt wurde.
Wie lange Softwarepflege zugesagt ist, beeinflusst auch die mögliche Nutzungsdauer. Den Zusammenhang erklärt der TZG-Artikel über Router, Stromverbrauch und Umweltkriterien. Für die Sicherheitsanfrage zählt zunächst, ob die Auskunft das konkrete Gerät abdeckt.

Ein BSI-Kennzeichen führt zum Nachweis
Wird das freiwillige IT-Sicherheitskennzeichen genannt, öffne die damit verknüpfte BSI-Seite. Nach § 3 der Kennzeichenverordnung sind dort die Herstellererklärung, Sicherheitsinformationen und die Laufzeit des Kennzeichens abrufbar. Vergleiche die Produktangaben mit dem angebotenen Router. Lies auch aktuelle Hinweise; ein abgebildetes Etikett im Shop ersetzt diesen Schritt nicht.
Das Kennzeichen verbindet ein zeitlich bestimmtes Sicherheitsversprechen des Herstellers mit Informationen des BSI. Die Behörde prüft für die Freigabe die Plausibilität anhand der vorgelegten Unterlagen. So beschreibt es § 55 des BSI-Gesetzes. Es wäre daher falsch, aus dem Logo eine pauschale Zusicherung abzuleiten, dass das Gerät unter allen Umständen sicher sei.
Auch Datenschutz und IT-Sicherheit sind dabei getrennt zu betrachten: Das Gesetz hält ausdrücklich fest, dass das Kennzeichen keine Aussage über die Datenschutzeigenschaften des Produkts trifft. Wer wissen möchte, welche Daten eine Router-App übermittelt, braucht dafür weitere Angaben des Anbieters. Diese Antwort steht nicht automatisch im Sicherheitskennzeichen.
Herkunft allein entscheidet die Auswahl nicht
Der aktuelle GI-Brief stützt sich auf eine frühere Untersuchung von Routerschwachstellen. Bei ihrer Einordnung gehört der Auftraggeber dazu: Laut GI-Mitteilung vom 18. Juni 2026 entstand die Studie im Auftrag der FRITZ! GmbH. Die GI nennt D-Link, FRITZ!, Netgear und TP-Link als untersuchte Hersteller und betrachtet dokumentierte Schwachstellen aus den Jahren 2020 bis 2025.
Die Untersuchung ersetzt keinen Test des heute angebotenen Modells. Für die Auswahl lohnt deshalb der Blick auf konkrete Nachweise: Lass dir ein klar bestimmtes Gerät, einen zuständigen Ansprechpartner und nachvollziehbare Sicherheitszusagen nennen. Bleiben Antworten vage, frage gezielt nach oder vergleiche ein anderes Angebot. Ein ausgefülltes Datenblatt garantiert keine Sicherheit, macht die Entscheidung aber überprüfbarer.
Quellen
- Gesellschaft für Informatik: GI veröffentlicht Policy Brief zu Routersicherheit, 10. September 2026.
- Sax et al., Gesellschaft für Informatik: Router-Sicherheit und digitale Souveränität, Policy Brief Nr. 6, September 2026.
- Gesetze im Internet: § 3 BSI-ITSiKV – Gestaltung des Etiketts und der Internetseite, abgerufen am 14. September 2026.
- Gesetze im Internet: § 55 BSIG – Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen, abgerufen am 14. September 2026.
- Gesellschaft für Informatik: Neue Studie: Heimnetzrouter sind ein unterschätztes Sicherheitsrisiko, 18. Juni 2026.
Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.