Technik

Wie Klimaschutz zum beruflichen Können werden soll

Der NKI-Aufruf sucht Projekte, die Klimaschutz dauerhaft in Ausbildung und Betriebe bringen. Ein Verpackungsprojekt zeigt den praktischen Ansatz.

Von Wolfgang

09. Sep. 20264 Min. Lesezeit

Wie Klimaschutz zum beruflichen Können werden soll

Der NKI-Aufruf sucht Projekte, die Klimaschutz dauerhaft in Ausbildung und Betriebe bringen. Ein Verpackungsprojekt zeigt den praktischen Ansatz.

Klimaschutz lässt sich im Beruf an konkreten Aufgaben lernen: Verpackungsmaterial einsparen, Abläufe untersuchen, Verbesserungen umsetzen. Ein aktueller Aufruf der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) soll solche Fähigkeiten dauerhaft in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verankern. Was damit gemeint ist, zeigt ein bereits bestehendes Ausbildungsprogramm.

Beim Unternehmen Dr. Hahn aus Mönchengladbach wurden optimierte Verpackungsprozesse 2026 mit dem Ressourceneffizienz-Sonderpreis der Energie-Scouts ausgezeichnet. Nach Angaben der NKI spart das Unternehmen dadurch jährlich rund 4,7 Millionen Verpackungstüten. Im Energie-Scouts-Programm lernen Auszubildende, Einsparmöglichkeiten bei Energie und Ressourcen im eigenen Betrieb zu erkennen und konkrete Verbesserungen umzusetzen.

Das Beispiel verbindet fachliches Lernen mit einer Veränderung im Betrieb. Die Auszubildenden beschäftigen sich nicht nur mit Klimaschutz als Unterrichtsthema, sondern mit Arbeitsabläufen, auf die sie Einfluss nehmen können. Das ausgezeichnete Verpackungsprojekt gehört allerdings zum bestehenden Energie-Scouts-Programm, nicht zur noch offenen Förderauswahl. Es veranschaulicht den Ansatz, den der neue Aufruf für weitere Projekte verfolgt.

Wie aus einem Projekt dauerhaftes Können wird

Eine gelungene Verpackungsoptimierung beantwortet noch nicht, wie der nächste Ausbildungsjahrgang ähnliche Möglichkeiten erkennt. Genau hier setzt der NKI-Aufruf an: Er soll Klimaschutzkompetenzen von Fachkräften, Auszubildenden und Bildungspersonal dauerhaft in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verankern. Beschäftigte sollen eigene betriebliche Konzepte entwickeln und zunächst praktisch erproben können. Das ist ein Förderziel, keine neue allgemeine Ausbildungspflicht.

Dafür nimmt der Aufruf auch die Ausbildenden und die Zusammenarbeit schulischer und betrieblicher Lernorte in den Blick. Fachwissen, die Untersuchung von Abläufen und das Erproben einer Verbesserung sollen zusammenkommen. Auch das internationale Beispiel aus Indien beschäftigt sich mit der Frage, wie Ausbildung mit Anlagenpraxis und Arbeitgebern verbunden werden kann – dort in einem Ausbildungsprogramm für Solar, Speicher und Netze, nicht im Rahmen der deutschen Förderung.

Dauerhafte Verankerung kann laut Programm etwa durch interne Ziele, Arbeitsgruppen oder regelmäßige Trainings entstehen. Entscheidend ist, dass Klimaschutz im Arbeitsalltag einen festen Platz bekommt. Antragsteller müssen deshalb erläutern, wie ihre Maßnahmen zum Klimaschutz beitragen und nach dem Förderende weiterlaufen sollen. Ein Lernangebot und hohe Teilnehmerzahlen allein belegen weder eingesparte Emissionen noch einen bleibenden Kompetenzgewinn.

Als mögliche Träger und Partner nennt der Aufruf unter anderem Berufsverbände, Gewerkschaften, Kammern und Innungen. Der Blick reicht über Bau-, Metall-, Elektro- sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimaberufe hinaus: Auch Soziales, Gesundheit und Landwirtschaft kommen in Betracht. Diese Beispiele zeigen die thematische Breite; ob eine Organisation antragsberechtigt ist, hängt daneben von ihrer Rechtsform und den weiteren Fördervoraussetzungen ab.

Die Förderung richtet sich an Institutionen, nicht an Kursteilnehmer

Jugendbeteiligung ist ein zweites Themenfeld des Aufrufs. Eine Verbindung mit beruflicher Bildung ist besonders willkommen, aber keine Pflicht. Die Projekte sollen bundesweit wirken und sichtbar werden. Dafür zählt laut Programm-FAQ nicht allein die geografische Verteilung: Auch eine breite und vertiefte Ansprache einer Zielgruppe kann bundesweite Sichtbarkeit schaffen.

Finanziert werden institutionelle Projekte, keine persönlichen Kurszuschüsse. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Ausgeschlossen sind natürliche Personen sowie Kommunen einschließlich ihrer rechtlich unselbständigen Einrichtungen und kommunaler Zweckverbände. Die Mindestzuwendung beträgt 150.000 Euro für ein Einzelprojekt oder 100.000 Euro je Teilprojekt eines Verbunds. Diese Summen bezeichnen den Zuschuss, nicht das gesamte Projektbudget. Weitere finanzielle und rechtliche Voraussetzungen gelten.

Projektskizzen können bis zum 15. September 2026 über easy-Online eingereicht werden. Das Verfahren ist zweistufig: Nach der Bewertung werden ausgewählte Skizzen zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Auch diese Aufforderung ist noch keine Förderzusage. Für Auszubildende eröffnet der Stichtag deshalb weder eine persönliche Kursanmeldung noch bedeutet er, dass unmittelbar neue Bildungsangebote beginnen.

Der Beginn des Bewilligungszeitraums ist frühestens zwölf Monate nach Einreichung der Skizze einzuplanen; ein Starttermin wird damit nicht zugesagt. Wer ein Projekt vorbereitet, braucht also neben Lerninhalten auch Zeit und klare Zuständigkeiten im Betrieb. Die Auszubildenden müssen eigene Verbesserungen erproben können – und die gewonnenen Erfahrungen müssen so in der Ausbildung verankert werden, dass der nächste Jahrgang daran anknüpfen kann.

Quellen und weiterführende Informationen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.