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IFG-Reform: Hubig will Auskunftspflicht der Regierung erhalten

Die IFG-Reform steht unter Druck. Hubig verteidigt Transparenz und Auskunftspflicht – geplant sind trotzdem neue Hürden für amtliche Informationen.

Von Wolfgang

09. Juli 20267 Min. Lesezeit

IFG-Reform: Hubig will Auskunftspflicht der Regierung erhalten

Die IFG-Reform steht unter Druck. Hubig verteidigt Transparenz und Auskunftspflicht – geplant sind trotzdem neue Hürden für amtliche Informationen.

Die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes wird zum ersten größeren Transparenztest der neuen Regierung: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will die Auskunftspflicht der Regierung erhalten, während das schwarz-rote Reformpaket den Zugang zu amtlichen Informationen enger fassen könnte. Für Bürgerinnen und Bürger, Medien, NGOs und Unternehmen geht es um eine einfache Frage: Bleiben Verwaltungsdaten grundsätzlich zugänglich – oder wird Informationsfreiheit künftig stärker begründet, beschränkt und verteuert?

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Aktueller Anlass: Hubig verteidigt im ARD-Interview Transparenz und Auskunftspflicht der Regierung; die IFG-Reform stößt zugleich auf breite Kritik.
  • Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 2006 und verpflichtet Bundesbehörden grundsätzlich, amtliche Informationen herauszugeben.
  • Geplant ist, Auskunftsrechte stärker auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse zu fokussieren; auch Beschränkungen nach Wohnsitz/Staatsangehörigkeit, Schwärzungen und höhere Gebühren stehen im Raum.
  • Der Konflikt reicht über Journalismus hinaus: Open Data, digitale Verwaltung, Compliance, öffentliche Kontrolle und Vertrauen in Behörden hängen an verlässlichem Informationszugang.
  • Noch ist die Reform kein fertiges Gesetz. Genau deshalb ist die politische Klärung jetzt entscheidend.

Was jetzt passiert ist

Die Debatte um das Informationsfreiheitsgesetz hat in dieser Woche deutlich an Schärfe gewonnen. Hubig stellt sich nicht pauschal gegen eine Reform, betont aber, dass Bürgerinnen, Bürger sowie Journalistinnen und Journalisten staatliches Handeln weiter hinterfragen und Auskunft bekommen können müssen. Sie verweist zugleich auf Missbrauchs- und Sicherheitsargumente, etwa wenn Anfragen Informationen betreffen könnten, die anderen Staaten nutzen.

Damit liegt der Konflikt offen auf dem Tisch. Die Regierung will Bürokratie abbauen, Beschäftigte schützen und sensible Bereiche absichern. Kritiker warnen dagegen, dass ausgerechnet das wichtigste Instrument für öffentliche Kontrolle geschwächt werden könnte. Mehr als 100 Organisationen, Verbände, Projekte und Medien fordern, die geplanten Änderungen zu stoppen. Auch innerhalb der SPD gibt es sichtbaren Widerstand.

Wofür das IFG steht

Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet Bundesbehörden seit 2006 grundsätzlich dazu, amtliche Informationen herauszugeben. Es ist kein Spezialwerkzeug für Investigativredaktionen. Auch Bürger, Wissenschaft, Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Gruppen nutzen Auskünfte, um Entscheidungen, Förderprogramme, Gutachten oder Verwaltungshandeln nachvollziehen zu können.

Der bisherige Grundgedanke ist relativ klar: Wer Informationen abfragt, muss normalerweise nicht begründen, warum. Grenzen gibt es trotzdem. Personenbezogene Daten, Sicherheitsinteressen oder andere Schutzgründe können schon heute Ausnahmen rechtfertigen. Der Streit dreht sich deshalb nicht darum, ob der Staat alles offenlegen muss. Er dreht sich darum, ob der Zugang künftig von vornherein enger wird.

Schema einer IFG-Anfrage vom Antrag über die Behördenprüfung bis zur Auskunft oder Ausnahme
Die Reform entscheidet, ob IFG-Anfragen niedrigschwellig bleiben oder stärker begründet werden müssen.

Was die Koalition ändern will

Im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli steht eine deutlich engere Linie. Auskunftsrechte sollen auf natürliche Personen fokussiert werden, die ein berechtigtes Interesse haben und die Information nicht über andere Regelungen erhalten können. Außerdem wird geprüft, ob der Anspruch auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt wird. Für NGOs, Medienorganisationen oder Unternehmen wäre das keine kleine technische Änderung, sondern eine neue Zugangshürde.

Hinzu kommen weitere Punkte: Namen von Beschäftigten in Behörden sollen grundsätzlich stärker geschwärzt werden, damit sie besser vor Anfeindungen und Drohungen geschützt sind. Für kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung wird ein besonderer Schutzbedarf genannt. Auch höhere Gebühren stehen im Raum. Zusammengenommen könnte aus einem niedrigschwelligen Auskunftsrecht ein stärker gefilterter Zugang werden.

Reformpunkt Mögliche Folge Warum das digital zählt
Berechtigtes Interesse Anfragende müssten stärker erklären, warum sie Informationen brauchen. Portale und Verfahren brauchen neue Prüf- und Ablehnungslogik.
Fokus auf natürliche Personen Organisationen könnten schlechter direkt anfragen. Recherchen und zivilgesellschaftliche Datenauswertungen würden umständlicher.
Schwärzungen Beschäftigte werden besser geschützt, Verantwortlichkeiten aber schwerer nachvollziehbar. Digitale Akten müssen sauber zwischen Schutz und Verantwortlichkeit trennen.
Gebühren Aufwendige Anfragen könnten teurer werden. Kostenmodelle entscheiden mit, ob Auskunft praktisch nutzbar bleibt.
Tablet mit abstrakten Verwaltungsdaten neben geschwärzten Papierakten
Open Data und Informationsfreiheit ergänzen sich: Veröffentlichte Datensätze ersetzen gezielte Auskunftsrechte nicht.

Warum das eine Digitalstaatsfrage ist

Die Regierung spricht parallel über Staatsmodernisierung und Open Data. Der Bundestag dokumentiert, dass ein Rechtsanspruch auf Open Data vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung geprüft wird. Gleichzeitig liegt die IFG-Reform beim Bundesinnenministerium. Genau hier entsteht die Spannung: Ein Staat kann nicht glaubwürdig mehr offene Daten versprechen und zugleich den individuellen Zugang zu vorhandenen Informationen deutlich erschweren.

Open Data und Informationsfreiheit sind nicht dasselbe. Open Data bedeutet: Der Staat veröffentlicht bestimmte Daten von sich aus, idealerweise maschinenlesbar. Informationsfreiheit bedeutet: Menschen können gezielt nachfragen, wenn etwas nicht offenliegt. Ein moderner Digitalstaat braucht beides. Veröffentlichte Datensätze helfen wenig, wenn wichtige Akten, Prüfvermerke oder Entscheidungsgrundlagen hinter neuen Zugangshürden verschwinden.

Wo die Risiken liegen

Das Sicherheitsargument ist nicht falsch. Behördenbeschäftigte dürfen nicht Zielscheibe persönlicher Angriffe werden. Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung brauchen Schutz. Nur folgt daraus nicht automatisch, dass das gesamte Auskunftsrecht enger werden muss. Ein gutes Gesetz trennt konkrete Schutzgründe von pauschalen Zugangshürden.

Die größere Gefahr liegt in der Beweislast. Wenn Anfragende zuerst ein berechtigtes Interesse darlegen müssen, verschiebt sich das Verhältnis zwischen Staat und Öffentlichkeit. Dann ist Information nicht mehr grundsätzlich zugänglich, sondern muss stärker erbeten und begründet werden. Für journalistische Recherchen, zivilgesellschaftliche Kontrolle und auch für Unternehmen, die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen wollen, kann das Verfahren zäher und teurer werden.

Praxis-Check für Medien, NGOs und Unternehmen

  • Prüfen, welche laufenden Recherchen oder Compliance-Fragen vom IFG abhängen.
  • Wichtige Anfragen nicht unnötig aufschieben, solange das geltende Recht unverändert ist.
  • Bei neuen Auskunftsportalen auf Begründungsfelder, Gebührenhinweise und Ablehnungsgründe achten.
  • Open-Data-Angebote nicht mit vollständiger Informationsfreiheit verwechseln.
  • Dokumentieren, wenn Behörden schon heute pauschal auf Schutzgründe oder Aufwand verweisen.

Was Betroffene jetzt beobachten sollten

Entscheidend wird der konkrete Gesetzentwurf. Erst dann zeigt sich, ob die Reform nur Missbrauchsfälle und sensible Bereiche präziser regelt oder ob sie den Grundsatz der voraussetzungslosen Anfrage kippt. Wichtig sind vor allem vier Fragen: Wer darf künftig anfragen? Muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden? Wie hoch werden Gebühren? Und welche Informationen dürfen Behörden künftig pauschal schwärzen?

Für digitale Verwaltung kommt noch ein fünfter Punkt hinzu: Wie werden diese Regeln technisch umgesetzt? Wenn jedes Portal neue Begründungslogik, Gebührenberechnung und Schwärzungspflichten bekommt, steigt der Aufwand in Behörden eher, als dass er sinkt. Staatsmodernisierung entsteht nicht durch neue Prüfkästchen. Sie entsteht durch klare Regeln, maschinenlesbare Veröffentlichung und nachvollziehbare Ausnahmen.

Meine Einschätzung: Transparenz ist kein Komfortmerkmal

Aus digitalpolitischer Sicht ist die Reform heikel, weil sie an der falschen Stelle sparen könnte. Natürlich muss der Staat Beschäftigte schützen und sensible Bereiche absichern. Aber ein modernes Informationsrecht sollte Missbrauch gezielt begrenzen, nicht den Normalfall erschweren. Wer jede Anfrage zunächst unter Verdacht stellt, erzeugt kein Vertrauen in Verwaltung. Er erzeugt zusätzliche Reibung.

Der bessere Weg wäre ein Doppelansatz: mehr proaktive Veröffentlichung dort, wo Daten regelmäßig nachgefragt werden, und präzisere Ausnahmen dort, wo Schutz wirklich nötig ist. Dann sinkt Behördenaufwand, ohne Transparenz abzubauen. Genau daran sollte sich der kommende Entwurf messen lassen.

Häufige Fragen

Ist die IFG-Reform schon beschlossen?

Nein. Es gibt politische Beschlüsse und Reformpläne, aber noch keinen final beschlossenen Gesetzentwurf. Der genaue Text wird entscheidend sein.

Wer nutzt das Informationsfreiheitsgesetz?

Neben Bürgerinnen und Bürgern nutzen Medien, NGOs, Forschung, Unternehmen und Verbände IFG-Anfragen, um amtliche Informationen, Gutachten oder Entscheidungsgrundlagen nachvollziehen zu können.

Ist Open Data ein Ersatz für Informationsfreiheit?

Nein. Open Data kann viele Standarddaten öffentlich machen. Informationsfreiheit bleibt wichtig, wenn konkrete Dokumente oder Entscheidungsgrundlagen nicht von selbst veröffentlicht werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-09