Erneuerbare Energien

Neues Heizungsgesetz beschlossen: Was bis zum 21. Juli bei Wärmepumpe und Förderung gilt

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen. Was sich bei Heizungswahl und KfW-Förderung zum 21. Juli 2026 ändert.

Von Wolfgang

12. Juli 20267 Min. Lesezeit

Neues Heizungsgesetz beschlossen: Was bis zum 21. Juli bei Wärmepumpe und Förderung gilt

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen. Was sich bei Heizungswahl und KfW-Förderung zum 21. Juli 2026 ändert.

Wer gerade eine neue Heizung plant, muss zwei getrennte Änderungen im Blick behalten: Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, während die KfW ihre Förderbedingungen zum 21. Juli umstellt. Der Beschluss erweitert die gesetzliche Technikwahl. Ob ein Vorhaben noch nach den bisherigen Förderbedingungen eingereicht werden kann, hängt jedoch vom Stand der Unterlagen und vom KfW-Stichtag ab.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet. Verkündung und Inkrafttreten sind davon getrennte, nachgelagerte Schritte.
  • Die einheitliche gesetzliche Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Das bedeutet nicht, dass sämtliche 65-Prozent-Regeln ersatzlos verschwinden.
  • Gas- und Ölheizungen bleiben als Technik wählbar. Die gesetzliche Wahlfreiheit sagt aber nichts über ihre langfristigen Brennstoff- und CO₂-Kosten aus.
  • Bei der KfW gelten ab 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen. Anträge mit gültiger Bestätigung können bis 20. Juli noch nach den bisherigen Bedingungen gestellt werden.

Was Bundestag und Bundesrat beschlossen haben

Der parlamentarische Beschluss vom 10. Juli betrifft das Gebäudemodernisierungsgesetz. Er verändert den gesetzlichen Rahmen für den Heizungstausch: Die bisherige einheitliche Vorgabe, nach der Heizungen in Neu- und Bestandsbauten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen sollten, entfällt in dieser pauschalen Form. Nach den Angaben der Bundesregierung bleiben auch Gas- und Ölheizungen als Wahlmöglichkeit erhalten.

Damit ist die politische Entscheidung im Parlament gefallen. Das Gesetz ist dadurch aber nicht automatisch bereits verkündet oder vollständig in Kraft. Zunächst folgt die Verkündung; das Inkrafttreten richtet sich anschließend nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für laufende Heizungsprojekte ist diese Trennung wichtig, weil der Parlamentsbeschluss und die Förderpraxis der KfW nicht dasselbe Verfahren sind.

Die 5W1H-Antwort zum neuen Heizungsrecht

Was? Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde verabschiedet. Wer? Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt. Wann? Beide Beschlüsse fielen am 10. Juli 2026. Wo? Die Regelung betrifft den deutschen Rechtsrahmen für Gebäude und Heizungen. Warum? Der Gesetzgeber verändert die bisher einheitliche Vorgabe und lässt mehr Technikoptionen zu. Wie geht es weiter? Auf den Parlamentsbeschluss folgen Verkündung und Inkrafttreten; unabhängig davon stellt die KfW ihre Förderprodukte zum 21. Juli um.

Betroffen sind vor allem Eigentümer und Betriebe, die einen Heizungstausch vorbereiten, Angebote vergleichen oder bereits einen Förderantrag planen. Für sie entstehen zwei Prüfaufgaben: Welcher gesetzliche Rahmen gilt zum geplanten Einbauzeitpunkt? Und unter welchen KfW-Bedingungen kann der konkrete Antrag gestellt werden?

Diese Stichtage sollten Antragsteller auseinanderhalten

Datum oder Zeitraum Was passiert? Praktische Bedeutung
10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat verabschieden das Gebäudemodernisierungsgesetz. Der parlamentarische Beschluss liegt vor. Verkündung und Inkrafttreten folgen als eigene Schritte.
Bis 20. Juli 2026 Anträge mit gültiger Bestätigung können noch zu den bisherigen KfW-Bedingungen gestellt werden. Nicht allein das Datum der Planung ist maßgeblich. Die von der KfW verlangte gültige Bestätigung muss vorliegen.
Ab 21. Juli 2026 Die neuen Bedingungen der KfW-Förderprodukte gelten. Neue Anträge müssen anhand der umgestellten Förderparameter geprüft werden.
Nach dem Parlamentsbeschluss Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes stehen als nachgelagerte Schritte an. Der 10. Juli ist nicht mit dem vollständigen Inkrafttreten gleichzusetzen.
Eine geschlossene Mappe, eine leere Hülle und blanke Karteikarten liegen getrennt auf einem Küchentisch.
Der Parlamentsbeschluss ersetzt keine KfW-Bestätigung. Wer noch zu bisherigen Bedingungen einreichen will, braucht die verlangten Unterlagen vor Ablauf der Umstellungsphase.

Die Tabelle zeigt auch, warum Eile allein keine gute Strategie ist. Wer bis zum 20. Juli einreichen möchte, braucht eine gültige Bestätigung. Fehlt sie, lässt sich aus dem Stichtag keine Förderberechtigung ableiten. Die KfW entscheidet nach ihren Programmbedingungen; eine individuelle Zusage entsteht nicht durch den Gesetzesbeschluss.

Was sich bei der KfW-Förderung ändert

Die KfW nennt für die Umstellung mehrere konkrete Parameter. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 Euro. Außerdem wird der Einkommensbonus gestaffelt. Diese Werte beschreiben den neuen Förderrahmen, nicht die Höhe einer sicheren Auszahlung im Einzelfall.

Die Förderentscheidung hängt von den vollständigen Voraussetzungen des jeweiligen Programms und von den verfügbaren Bundesmitteln ab. Laut KfW besteht kein Rechtsanspruch. Deshalb sollten Antragsteller weder aus einem Prozentsatz noch aus dem Höchstbetrag eine persönliche Fördersumme ableiten. Maßgeblich sind das konkrete Vorhaben, die erforderlichen Nachweise und die zum Antragszeitpunkt geltenden Bedingungen.

Was bei der 65-Prozent-Vorgabe wirklich entfällt

Der Beschluss streicht die einheitliche gesetzliche 65-Prozent-Anforderung für alle Neu- und Bestandsbauten. Die verkürzte Aussage, sämtliche 65-Prozent-Regeln seien abgeschafft, geht darüber hinaus. Sie würde unterschiedliche Regelungsebenen vermischen und offene Folgeschritte vorwegnehmen.

Besonders deutlich wird das bei der angekündigten Grüngasquote. Ihre Details sollen erst in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. Welche Quoten, Fristen oder praktischen Anforderungen daraus entstehen, ist mit dem jetzigen Beschluss noch nicht abschließend festgelegt. Für eine Investitionsentscheidung lässt sich diese Lücke nicht mit Annahmen füllen.

Mehr Technikwahl bedeutet nicht automatisch niedrigere Kosten

Gas- und Ölheizungen bleiben nach der Darstellung der Bundesregierung grundsätzlich wählbar. Das erweitert die technische Auswahl, ist aber keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Lebensdauer. Anschaffung, Wartung, Energieverbrauch, Brennstoffpreise und CO₂-Kosten können die Rechnung über viele Jahre verändern.

Eine Hauseigentümerin und ein Energieberater vergleichen zwei Heizungsangebote in einem Altbau.
Eine erlaubte Heiztechnik ist nicht automatisch die günstigste. Der Vergleich muss zum Gebäude passen und neben der Anschaffung auch Wartung, Energieverbrauch, Brennstoff- und CO₂-Kosten einbeziehen.

Für Wärmepumpen gilt dasselbe Prinzip: Die Förderhöhe allein entscheidet nicht, ob das System zu einem Gebäude passt. Planung und Kostenvergleich müssen den Zustand des Hauses und das konkrete Vorhaben berücksichtigen. Umgekehrt ist eine rechtlich zulässige fossile Heizung nicht automatisch die günstigste langfristige Lösung. Gesetzliche Wahlfreiheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit sind zwei verschiedene Fragen.

Die öffentliche Kritik am Gesetz richtet sich unter anderem auf mögliche Kosten- und Klimawirkungen. Das sind politische und fachliche Bewertungen, keine bereits feststehenden Folgen für jeden Haushalt. Der seriöse Vergleich beginnt deshalb beim konkreten Gebäude und endet nicht bei der Bezeichnung der Heiztechnik.

Checkliste für laufende Heizungsprojekte

  • Verfahrensstand prüfen: Parlamentsbeschluss, Verkündung und Inkrafttreten nicht gleichsetzen.
  • Antragsreife klären: Für eine Einreichung bis 20. Juli muss die von der KfW verlangte gültige Bestätigung vorliegen.
  • Förderbedingungen vergleichen: Die bisherigen Vorgaben den ab 21. Juli geltenden Parametern gegenüberstellen.
  • Keine Fördersumme vorwegnehmen: Grundförderung, Höchstbetrag und Bonusstaffel ergeben noch keine individuelle Zusage.
  • Vollkosten betrachten: Neben der Anschaffung auch Wartung, Energieverbrauch, Brennstoff- und CO₂-Kosten einbeziehen.
  • Offene Regeln markieren: Die künftigen Details der Grüngasquote nicht als bereits geltende Praxis behandeln.
  • Unterlagen sichern: Bestätigungen, Antragsdaten und die jeweils zugrunde gelegten Programmbedingungen nachvollziehbar dokumentieren.

Diese Punkte ersetzen keine Rechts- oder Förderberatung. Sie helfen aber, die beiden laufenden Prozesse sauber zu sortieren: Das Gesetz verändert den Rahmen, die KfW regelt die operative Förderung.

Meine Einschätzung: Der Stichtag ist wichtiger als die Schlagzeile

Die größere Technikwahl dürfte die öffentliche Debatte bestimmen. Für ein bereits geplantes Projekt ist kurzfristig jedoch der KfW-Stichtag konkreter. Wer eine gültige Bestätigung besitzt und nach den bisherigen Bedingungen einreichen will, muss den 20. Juli beachten. Wer später beantragt, sollte mit den ab 21. Juli geltenden Parametern rechnen.

Langfristig verschiebt der Beschluss die Verantwortung stärker in die konkrete Kostenrechnung. Eine Technik kann gesetzlich erlaubt sein und sich trotzdem als teuer erweisen. Umgekehrt garantiert eine hohe prozentuale Förderung noch kein passendes Heizsystem. Gute Entscheidungen brauchen deshalb zwei getrennte Prüfungen: die rechtliche Zulässigkeit und eine belastbare Rechnung für das Gebäude über die geplante Nutzungsdauer.

Häufige Fragen zum Beschluss und zur KfW-Umstellung

Ist das Gebäudemodernisierungsgesetz schon vollständig in Kraft?

Nein. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet. Verkündung und Inkrafttreten sind eigene, nachgelagerte Schritte.

Kann bis zum 20. Juli noch ein Antrag nach den bisherigen KfW-Bedingungen gestellt werden?

Das ist möglich, wenn bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegt und auch die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Neue Bestätigungen können laut KfW ab dem 21. Juli wieder erstellt werden.

Bleibt die Grundförderung bestehen?

Ja. Die KfW nennt weiterhin 30 Prozent Grundförderung. Andere Parameter ändern sich, darunter der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit und die Staffelung des Einkommensbonus.

Sind Gas- und Ölheizungen mit dem Beschluss automatisch wirtschaftlich sinnvoll?

Nein. Die gesetzliche Wahlmöglichkeit ist keine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Für einen Vergleich gehören auch Wartung, Energieverbrauch, Brennstoffpreise und CO₂-Kosten in die Rechnung.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 12. Juli 2026