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EU macht SAP-Zusagen verbindlich: Was sich beim ERP-Support ändert

Die EU-Kommission macht SAPs Zusagen für On-Premises-ERP bindend. Unternehmen erhalten mehr Spielraum bei Drittwartung, Systemaufteilung und klar definierten Kündigungsfällen.

Von Wolfgang

10. Juli 20267 Min. Lesezeit

EU macht SAP-Zusagen verbindlich: Was sich beim ERP-Support ändert

Die EU-Kommission macht SAPs Zusagen für On-Premises-ERP bindend. Unternehmen erhalten mehr Spielraum bei Drittwartung, Systemaufteilung und klar definierten Kündigungsfällen.

Die Europäische Kommission hat SAPs Zusagen für Wartung und Support lokal betriebener ERP-Systeme am 9. Juli 2026 für rechtsverbindlich erklärt. Unternehmen können ihre SAP-Landschaft künftig flexibler aufteilen, für einzelne Teile andere Supportanbieter wählen und Lizenzen samt Supportgebühren in klar definierten Fällen beenden oder reduzieren.

Betroffen sind vor allem Firmen und öffentliche Organisationen, die zentrale Abläufe wie Buchhaltung, Personal oder Projektsteuerung mit On-Premises-ERP von SAP betreiben. Die Verpflichtungen gelten weltweit für zehn Jahre. Sie schaffen neue Optionen, ersetzen aber weder die Prüfung bestehender Verträge noch erlauben sie die freie Kündigung sämtlicher SAP-Leistungen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Die EU-Kommission hat SAPs Verpflichtungen zum Support von On-Premises-ERP am 9. Juli 2026 rechtsverbindlich gemacht.
  • Kunden sollen ihre Systemlandschaft aufteilen und je Teil verschiedene Supportanbieter oder unterschiedliche Supportumfänge wählen können.
  • Kündigungen und Gebührenreduzierungen werden nur in bestimmten Situationen möglich, nicht pauschal für alle Verträge.
  • Die Regeln gelten weltweit zehn Jahre und werden durch einen Überwachungstreuhänder kontrolliert.
  • Für IT-Teams und Einkauf beginnt nun die Vertragsarbeit: Systemteile, Laufzeiten und ungenutzte Lizenzen müssen sauber erfasst werden.

Was die EU-Kommission am 9. Juli entschieden hat

Die Kommission hatte vorläufige Bedenken, SAP könne den Wettbewerb bei Wartungs- und Supportdiensten für seine lokal betriebene ERP-Software im Europäischen Wirtschaftsraum einschränken. SAP bot daraufhin Verpflichtungen an. Die Kommission erklärte diese Zusagen für bindend und schloss die Untersuchung damit ab. Eine Kartellrechtsverletzung wurde dabei nicht festgestellt, eine Geldbuße nicht verhängt.

Der Beschluss betrifft SAP und seine Geschäftskunden, alternative Wartungsanbieter sowie den Markt für Supportleistungen rund um On-Premises-ERP. SAP begrüßte den Abschluss der Untersuchung und bezeichnete die Änderungen als neue wettbewerbsrechtliche Verpflichtungen für seine Wartungsrichtlinien. Für Rechtsstatus, Umfang und Kontrolle ist der Beschluss der Kommission maßgeblich.

Warum On-Premises-Support für Unternehmen so relevant ist

On-Premises bedeutet, dass Unternehmen ihre ERP-Systeme in eigener Verantwortung betreiben, statt die komplette Anwendung als Cloud-Dienst zu beziehen. Solche Systeme steuern häufig geschäftskritische Prozesse. Ein Wechsel des Supports ist deshalb keine gewöhnliche Lieferantenentscheidung: IT-Teams müssen Zuständigkeiten, Schnittstellen und den benötigten Leistungsumfang präzise trennen.

Gerade im Mittelstand, in kommunalen Betrieben und Verwaltungen laufen ältere ERP-Kernsysteme oft über viele Jahre. Die neuen Regeln können ihnen mehr Spielraum geben, bestehende Systeme weiterzubetreiben und den Support dort anders zu organisieren, wo ein externer Anbieter fachlich oder wirtschaftlich besser passt. Ob sich das lohnt, hängt vom konkreten System und Vertrag ab.

Diese fünf Änderungen sollten IT und Einkauf kennen

Bereich Was sich nach den Verpflichtungen ändert Praktische Prüffrage
Systemaufteilung Kunden sollen ihre SAP-Landschaft in Teile gliedern und je Teil verschiedene Supportanbieter oder Supportumfänge wählen können. Welche Systeme und Module lassen sich eindeutig voneinander abgrenzen?
Kündigung Lizenzen und zugehörige Supportgebühren können in festgelegten Situationen beendet oder reduziert werden. Erfüllt ein Vertrag tatsächlich eine der genannten Bedingungen?
Single-Metric-Verträge SAP muss den Zugang zu diesem Vertragsmodell erweitern. Passt das Modell zur vorhandenen Lizenz- und Nutzungsstruktur?
Zusätzliche Lizenzen Ein Nachkauf darf die ursprüngliche nicht kündbare Supportlaufzeit nicht erneut starten. Welche Laufzeit ist für den ursprünglichen Bestand dokumentiert?
Rückkehr zu SAP SAP darf keine Wiederaufnahmegebühr verlangen; Nachzahlungen werden reduziert. Welche finanziellen Folgen hätte eine spätere Rückkehr?

Hinzu kommt eine interne Clearing-Stelle bei SAP, an die sich Kunden mit Beschwerden zur Umsetzung wenden können. Ein Überwachungstreuhänder kontrolliert die Einhaltung und berichtet der Kommission.

Wann Lizenzen und Supportgebühren beendet werden können

Die neuen Möglichkeiten sind an konkrete Szenarien gebunden. Dazu gehören die letzte Supportphase eines Produkts, ein von SAP verantworteter Implementierungsfehlschlag, Insolvenz, der Verkauf eines Geschäftsbereichs oder ein Personalabbau von mindestens zehn Prozent innerhalb von zwei Jahren. In solchen Fällen können Lizenzen und die damit verbundenen Supportgebühren beendet oder reduziert werden.

Das ist kein allgemeines Sonderkündigungsrecht. Unternehmen sollten deshalb nicht von der politischen Überschrift direkt auf ihren Vertrag schließen. Erst die Zuordnung des konkreten Falls, der betroffenen Lizenzen und der einschlägigen Vertragsklauseln zeigt, ob und in welchem Umfang eine Änderung möglich ist.

Repräsentative Szene mit getrennten Serverbereichen und IT-Fachleuten in einem lokalen Technikraum.
Repräsentative Bildsprache: Werden Systemteile getrennt betreut, müssen technische Grenzen und Verantwortlichkeiten eindeutig dokumentiert sein.

Mehr Raum für Drittwartung – aber nicht ohne Systemplan

Der praktische Kern liegt in der Möglichkeit, die SAP-Landschaft aufzuteilen. Ein Unternehmen kann damit für verschiedene Teile unterschiedliche Wartungs- und Supportanbieter sowie einen unterschiedlichen Leistungsumfang wählen. Das kann alternativen Anbietern mehr Raum verschaffen, während SAP für andere Komponenten zuständig bleibt.

Für IT-Teams wird die technische Abgrenzung damit wichtiger. Wer Supportpakete trennt, muss nachvollziehbar festhalten, welcher Anbieter welches System betreut. Unklare Übergaben können im Störungsfall Zeit kosten. Die neue Wahlfreiheit ist daher am nützlichsten, wenn Architektur, Zuständigkeiten und Eskalationswege bereits dokumentiert sind.

Drei Fachleute besprechen in einer repräsentativen Arbeitsszene die Übergabe von IT-Support und Vertragsunterlagen.
Repräsentative Bildsprache: Beim Wechsel oder bei der Aufteilung des Supports brauchen IT, Einkauf und Dienstleister klare Übergaben und Zuständigkeiten.

Checkliste für IT-Teams, Einkauf und öffentliche Organisationen

  • Systemlandschaft erfassen: ERP-Komponenten, Schnittstellen, Versionen und aktuellen Supportumfang vollständig dokumentieren.
  • Verträge zuordnen: Lizenzbestand, Gebühren, Bindungsfristen und Nachkäufe je Systemteil zusammenführen.
  • Kündigungsfälle prüfen: Nicht pauschal kündigen, sondern die im Beschluss beschriebenen Bedingungen mit der eigenen Lage abgleichen.
  • Drittanbieter bewerten: Leistungsumfang und Verantwortungsgrenzen so vergleichen, dass keine Supportlücke entsteht.
  • Rückkehr mitdenken: Auch bei einem Wechsel klären, welche Bedingungen für eine spätere Rückkehr zum SAP-Support gelten.
  • Beschwerden dokumentieren: Abweichungen bei der Umsetzung schriftlich festhalten und die vorgesehene Clearing-Stelle nutzen.

Für den Einkauf reicht ein Preisvergleich allein nicht. Die technische Trennung muss im Vertrag genauso eindeutig sein wie Reaktionszeiten und Zuständigkeiten. Öffentliche Organisationen sollten zusätzlich ihre bestehenden Vergabe- und Vertragsprozesse berücksichtigen, bevor sie Supportpakete neu zuschneiden.

Was der Beschluss ausdrücklich nicht verspricht

Die Entscheidung garantiert keine pauschalen Einsparungen. Wie groß ein möglicher finanzieller Effekt ausfällt, hängt unter anderem von tatsächlich ungenutzten Lizenzen, der Vertragsstruktur und dem benötigten Support ab. Belastbare allgemeine Einsparzahlen liegen nicht vor.

Auch der Geltungsbereich bleibt eng: Die bindenden Detailpflichten betreffen Wartung und Support für On-Premises-ERP. Sie lassen sich nicht ohne Weiteres auf sämtliche SAP-Produkte übertragen. Ebenso falsch wäre die Aussage, SAP habe eine Kartellstrafe erhalten. Sanktionen könnten erst folgen, wenn SAP gegen die nun bindenden Verpflichtungen verstößt. Dann kann die Kommission Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder tägliche Zwangsgelder verhängen.

Meine Einschätzung: Der Hebel liegt in den Vertragsdetails

Die EU-Entscheidung verschiebt die Verhandlungsposition zugunsten von Kunden, die ihre ERP-Landschaft technisch und vertraglich gut kennen. Mehr Anbieterwahl hilft wenig, wenn niemand sagen kann, welche Lizenz zu welchem Systemteil gehört oder wo die Verantwortung eines Supportpartners endet.

Für mittelständische Unternehmen und Behörden ist deshalb eine nüchterne Bestandsaufnahme sinnvoller als ein überstürzter Anbieterwechsel. Wer Systeme, Laufzeiten und ungenutzte Lizenzen sauber erfasst, kann die neuen Möglichkeiten gezielt prüfen. Unternehmen ohne diese Übersicht gewinnen zunächst vor allem eine Aufgabe: ihre gewachsene SAP-Landschaft transparent zu machen.

FAQ zu den neuen SAP-Supportregeln

Können Unternehmen jetzt alle SAP-Verträge frei kündigen?

Nein. Kündigungen oder Reduzierungen sind nur in festgelegten Situationen vorgesehen, etwa in der letzten Supportphase, bei einem von SAP verantworteten Implementierungsfehlschlag, Insolvenz, bestimmten Personalabbauten oder dem Verkauf eines Geschäftsbereichs.

Dürfen Kunden für einzelne ERP-Teile andere Supportanbieter wählen?

Ja, die Verpflichtungen sollen eine Aufteilung der SAP-Landschaft ermöglichen. Für einzelne Teile können unterschiedliche Anbieter oder Supportumfänge gewählt werden. Die konkrete technische und vertragliche Abgrenzung bleibt Aufgabe des Kunden.

Wie lange gelten die Verpflichtungen?

Sie gelten weltweit für zehn Jahre. Ein Überwachungstreuhänder kontrolliert die Einhaltung und berichtet der Europäischen Kommission.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-10.