Bei Google Search und im Play Store stehen zwei alltägliche Stellschrauben auf dem Prüfstand: Welche Angebote in der Suche auffallen – und wie frei App-Anbieter auf andere Kaufwege hinweisen dürfen. Die EU-Kommission hat Google dafür am 23. Juli 2026 insgesamt 890 Millionen Euro auferlegt. Ob daraus rasch mehr Auswahl oder günstigere Apps werden, ist damit allerdings noch nicht entschieden.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die EU-Kommission verhängte zwei getrennte DMA-Geldbußen gegen Google: 460 Millionen Euro für Google Search und 430 Millionen Euro für Google Play.
- Bei Search geht es um die bevorzugte Darstellung eigener Dienste; bei Play um Regeln, die Hinweise auf alternative Angebote außerhalb des Stores beschränken.
- Google muss die festgestellte Nichteinhaltung innerhalb von 60 Tagen beenden. Die Frist verspricht aber weder neue Rankings noch niedrigere App-Preise.
- Bei ausbleibender Compliance können periodische Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes folgen. Google kann Rechtsmittel einlegen.

Zwei Entscheidungen, zwei Vorwürfe
Die 890 Millionen Euro wirken auf den ersten Blick wie eine einzige große Google-Strafe. Tatsächlich hat die Kommission zwei getrennte Nichteinhaltungsentscheidungen nach dem Digital Markets Act, kurz DMA, getroffen. Der Unterschied ist wichtig: Die eine betrifft die Darstellung eigener Dienste in der Google-Suche, die andere die Bedingungen für App-Anbieter im Google Play Store.
| Entscheidung | Betrag | Beanstandetes Verhalten | Was nun verlangt wird | Was daraus nicht automatisch folgt |
|---|---|---|---|---|
| Google Search | 460 Millionen Euro | Selbstbevorzugung eigener Dienste | Die festgestellte Nichteinhaltung beenden | Keine garantierte neue Rangfolge einzelner Treffer |
| Google Play | 430 Millionen Euro | Beschränkungen beim sogenannten Anti-Steering | Die festgestellte Nichteinhaltung beenden | Keine zugesagten niedrigeren Preise oder Provisionen |
Der DMA richtet sich an große Plattformen, deren Regeln den Zugang zu digitalen Märkten prägen können. Die hohe Summe lenkt Aufmerksamkeit auf das Verfahren. Für Nutzer, Entwickler und konkurrierende Dienste wird aber erst die Umsetzung zeigen, ob sich im Alltag etwas verschiebt.
Was die Kommission bei Google Search beanstandet
Selbstbevorzugung klingt nach Wettbewerbsrecht, beschreibt hier aber einen recht anschaulichen Vorgang: Eine Suchmaschine kann eigene Angebote besonders prominent platzieren und vergleichbare Dienste anderer Anbieter weniger sichtbar machen. Die Kommission nennt in ihrer Mitteilung unter anderem Ergebnisse zu Shopping, Hotels, Transport und Sport.
Nach Darstellung der Behörde spielten dabei hervorgehobene Positionen, zusätzliche visuelle Elemente und Filter eine Rolle. Wer eine Reise, ein Hotel oder ein Produkt sucht, sieht nicht nur eine neutrale Liste aus Links. Die Art, wie Treffer angeordnet und aufbereitet werden, beeinflusst, welche Angebote überhaupt wahrgenommen werden.

Google hat nach Angaben der Kommission Änderungen für kostenlose Search-Angebote vorgeschlagen und getestet. Die Behörde prüft diese Vorschläge weiter. Das ist keine Zusage, dass einzelne Anbieter nun an einer bestimmten Stelle erscheinen oder dass sich Suchergebnisse in Deutschland von heute auf morgen sichtbar verändern. Es geht zunächst darum, die festgestellte Nichteinhaltung abzustellen.
Worum es bei Google Play geht
Der zweite Fall betrifft Google Play und den Begriff Anti-Steering. Gemeint sind Regeln, die App-Entwicklern erschweren können, Nutzer auf Angebote außerhalb des Stores hinzuweisen, diese zu bewerben oder dort Verträge zu schließen. Die Kommission beanstandet in diesem Zusammenhang Beschränkungen sowie die Höhe und Dauer bestimmter steering-bezogener Gebühren.
Für App-Nutzer ist das weniger abstrakt, als es zunächst wirken mag. Eine App kann neben dem Store weitere Wege anbieten, etwa Informationen zu einem Angebot auf der eigenen Website. Ob und wie klar solche Hinweise künftig möglich sind, kann beeinflussen, wie gut Nutzer verschiedene Optionen überhaupt vergleichen können. Daraus folgt jedoch nicht, dass Apps sofort günstiger werden oder dass jeder Kauf außerhalb eines Stores automatisch möglich sein muss.

60 Tage, mögliche Zwangsgelder und Rechtsweg
Google hat laut Kommissionsmitteilung 60 Tage Zeit, die festgestellte Nichteinhaltung zu beenden. Diese Frist ist eine Vorgabe zur Compliance. Sie ist kein Kalenderversprechen für konkrete Preisänderungen, andere Provisionen oder einen bestimmten Umbau der Suchergebnisse.
Wenn Google die Anordnungen nicht erfüllt, kann die Kommission periodische Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes verhängen. Auch das ist bisher nur ein mögliches weiteres Instrument, keine zusätzlich bereits beschlossene Sanktion. Google kann gegen die Entscheidungen Rechtsmittel einlegen; es handelt sich daher nicht um ein letztinstanzliches Gerichtsurteil.
Die Kommission prüft die von Google vorgeschlagenen, getesteten und teils bereits ausgerollten Änderungen weiter.
Was sich für Deutschland und Europa ändern könnte
Die Entscheidungen gelten im EU-Binnenmarkt. Für Deutschland ist die naheliegende Frage deshalb nicht, ob morgen jede Suche anders aussieht. Es geht um die Bedingungen, unter denen konkurrierende Dienste sichtbar werden und App-Anbieter alternative Kaufwege erklären können. Das betrifft den Zugang zu digitalen Märkten, ohne eine bestimmte Marktfolge vorwegzunehmen.
Gerade bei Plattformregeln liegt die Wirkung selten allein in der Schlagzeile. Sie entsteht aus Details: Welche Darstellung Google ändert, welche Hinweise Entwickler nutzen dürfen und ob die Maßnahmen die Prüfung der Kommission bestehen. Die 890 Millionen Euro markieren den Konflikt deutlich. Sie ersetzen aber nicht den Blick auf die nächsten 60 Tage und auf die konkreten Anpassungen.
TechZeitGeist-Einordnung
Die beiden Verfahren zeigen, worauf der DMA in der Praxis zielt: Plattformen sollen ihre Rolle als Zugangstor nicht dafür nutzen, eigene Angebote ohne ausreichende Grenzen besserzustellen oder Geschäftsmöglichkeiten anderer Anbieter unnötig zu beschneiden. Der Maßstab für diese Entscheidungen ist deshalb nicht die Bußgeldsumme allein. Relevant wird, ob die geforderten Änderungen für Nutzer und App-Anbieter nachvollziehbar werden und sich dauerhaft bewähren.
Quellen und weiterführende Informationen
- European Commission: Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act (IP/26/1670, PDF)
- European Commission: Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act
- European Commission: Digital Markets Act – European Union
- Reuters: Google hit with $1 billion EU fine, in ‘constructive’ talks to avoid more penalties
- POLITICO Europe: EU fines Google €890M for breaching Big Tech rulebook
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-24