Die EU-Kommission hat den Maßnahmenplan von X für sein Werberepository und den Zugang von Forschenden zu öffentlichen Daten akzeptiert. Der Beschluss enthält einen konkreten Arbeitsauftrag: Suchfilter, vollständige Anzeigeninformationen, Antwortzeiten, eine API und klarere Zugangsregeln sollen Transparenz auf der Plattform praktisch nutzbar machen.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- X hat sechs Monate Zeit, die akzeptierten Maßnahmen umzusetzen.
- Das Werberepository soll besser filterbar werden, Ergebnisse direkt anzeigen, vollständige Inhalte und Ziel-URLs liefern sowie eine API anbieten.
- Geeignete Forschende sollen kostenlos, schneller und für angemessene Datenmengen Zugang zu öffentlichen Daten erhalten.
- Die Akzeptanz ist kein allgemeiner DSA-Freispruch: Ein unabhängiger Audit und die weitere Aufsicht stehen noch aus.
- Das Bußgeld von 120 Millionen Euro stammt aus Dezember 2025; der Blue-Check-Komplex ist mit dem neuen Plan nicht automatisch erledigt.

Ein Maßnahmenplan, keine Vollzugsmeldung
Am 15. und 16. Juli 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die Annahme eines von X vorgelegten Maßnahmenplans. Er bezieht sich auf zwei Punkte, die bereits in der DSA-Entscheidung vom Dezember 2025 eine Rolle spielten: das Werberepository und den Datenzugang für Forschende. Der aktuelle Schritt beendet nicht alle Fragen rund um X und den Digital Services Act. Er legt fest, welche Korrekturen X in diesen beiden Bereichen vorlegen und umsetzen muss.
Der Unterschied ist praktisch relevant. Eine Plattform kann ein öffentliches Verzeichnis betreiben und trotzdem kaum überprüfbar sein, wenn Suchfunktionen fehlen, Inhalte unvollständig bleiben oder Anfragen minutenlang hängen. Ebenso kann ein formaler Zugang für Forschende wenig helfen, wenn Anträge schleppend bearbeitet werden oder Vertragsklauseln die Auswertung öffentlich sichtbarer Daten praktisch verhindern.
Die zwei Maßnahmenbereiche
Werberepository
Die Kommission nennt zusätzliche Filter nach Anzeigeninhalt und Targetingkriterien, direkte Ergebnisdarstellung in der Oberfläche, kürzere Antwortzeiten, vollständige Anzeigeninhalte, Weiterleitungs-URLs und eine API als vorgesehene Verbesserungen.
Forschungsdatenzugang
Berechtigte Forschende sollen Anträge kostenlos und schneller bearbeiten lassen können. Der Zugang soll angemessene Datenmengen umfassen; Vertragsbedingungen sollen das Scraping öffentlich zugänglicher Daten nicht allein vertraglich untersagen.
Warum ein Werberepository im Alltag funktionieren muss
Artikel 39 des DSA verlangt für sehr große Onlineplattformen mehr Transparenz über Werbung. Der konkrete X-Plan übersetzt diese Pflicht in Funktionen, die sich testen lassen. Künftig sollen Nutzerinnen und Nutzer unter anderem nach Anzeigeninhalt und Targetingkriterien filtern können. Suchtreffer sollen nicht mehr nur über separate Excel-Dateien erreichbar sein, sondern direkt in der Oberfläche erscheinen. Dazu kommen vollständiger Anzeigeninhalt, die jeweiligen Ziel- oder Weiterleitungs-URLs und ein zugesagter API-Zugang.
Bei der Antwortzeit wird diese Logik besonders sichtbar. Die Kommission verweist auf bislang genannte 200 Sekunden und erwartet eine Reduzierung auf das technisch erreichbare Minimum. Eine feste neue Sekundenmarke nennt der Plan nicht. Trotzdem setzt er einen klaren Maßstab: Ein Register, das bei typischen Abfragen mehrere Minuten braucht, erfüllt seinen Zweck nur eingeschränkt. Für Journalistinnen, Forschungsteams und zivilgesellschaftliche Organisationen entscheidet diese Wartezeit darüber, ob sie Muster in Kampagnen tatsächlich untersuchen können.

Der Zugang für Forschende bleibt voraussetzungsgebunden
Beim Forschungsdatenzugang geht es nicht um einen offenen Generalschlüssel zu allen X-Daten. Der DSA unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Informationen und weitergehenden Zugängen für geprüfte oder berechtigte Forschende. Die Kommission verlangt von X, Auswahlverfahren so zu überarbeiten, dass geeignete Antragstellende nicht fälschlich ausgeschlossen werden. Anträge sollen korrekt, schneller, kostenlos und für angemessene Datenvolumen bearbeitet werden.
Hinzu kommt eine praktische Hürde, die in vielen Datenprojekten erst spät sichtbar wird: Vertragsbedingungen. Nach dem Maßnahmenplan sollen sie geeigneten Forschenden das Scraping öffentlich zugänglicher Daten nicht untersagen. Das ersetzt keine Prüfung der Voraussetzungen und auch keine Regeln zum Datenschutz oder zur Datensicherheit. Es nimmt aber eine Klausel in den Blick, die Forschung trotz öffentlich sichtbarer Inhalte ausbremsen kann.
Das Board hatte deutliche Vorbehalte
Der Weg zur Annahme war nicht geradlinig. Das Digital Services Board gab am 15. Juni eine Stellungnahme ab. Nach Darstellung der Kommission hielt es einzelne Änderungen für teilweise angemessen, die Auditmaßnahmen und den Gesamtplan jedoch für unzureichend. Daraufhin präzisierte die Kommission die Anforderungen an die Umsetzung. Erst danach akzeptierte sie den Plan und kündigte verstärkte Aufsicht an.
Der Audit bleibt damit ein zentraler Teil des Verfahrens. X hat sechs Monate Zeit für die Umsetzung. Anschließend soll eine unabhängige Prüfung bewerten, ob die Maßnahmen wirken; die Kommission will Empfehlungen aus diesem Prozess nachverfolgen. Aus dem veröffentlichten Plan folgt daher weder, dass die Technik bereits angepasst ist, noch dass andere DSA-Verfahrensstränge erledigt wären.
Worauf die nächsten sechs Monate hinauslaufen
- Ob Filter, Datenfelder, Ziel-URLs und API im Werberepository tatsächlich nutzbar sind.
- Ob Abfragen deutlich schneller beantwortet werden als bisher.
- Ob qualifizierte Forschende Zugang ohne unnötige Verzögerungen und für angemessene Datenmengen erhalten.
- Wie der unabhängige Audit die Umsetzung und mögliche weitere Maßnahmen bewertet.
Das Bußgeld aus 2025 gehört zur Vorgeschichte
Im Dezember 2025 verhängte die Kommission gegen X ein Bußgeld von 120 Millionen Euro. Die Entscheidung betraf die als irreführend bewertete Gestaltung des blauen Häkchens, Defizite des Werberepositorys und Hindernisse beim Zugang von Forschenden zu öffentlichen Daten. Es war nach Angaben der Kommission die erste Nichtkonformitätsentscheidung nach dem DSA.
Der neue Plan beschreibt öffentlich konkrete Korrekturen für die letzten beiden Bereiche. Der Blue-Check-Verstoß darf deshalb nicht als durch den Maßnahmenplan erledigt gelten. Auch die 120 Millionen Euro sind keine neue Sanktion vom Juli 2026, sondern der Kontext, aus dem die jetzige Nachbesserung hervorgegangen ist.

Was deutsche und europäische Plattformteams daraus mitnehmen können
Für Plattformbetreiber ist der Fall vor allem ein Hinweis darauf, wie schnell abstrakte Transparenzpflichten zu technischen Betriebsanforderungen werden. Filterbarkeit, Datenvollständigkeit, API-Verfügbarkeit, Latenz und Bearbeitungszeiten sind keine Kulisse für eine Compliance-Präsentation. Sie entscheiden darüber, ob Außenstehende eine Plattform sinnvoll prüfen können.
Für Forschung und Zivilgesellschaft verschiebt sich der Blick ebenfalls. Es reicht nicht, dass ein Repository existiert. Es muss durchsuchbar sein, Ergebnisse verständlich zeigen und Daten rechtzeitig bereitstellen. Gerade bei politischen Kampagnen oder zielgerichteter Werbung verliert eine Auswertung an Wert, wenn sie erst lange nach der relevanten Phase möglich wird.
Meine Einschätzung: Der Fall zeigt nicht einen abgeschlossen regulierten Plattformmarkt, sondern die Belastungsprobe für eine Aufsicht, die konkrete Produkt- und Prozessanforderungen dauerhaft nachhalten muss. X muss nun nicht nur einen Plan vorweisen, sondern Funktionen liefern, die sich überprüfen lassen. Für andere große Plattformen ist das ein deutlicher Hinweis, ihre Transparenzwerkzeuge nicht nur rechtlich, sondern auch aus Sicht ihrer tatsächlichen Nutzer zu prüfen.
FAQ
Ist X mit dem akzeptierten Plan jetzt vollständig DSA-konform?
Nein. Der Plan betrifft öffentlich konkret das Werberepository und den Zugang geeigneter Forschender zu öffentlichen Daten. Umsetzung, unabhängige Prüfung und weitere Aufsicht stehen noch aus; andere Verfahrensfragen sind nicht Gegenstand dieses Artikels.
Erhalten nun alle Forschenden vollständigen Zugriff auf X-Daten?
Nein. Die Maßnahmen betreffen berechtigte Forschende und bleiben an Voraussetzungen gebunden. Die Kommission verlangt vor allem schnellere, kostenlose und angemessene Verfahren für diesen Zugang sowie weniger unnötige vertragliche Hindernisse bei öffentlich zugänglichen Daten.
Quellen und weiterführende Informationen
- European Commission: Commission accepts X’s corrective measures to terminate breaches of the DSA
- European Commission: Commission accepts X’s action plan to comply with Digital Services Act
- European Commission: Commission fines X €120 million under the Digital Services Act
- EUR-Lex: Regulation (EU) 2022/2065 – Digital Services Act
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-19