
In der Leitwarte zählt die Reservelast, wenn Wind und Sonne gleichzeitig fehlen. In Bonn liegen nach dem ersten Gebotstermin die Angebote auf dem Tisch – und die Bundesnetzagentur sagt klar: Die Ausschreibung für Langzeitkapazitäten nach StromVKG ist deutlich überzeichnet. Das ist ein Verfahrenssignal, keine Kraftwerksliste. Zuschläge fehlen noch; die Bekanntgabe ist bis zum 3. November 2026 terminiert.
Der Gebotstermin war der 8. September 2026. Seither prüft die BNetzA die eingegangenen Gebote: Teilnahmevoraussetzungen, Ausschlussgründe, Formvorgaben. Konkrete Bieterzahlen, Technologie-Splits oder regionale Zuschlagsmengen hat die Behörde bislang nicht veröffentlicht. Überzeichnung ist Markthinweis, nicht spekulative Kapazitätstabelle. Wer jetzt schon „Gewinner“- oder „Verlierer“-Listen zeichnet, arbeitet ohne amtliche Grundlage.
Was ausgeschrieben war – und was die Prüfung jetzt entscheidet
Laut Bekanntmachung und Presse der Bundesnetzagentur ging es im ersten Termin um 4.500 Megawatt reduzierte Leistung. Die „reduzierte Leistung“ bewertet den Beitrag einer Anlage zur Versorgungssicherheit technologieabhängig; sie ist nicht einfach die Namensschild-Leistung der Turbine. Wer einen Zuschlag erhält, muss die Erzeugungsleistung über den Verpflichtungszeitraum vorhalten und bereitstellen – im Gegenzug gibt es eine jährliche Vergütung, deren Höhe sich im Wettbewerb bildet.
Technisch verlangt das Design unter anderem Momentanreserve zur Netzstabilität – auch in Zeiten ohne Leistungsbetrieb – und Anforderungen an Standort und Eigenschaften der Anlagen. Berichte nach dem Gebotstermin zitieren den Hinweis der Behörde zum Langzeitkriterium: ohne Unterbrechung mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Einspeisung. Das begünstigt in der Praxis vor allem Backup-fähige Erzeugung. Welche Angebote formal durchkommen, zeigt erst die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen.
Präsident Klaus Müller hatte beim Start der Ausschreibungen betont, das StromVKG schaffe den Rahmen für ausreichend gesicherte Leistung – gerade für Phasen mit zu wenig erneuerbarer Erzeugung. Die Behörde wolle zügig, aber mit Sorgfalt umsetzen, damit erste Anlagen möglichst bald errichtet werden können. Zwischen diesem Zielbild und dem aktuellen Verfahrensstand liegt jetzt die nüchterne Arbeit: Gebote filtern, reihen, zuschlagen.
Überzeichnung als Verfahrenssignal – ohne Bieterfantasie
Nach Ablauf des Gebotstermins kommunizierte die BNetzA, die Ausschreibung sei „deutlich überzeichnet“, und beginne mit der Gebotsprüfung. Interesse am ersten Langzeitkapazitäts-Termin ist da; der Wettbewerb um die begrenzte Menge scheint intensiver als nötig für eine knappe Runde. Ohne amtliche Mengenangaben zur Überzeichnung bleibt jeder Prozent- oder Bieterwert Spekulation. Redaktionell heißt das: Signal anerkennen, Fantasiezahlen weglassen.
Bis spätestens 3. November 2026 sollen die Zuschläge bekannt gegeben werden. Dann erst wird sichtbar, welche Angebote die Reihung bestehen, wie sich Preise und Regionen verteilen und ob die regionale Steuerungslogik greift. Bis dahin ist jede „Wer hat gewonnen?“-Erzählung verfrüht – und jede Inventarliste neuer Kraftwerke ohne BNetzA-Zuschlag rein spekulativ.
Regionale Steuerung: Norden zuerst, dann Süd-Bonus
Die Presse der BNetzA beschreibt die regionale Komponente so: Erst wenn sich Kraftwerksprojekte im netztechnischen Norden im Umfang von einem Drittel des Ausschreibungsvolumens durchgesetzt haben, erhalten Gebote für Anlagen im netztechnischen Süden einen Bonus bei der Reihung – konkret einen Abschlag auf den Gebotswert. Das soll systemdienlichen Zubau steuern, nicht eine politische Nord-Süd-Quote ersetzen. Ob das Drittel im ersten Termin greift, entscheidet sich mit den Zuschlägen – nicht mit der Überzeichnung allein.
Beihilferecht und nächster Termin
Rechtlich relevant für den Start: Laut Bekanntmachung zum Gebotstermin hat die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung zum StromVKG Anfang September 2026 erteilt. Damit steht das Ausschreibungs- und Zuschlagsverfahren des ersten Termins auf genehmigter Grundlage. Für den zweiten Langzeitkapazitäts-Termin kündigt die BNetzA-Presse die Bekanntmachung zum 10. November 2026 an – also kurz nach dem Zuschlagsfenster der ersten Runde.
Für die Leitwarte bleibt die Logik unverändert: Dunkelflauten brauchen gesicherte Leistung, die auch Stunden und Tage durchhält. Für Bonn heißt die nächste Etappe: saubere Reihung, belastbare Zuschläge, dann erst die öffentliche Debatte über Technologien und Standorte. Bis November fehlt genau das Stück, das den Markt beruhigen oder nervös machen wird – die Zuschlagsliste.
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