Samstag, 25. April 2026

Wirtschaft

Bundestag beschließt befristeten Tankrabatt für Benzin und Diesel ab Mai

Der Bundestag hat am 24. April einen befristeten Tankrabatt beschlossen. Das 2. Energiesteuersenkungsgesetz senkt die Steuer auf Benzin und Diesel vom 1. Mai bis 30….

Von Wolfgang

25. Apr. 20263 Min. Lesezeit

Bundestag beschließt befristeten Tankrabatt für Benzin und Diesel ab Mai

Der Bundestag hat am 24. April einen befristeten Tankrabatt beschlossen. Das 2. Energiesteuersenkungsgesetz senkt die Steuer auf Benzin und Diesel vom 1. Mai bis 30. Juni 2026. Geplant ist eine Entlastung von rund 17…

Der Bundestag hat am 24. April einen befristeten Tankrabatt beschlossen. Das 2. Energiesteuersenkungsgesetz senkt die Steuer auf Benzin und Diesel vom 1. Mai bis 30. Juni 2026. Geplant ist eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter. Wie stark sie an der Zapfsäule ankommt, bleibt offen.

Von TechZeitGeist RedaktionTechZeitGeistBerlinVeröffentlicht: Aktualisiert:

Das Wichtigste

  • Der Bundestag hat am 24. April in Berlin eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel beschlossen.
  • Die Steuer sinkt vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 um 14,04 Cent je Liter. Einschließlich Umsatzsteuer entspricht das rund 17 Cent je Liter.
  • Betroffen sind Fahrer von Benzin- und Dieselautos. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Regelung nach Verkündung zum 1. Mai in Kraft treten.

Bundestag verabschiedet 2. Energiesteuersenkungsgesetz

Berlin. Der Bundestag hat den Tankrabatt am Freitag als Teil des 2. Energiesteuersenkungsgesetzes beschlossen. Die Regelung sieht vor, die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für zwei Monate zu senken. Die Bundesregierung will damit die Belastung durch hohe Spritpreise dämpfen.

Der Beschluss betrifft den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026. Nach Angaben des Bundestags und der Bundesregierung soll die Senkung nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 1. Mai wirksam werden. Die Maßnahme ist damit zeitlich klar befristet und an eine gesetzliche Frist gebunden.

Steuer sinkt für zwei Monate um 14,04 Cent je Liter

Nach der Gesetzesvorlage sinkt die Energiesteuer auf Kraftstoffe um 14,04 Cent pro Liter. Rechnet man die Umsatzsteuer ein, ergibt sich eine rechnerische Entlastung von rund 17 Cent je Liter. Die Vorlage nennt für den Staat Mindereinnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro.

Im selben parlamentarischen Paket wurde auch eine steuer- und abgabenfreie Arbeitgeberprämie von bis zu 1.000 Euro beschlossen. Diese Zahlung ist freiwillig und kann nach den vorliegenden Angaben bis zum 30. Juni 2027 gewährt werden. Für den Kern des Beschlusses bei den Kraftstoffen bleibt die Frist Ende Juni 2026 maßgeblich.

Betroffen sind Autofahrer, Speditionen und der Kraftstoffhandel

Von der Steuersenkung betroffen sind alle Abnehmer von Benzin und Diesel, darunter private Autofahrer, gewerbliche Flotten und Teile des Logistiksektors. Wie stark die Entlastung an den Zapfsäulen sichtbar wird, ist bislang offen. Reuters berichtet, dass die tatsächliche Preissenkung davon abhängt, in welchem Umfang Mineralölunternehmen und Tankstellen die niedrigere Steuer weitergeben.

Bund verweist auf Marktbeobachtung bei Spritpreisen

Die Bundesregierung stellt den Beschluss in einen größeren Maßnahmenrahmen gegen hohe Kraftstoffpreise. Sie verweist dabei auf die Markttransparenzstelle und die Arbeit des Bundeskartellamts zur Beobachtung des Kraftstoffmarkts. Der gesetzliche Eingriff ändert die Steuerlast direkt. Ob daraus in gleichem Umfang niedrigere Endpreise folgen, ergibt sich erst nach dem Start der Regelung.

Inkrafttreten ist zum 1. Mai vorgesehen

Als nächster bestätigter Schritt steht die Verkündung des Gesetzes an. Nach Darstellung der Bundesregierung soll die Absenkung der Energiesteuer anschließend zum 1. Mai gelten und Ende Juni automatisch auslaufen. Für die ersten Tage nach dem Start wird relevant sein, wie sich die ausgewiesenen Spritpreise im Tagesverlauf entwickeln.

Befristete Entlastung mit festem Enddatum

Der Beschluss ändert die Energiesteuer nur für einen klar abgegrenzten Zeitraum. Es handelt sich nicht um eine dauerhafte Reform des Steuerrechts, sondern um eine vorübergehende Entlastung. Für die Einordnung am Kraftstoffmarkt zählt nun vor allem, wie schnell die Steuersenkung in den Endpreisen sichtbar wird.