Auf einen Blick
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Wind-an-Land-Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Februar 2026 veröffentlicht. 439 Gebote über 3.445 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Für Windkraft Deutschland ist das die aktuelle Vergabeentscheidung für neue Projekte vor der nächsten regulären Runde am 1. Mai.
Das Wichtigste
- Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 31. März die Zuschläge der Wind-an-Land-Ausschreibung zum 1. Februar 2026.
- 439 Gebote mit zusammen 3.445 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Die Runde war nach Angaben der Behörde überzeichnet.
- Betroffen sind genehmigte Windkraftprojekte in Deutschland. Der nächste reguläre Gebotstermin ist der 1. Mai 2026.
Ergebnisse für den Februar-Termin liegen vor
Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2026 bekanntgegeben. 439 Gebote mit einer Leistung von 3.445 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Damit liegt die aktuelle Vergabeentscheidung für einen wesentlichen Teil neuer Windkraftprojekte in Deutschland vor. Die Behörde spricht von einer überzeichneten Runde.
3.445 Megawatt entsprechen gerundet 3,4 Gigawatt
Die jetzt bekanntgegebene Zuschlagsmenge entspricht gerundet 3,4 Gigawatt. Die Vergabe bezieht sich auf die erste reguläre Wind-an-Land-Runde des Jahres. Für die Ausschreibungen 2026 gilt nach Angaben der Bundesnetzagentur ein Höchstwert von 7,25 Cent je Kilowattstunde. Weitere Detailwerte zur jetzt abgeschlossenen Runde nannte die Behörde in der Übersichtsmitteilung nicht.
Vergabe setzt den nächsten Ausbauschritt fest
Mit den Zuschlägen steht fest, welche Projekte aus dieser Runde nach den Auktionsregeln weiter in Richtung Bau und Netzanschluss gehen können. Das ist für Projektentwickler, Flächeneigentümer, Hersteller und Netzbetreiber relevant. Für den Ausbaupfad der Windkraft in Deutschland schafft die Veröffentlichung damit einen neuen bestätigten Zwischenstand.
Nächste Ausschreibungsrunde folgt am 1. Mai
Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist der nächste reguläre Gebotstermin für Wind an Land der 1. Mai 2026. Das Verfahren läuft damit im vorgesehenen Jahresrhythmus weiter. Neue Ergebniszahlen aus dieser Runde liegen noch nicht vor.
Vergabe liefert einen Referenzpunkt für 2026
Die Veröffentlichung schließt den Februar-Termin institutionell ab und beziffert die neu vergebenen Fördermengen für Windkraft an Land. Für den Markt ist vor allem relevant, dass die Bundesnetzagentur erneut Zuschläge in einer Größenordnung von mehr als drei Gigawatt bestätigt hat.