Freitag, 24. April 2026

Technik

Bundesnetzagentur startet Mobilfunk-Mess-App für Ansprüche bei schlechtem Netz

Seit Montag können Verbraucher eine neue App der Bundesnetzagentur für den amtlichen Nachweis langsamer Mobilfunkverbindungen nutzen. Wer die vorgeschriebenen Messreihen erfüllt und die festgelegten Schwellen…

Von Wolfgang

20. Apr. 20263 Min. Lesezeit

Bundesnetzagentur startet Mobilfunk-Mess-App für Ansprüche bei schlechtem Netz

Seit Montag können Verbraucher eine neue App der Bundesnetzagentur für den amtlichen Nachweis langsamer Mobilfunkverbindungen nutzen. Wer die vorgeschriebenen Messreihen erfüllt und die festgelegten Schwellen unterschreitet, kann gegenüber dem Anbieter eine Minderung oder eine…

Seit Montag können Verbraucher eine neue App der Bundesnetzagentur für den amtlichen Nachweis langsamer Mobilfunkverbindungen nutzen. Wer die vorgeschriebenen Messreihen erfüllt und die festgelegten Schwellen unterschreitet, kann gegenüber dem Anbieter eine Minderung oder eine außerordentliche Kündigung geltend machen.

Von TechZeitGeist RedaktionTechZeitGeistBerlinVeröffentlicht: Aktualisiert:

Das Wichtigste

  • Die Bundesnetzagentur hat ihr Nachweisverfahren für Mobilfunk-Minderleistungen zum 20. April in Kraft gesetzt und die zugehörige App freigeschaltet.
  • Für einen vollständigen Nachweis sind 30 Messungen an mindestens fünf Kalendertagen vorgesehen, in der Regel sechs pro Tag.
  • Die Messergebnisse sollen Ansprüche auf Preisnachlass oder eine außerordentliche Kündigung gegenüber dem Mobilfunkanbieter stützen.

App und Regelwerk gelten seit dem 20. April

Die Bundesnetzagentur hat die Mobilfunk-Mess-App “Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk” zum 20. April bereitgestellt und zugleich die zugehörigen Regeln wirksam werden lassen. Das Verfahren soll belegen, wenn mobile Datenverbindungen an einem genutzten Ort erheblich hinter der vertraglich zugesicherten Leistung zurückbleiben. Auf dieser Grundlage können Verbraucher Ansprüche gegen ihren Anbieter geltend machen.

Die Behörde hatte die Regelungen bereits am 15. April veröffentlicht. Über die Plattform breitbandmessung.de verweist sie seit Montag auf die neue App in den gängigen App-Stores. Nach Darstellung der Bundesnetzagentur dient das Verfahren dem Nachweis erheblicher, kontinuierlicher oder regelmäßig wiederkehrender Abweichungen bei mobilen Internetzugängen.

30 Messungen und regionale Schwellen sind entscheidend

Für einen vollständigen Nachweis verlangt die Bundesnetzagentur 30 Messungen an mindestens fünf Kalendertagen. Vorgesehen sind sechs Messungen pro Tag. Laut Behörde kann die Messreihe vorzeitig enden, wenn die Minderleistung bereits nach drei Messtagen feststeht.

Ob eine erhebliche Abweichung vorliegt, hängt auch vom Standort ab. Die Behörde arbeitet mit 300 mal 300 Meter großen Rasterzellen und unterscheidet nach Haushaltsdichte. In dicht besiedelten Gebieten müssen mindestens 25 Prozent der geschätzten maximalen vertraglichen Geschwindigkeit erreicht werden, in Gebieten mittlerer Dichte 15 Prozent und in dünner besiedelten Gebieten 10 Prozent.

Betroffen sind Verbraucher und alle Mobilfunkanbieter

Das Nachweisverfahren richtet sich an Nutzer mobiler Internetzugänge, die an einem regelmäßig genutzten Ort wiederholt deutlich geringere Datenraten feststellen. Es gilt anbieterübergreifend. Ein erfolgreiches Messprotokoll führt nicht automatisch zu einer Erstattung. Es soll die Grundlage für Forderungen gegenüber dem jeweiligen Unternehmen liefern.

Ansprüche müssen weiter beim Anbieter durchgesetzt werden

Mit dem Start der App liegt ein behördlich festgelegtes Schema für Beschwerden über zu langsames mobiles Internet vor. Die Bundesnetzagentur entscheidet damit nicht über die Höhe einer Minderung im Einzelfall. Der Anspruch muss weiterhin gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Die Messungen schaffen dafür erstmals einen standardisierten Nachweisweg im Mobilfunk.

Nächster Schritt ist die vollständige Messreihe

Wer den Nachweis führen will, muss die vorgegebenen Messungen über mehrere Tage vollständig in der App durchführen und das Ergebnis anschließend beim Anbieter einreichen. Wie hoch ein Preisnachlass im einzelnen Fall ausfällt, legt die Bundesnetzagentur in den veröffentlichten Regeln nicht selbst fest. Maßgeblich bleibt das Verfahren zwischen Kunde und Unternehmen.

Die Neuerung liegt im amtlichen Nachweis

Der Kern der Nachricht ist nicht nur die App, sondern das gleichzeitig gestartete Regelwerk der Bundesnetzagentur. Damit werden Minderungs- und Kündigungsrechte bei zu langsamem Mobilfunk an ein festes, behördlich vorgegebenes Messverfahren geknüpft.