An neun Bremer Schulen soll im Schuljahr 2026/27 nicht nur der Unterricht zählen. Lehrkräfte erfassen auch Vorbereitung, Korrekturen, Elternkommunikation, Förderung, Aufsichten und Organisation digital. Das kann Arbeit sichtbarer machen, die im klassischen Unterrichtsdeputat leicht untergeht. Entlastung entsteht daraus allerdings erst, wenn Schulen und Land auf auffällige Belastungen auch reagieren.
Der Pilot läuft in Bremen und Bremerhaven mit der App Untis Arbeitszeit auf dienstlichen iPads. Die Eingabe erfolgt nach Tätigkeitsblöcken am Ende des Tages, nicht als minutengenaue Stoppuhr. Für Lehrkräfte geht es damit um mehr als ein neues Formular: Vorbereitung und Korrekturen sollen im selben Arbeitszeitbild auftauchen wie die Unterrichtsstunde. Für Schulleitungen und Schulträger stellt sich die zweite Frage: Führt ein hoher Saldo zu anderen Aufgaben, Terminen oder Ressourcen?

Arbeit, die hinter dem Unterricht bisher kaum auftaucht
Das Bremer Deputatsmodell bleibt nach Angaben der Bildungsbehörde bestehen. Es beschreibt vor allem die zu erteilenden Unterrichtsstunden. Der Pilot ergänzt diese Sicht durch ein Jahresarbeitszeitmodell. Erfasst werden dabei unter anderem unterrichtsnahe Tätigkeiten, pädagogische Kommunikation sowie Arbeits- und Schulorganisation.
Das ist kein kleiner Unterschied. Wer Korrekturen, Elterngespräche, Konferenzen oder Aufsichten nur einzeln betrachtet, sieht noch nicht, wie sich diese Aufgaben über ein Schuljahr verteilen. Bremen will genau diese Verteilung greifbarer machen. Die Behörden nennen Arbeitsschutz, frühere Gespräche bei Belastungsspitzen und eine bessere Aufgabenplanung als Ziele. Das sind plausible Ziele, aber noch keine Ergebnisse des Piloten.
Die App erfasst Tätigkeitsblöcke, keine lückenlose Bewegung
Die technische Lösung soll auf dienstlichen iPads laufen. Lehrkräfte tragen die Zeit nach vordefinierten Kategorien am Ende des Arbeitstags ein. Heise und Untis beschreiben diesen Ablauf als Eingabe pro Aufgabenblock. Das senkt gegenüber einer permanenten Zeiterfassung den Aufwand, bringt aber eine praktische Grenze mit sich: Die Daten hängen davon ab, ob Kategorien zum Schulalltag passen und ob Einträge zuverlässig nachgetragen werden.
Eine Tätigkeit wie Vorbereitung wird dadurch nicht objektiv bewertet; sie wird zunächst einem Arbeitszeitkonto zugeordnet. Auch Bedienzeit, Genauigkeit und Akzeptanz sind für den laufenden Pilot noch nicht unabhängig untersucht. Die Erfassung ist selbst Arbeitszeit, wie der Personalrat Schulen Bremen betont.

Der Sollrahmen ist eine Orientierung, kein gemessener Arbeitstag
Die aktuelle Bremer FAQ nennt für eine Vollzeitkraft im Schuljahr 2026/27 1.820,4 Jahresstunden, 41 Wochenstunden und 222 Arbeitstage. Rechnerisch ergeben 1.820,4 geteilt durch 222 rund 8,2 Sollstunden pro Arbeitstag. Die Rechnung übersetzt die Jahreszahl, sie beschreibt aber keine gemessene tägliche Arbeitszeit. Ferien, Teilzeit, Urlaub, Ausgleich und die Verteilung der Aufgaben bleiben darin naturgemäß unsichtbar.
Als Rahmen nennt die FAQ Montag bis Freitag zwischen 6 und 20 Uhr, in der Regel höchstens zehn Arbeitsstunden, Pausen sowie elf Stunden tägliche und 35 Stunden wöchentliche Ruhezeit. Aus einem Sollrahmen folgt aber noch kein Schutz im Alltag. Er wirkt erst, wenn wiederholte Abweichungen wahrgenommen werden und ein Ausgleich oder eine Veränderung der Arbeit daraus folgt.
Bei den Daten bleibt ein wichtiger Punkt offen
Die Bremer FAQ beschreibt eigene Datenansichten für Lehrkräfte und aggregierte Übersichten für Schulleitungen. Aggregiert bedeutet: Werte werden zusammengefasst, statt einzelne Personen unmittelbar auszuweisen. Der Personalrat fordert ausdrücklich, die Erfassung für Arbeitsschutz und Ausgleich zu nutzen, nicht für Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.
Ganz abgeschlossen ist die öffentliche Beschreibung der Zugriffe aber nicht. Die FAQ sagt selbst, ein detailliertes Rollenkonzept werde noch vorbereitet. Zugleich nennt der öffentliche Senatsvertrag von 2025 als technische Mindestanforderung ein Dashboard mit aggregierten und nicht-aggregierten Daten für Schulleitungen. Daraus lässt sich nicht ableiten, welche Einzelansichten im Pilot tatsächlich eingerichtet sind. Es zeigt aber, warum die endgültige Rollenmatrix vor einer Bewertung des Datenschutzes und der Mitbestimmung öffentlich nachvollziehbar sein muss.

Der Nachweis beginnt erst nach dem Eintrag
Bei größeren Abweichungen sieht der Projektstand Gespräche vor; Über- oder Unterarbeit soll im Folgejahr ausgeglichen werden. Bremen nennt außerdem Entscheidungen zu Belastungsfaktoren ab 2027. Die Wirkungskette ist damit klar: Tätigkeitsblöcke können einen hohen Saldo oder eine Belastungsspitze sichtbar machen. Danach braucht es einen geschützten Zugriff, ein Gespräch und eine konkrete Entscheidung über Aufgaben, Termine, Ausgleich oder Ressourcen.
Der allgemeine Hintergrund ist rechtlich geprägt: EuGH und Bundesarbeitsgericht haben Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung formuliert. Sie entscheiden jedoch nicht, wie das Bremer Modell im Detail aussehen muss. Auch der Vertrag für das Research-Projekt LehrZeitplus über 211.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verpflichtet Bremen nicht zur späteren Nutzung der getesteten Software. Der Pilot soll gerade erst klären, welche Anforderungen eine spätere Lösung erfüllen müsste.
Für Eltern und Schülerinnen und Schüler wäre eine Entlastung nur mittelbar spürbar, etwa durch verlässlichere Organisation oder weniger überlastungsbedingte Ausfälle. Dafür gibt es zum Start keinen Nachweis. Aussagekräftig werden die Zwischen- und Abschlussauswertung erst dann sein, wenn sie zeigt, welche auffälligen Arbeitszeitverläufe zu welchen Änderungen geführt haben – und wie die Zugriffsrollen dabei tatsächlich geregelt wurden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Der Senator für Kinder und Bildung Bremen: Pilotprojekt Arbeitszeiterfassung an Schulen
- Der Senator für Kinder und Bildung Bremen: Arbeitszeiterfassung – Häufige Fragen
- Pressestelle des Senats Bremen: Bremer Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung
- Freie Hansestadt Bremen: Senatsvorlage und Vertrag LehrZeitplus
- Personalrat Schulen Bremen: FAQ Arbeitszeiterfassung
- heise online: Bremen testet digitale Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte
- Bundesarbeitsgericht: Einführung elektronischer Zeiterfassung
- EuGH, C-55/18: Arbeitszeiterfassung
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-08-31.