Erneuerbare Energien

Aufdach-Solar: 238 MW Gebote reichen für 296-MW-Ausschreibung nicht aus

Die BNetzA meldet für die Juni-Runde 238 MW Gebote auf 296 MW Ausschreibungsvolumen. Was 209 MW Zuschläge und 9,72 ct/kWh aussagen – und was nicht.

Von Wolfgang

17. Juli 20266 Min. Lesezeit

Aufdach-Solar: 238 MW Gebote reichen für 296-MW-Ausschreibung nicht aus

Die BNetzA meldet für die Juni-Runde 238 MW Gebote auf 296 MW Ausschreibungsvolumen. Was 209 MW Zuschläge und 9,72 ct/kWh aussagen – und was nicht.

Für größere Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden blieb die Juni-Ausschreibung unter ihrem Volumen: Rund 296 MW standen 125 Geboten mit zusammen 238 MW gegenüber. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte das Ergebnis am 16. Juli. Gegenüber Februar lagen zwar 61 MW mehr Gebotsmenge vor, die ausgeschriebene Menge wurde aber erneut nicht erreicht.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Für den Gebotstermin am 1. Juni 2026 waren rund 296 MW ausgeschrieben; eingereicht wurden 125 Gebote über 238 MW.
  • 17 Gebote schloss die Bundesnetzagentur aus. Einen Zuschlag erhielten 108 Gebote mit rund 209 MW.
  • Der mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 9,72 ct/kWh; im Februar waren es 9,56 ct/kWh.
  • Die Zahlen beschreiben ein Ausschreibungsergebnis. Sie sagen weder, warum Gebote fehlten, noch ob die Projekte später gebaut oder ans Netz angeschlossen werden.

Aufdach-Solar: Die neue Juni-Runde ist das Ereignis

Die Meldung betrifft das zweite Segment für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden. Für den Gebotstermin am 1. Juni 2026 hatte die Bundesnetzagentur rund 296 MW ausgeschrieben. Bis zum Termin gingen 125 Gebote mit zusammen 238 MW ein. Damit blieb eine Lücke zwischen ausgeschriebener und eingereichter Menge.

Die Zahlen liefern einen klaren Befund aus dem Förderverfahren. Sie beantworten aber nicht automatisch die naheliegende Frage: Weshalb wurde das Volumen nicht ausgeschöpft? Die veröffentlichte Ergebnisübersicht nennt dafür keine Ursache. Genau diese Grenze ist wichtig, damit aus einer Zahl keine fertige Marktgeschichte wird.

Im Detail nennt die Bundesnetzagentur ein Ausschreibungsvolumen von 296.269 kW. Für die Einordnung reicht im Text die gerundete Angabe von 296 MW; die präzise kW-Zahl gehört nicht in denselben Satz, nur um genauer zu klingen.

296, 238 und 209 MW: Drei Mengen, drei Aussagen

Die drei zentralen Leistungswerte liegen nah beieinander, meinen aber etwas Unterschiedliches. Wer sie vermischt, macht aus einem Ausschreibungsergebnis schnell eine Bau- oder Ausbauprognose. Dafür geben die veröffentlichten Daten zu wenig her.

Wert Wofür er steht Was daraus nicht folgt
296 MW Ausgeschriebenes Volumen der Juni-Runde Dass diese Leistung vollständig nachgefragt wurde
238 MW Eingereichte Gebotsmenge aus 125 Geboten Dass alle Gebote zulässig oder erfolgreich waren
rund 209 MW Zuschlagsmenge aus 108 Geboten Dass diese Anlagen bereits gebaut oder angeschlossen sind

Nach 17 Ausschlüssen erhielten 108 Gebote über rund 209 MW einen Zuschlag. Die Detailseite beziffert die Menge mit 208.572 kW. Ein Zuschlag ist damit eine Förderentscheidung im Verfahren, kein Beleg für den späteren Baufortschritt eines Projekts.

Eine Projektleiterin ordnet drei unbeschriftete Mappen neben einem neutralen Modell einer Dach-Solaranlage
Ausgeschriebenes Volumen, eingereichte Gebote und Zuschläge sind drei unterschiedliche Größen – das Bild ordnet diese Stufen symbolisch ein.

Gegenüber Februar mehr Gebotsmenge, aber kein Trendbeweis

Der Vergleich mit der vorherigen Runde macht die Veränderung greifbar. Im Februar waren für dieses Segment 177 MW Gebotsmenge eingereicht worden. Im Juni waren es 238 MW, also 61 MW mehr. Die Juni-Runde blieb trotzdem unterzeichnet, weil das ausgeschriebene Volumen bei rund 296 MW lag.

Februar und Juni 2026 im Vergleich

  • Gebotsmenge: 177 MW im Februar, 238 MW im Juni
  • Durchschnittlicher Zuschlagswert: 9,56 ct/kWh im Februar, 9,72 ct/kWh im Juni
  • Ausschreibungsvolumen: 283 MW im Februar, rund 296 MW im Juni

Die Differenz ist ein belastbarer Vergleich zweier Termine. Mehr lässt sich daraus zunächst nicht ableiten. Die Daten belegen weder einen dauerhaften Aufwärtstrend noch den Grund für die Unterzeichnung. Für eine solche Erklärung bräuchte es weitere, claim-genaue Informationen über Projekte, Genehmigungen, Kosten oder Finanzierung. Die liegen in der Ergebnisveröffentlichung nicht vor.

17 Ausschlüsse sind ein Ergebnisstatus, keine Ursachenanalyse

Die Bundesnetzagentur schloss 17 Gebote aus. Das Verfahren veröffentlicht damit eine klare Zahl, aber keine Begründung für jeden einzelnen Ausschluss. Es wäre deshalb falsch, daraus ohne weitere Belege auf Fehler, Fristen, Finanzierung oder technische Probleme zu schließen.

Die Trennung hilft trotzdem: Eingereichte Gebote und bezuschlagte Gebote sind unterschiedliche Stufen. Das gilt auch für Kommunen und Projektierer, die Ausschreibungsresultate verfolgen. Der Blick sollte zuerst auf Volumen, Zahl der Gebote und Zuschlagswerte gehen. Erst gesonderte, belastbare Informationen könnten erklären, was hinter den Ausschlüssen oder einer Unterzeichnung steht.

9,72 ct/kWh ist ein Zuschlagswert – kein Stromtarif

Die bezuschlagten Gebote lagen laut Bundesnetzagentur zwischen 8,40 und 10,00 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnitt betrug 9,72 ct/kWh. Gegenüber den 9,56 ct/kWh der Februar-Runde entspricht das einem Plus von 0,16 ct/kWh.

Dieser Wert gehört zum Pay-as-bid-Verfahren der Ausschreibung. Er ist weder ein Haushaltsstrompreis noch ein allgemeiner Preis für Photovoltaikanlagen. Auch eine Rendite lässt sich daraus nicht direkt ablesen. Die Kennzahl beschreibt, mit welchem Wert ein konkretes bezuschlagtes Gebot in diesem Förderverfahren erfolgreich war.

Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vorn bei den Zuschlagsmengen

Bei der regionalen Verteilung der bezuschlagten Mengen führt Nordrhein-Westfalen mit 49 MW aus 21 Zuschlägen. Es folgen Niedersachsen mit 36 MW und 19 Zuschlägen, Baden-Württemberg mit 22 MW und 13 Zuschlägen, Bayern mit 21 MW und 11 Zuschlägen sowie Hessen mit 20 MW und 10 Zuschlägen.

Die Übersicht macht sichtbar, wo die Zuschläge dieser Runde liegen. Sie ersetzt keine Statistik über fertiggestellte Anlagen oder tatsächlich ans Netz gebrachte Leistung. Zwischen Zuschlag, Bau und Netzanschluss liegen weitere Schritte, die das Ergebnisblatt nicht dokumentiert.

Zwei Solartechnik-Fachkräfte prüfen unmarkierte Montageschienen und ein Solarmodul auf einem Werkstatttisch
Nach einem Zuschlag folgen je nach Projekt weitere technische und organisatorische Schritte; die Ausschreibungsdaten selbst dokumentieren sie nicht.

Regelkontext: Nicht jedes Detail erklärt das Ergebnis

Die Detailseite der Bundesnetzagentur verweist darauf, dass für mehrere Änderungen aus dem Solarpaket I am Gebotstermin noch keine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission vorlag. Deshalb galten an diesem Termin das bekanntgemachte Volumen von 296.269 kW und eine Mindestgebotsmenge von 1.001 kW.

Der Hinweis ordnet die Regeln der Runde ein. Es belegt nicht, dass dieser Kontext die Ursache für die unterzeichnete Ausschreibung war. Diese Unterscheidung verhindert eine scheinbar plausible, aber nicht gedeckte Erklärung.

Was für die nächste Runde offen bleibt

Die Bundesnetzagentur nennt den 1. Oktober 2026 als nächsten Termin. Bis dahin bleibt vor allem offen, wie viel Gebotsmenge dann tatsächlich eingeht und welche Zuschlagswerte sich ergeben. Aus der Juni-Runde lässt sich sicher festhalten: Die eingereichte Menge lag über Februar, reichte aber erneut nicht an das ausgeschriebene Volumen heran.

Für die Debatte über Solarenergie ist das ein nützlicher, aber klar begrenzter Befund. Er betrifft größere Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden im zweiten Segment. Private Kleindächer und Balkon-PV folgen anderen Rahmenbedingungen und lassen sich nicht aus diesen Ausschreibungsdaten ableiten.

FAQ zur Aufdach-Solar-Ausschreibung

Wurden im Juni 296 MW Solarleistung gebaut?

Nein. Rund 296 MW waren ausgeschrieben. Bezuschlagt wurden rund 209 MW. Das Ergebnis enthält keine Aussage dazu, ob oder wann diese Anlagen gebaut und angeschlossen werden.

Warum wurden 17 Gebote ausgeschlossen?

Die veröffentlichte Ergebnisinformation nennt die Zahl der Ausschlüsse, aber keine konkreten Gründe. Eine Ursache lässt sich daraus nicht seriös ableiten.

Was sagt der Wert von 9,72 ct/kWh über den Strompreis aus?

Nichts Direktes. Es ist der mengengewichtete Zuschlagswert im Pay-as-bid-Verfahren, kein Haushaltsstrompreis und keine allgemeine Kostenkennzahl für Photovoltaik.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-17