Auf einen Blick
Volvo ruft den vollelektrischen EX30 in Deutschland zurück. Grund ist ein mögliches Brandrisiko im Hochvoltsystem. Das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht die Maßnahme. Ein Fahrverbot besteht derzeit nicht. Betroffene Halter werden informiert.
Das Wichtigste
- Volvo startet einen Rückruf für das Modell EX30 in Deutschland.
- Auslöser ist ein mögliches Brandrisiko im Bereich der Batterieelektronik.
- Ein behördlich angeordnetes Fahrverbot gibt es bislang nicht.
Rückruf wegen möglicher Überhitzung
Volvo ruft den vollelektrischen EX30 in Deutschland zurück. Nach Angaben des Herstellers kann es in bestimmten Fällen zu einer Überhitzung im Hochvoltsystem kommen. Dadurch bestehe ein erhöhtes Brandrisiko. Das Kraftfahrt-Bundesamt begleitet die Maßnahme.
Betroffene Fahrzeuge und technische Ursache
Der Rückruf betrifft Fahrzeuge aus bestimmten Produktionszeiträumen. Eine genaue Zahl der betroffenen Einheiten in Deutschland nannte Volvo zunächst nicht. Nach Unternehmensangaben kann eine fehlerhafte Steuerung der Batterieelektronik dazu führen, dass einzelne Komponenten überhitzen. In Werkstätten soll eine Softwareaktualisierung sowie eine technische Prüfung erfolgen.
Kein behördliches Fahrverbot
Ein verpflichtendes Fahrverbot für den Volvo EX30 besteht in Deutschland derzeit nicht. Halterinnen und Halter sollen schriftlich informiert werden und einen Werkstatttermin vereinbaren. Bis zur Durchführung der Maßnahme empfiehlt der Hersteller, auf Warnhinweise im Fahrzeug zu achten. Konkrete Schadensfälle in Deutschland sind bislang nicht öffentlich bekannt.
Weitere Prüfung durch Behörden
Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft die Umsetzung des Rückrufs und überwacht die Information der Fahrzeughalter. Ob weitere Modellvarianten betroffen sind, ist noch unklar. Volvo kündigte an, die Maßnahme zügig umzusetzen und die Software in den Werkstätten bereitzustellen.
Fazit
Der Volvo EX30 Rückruf Deutschland betrifft das Hochvoltsystem des Elektrofahrzeugs. Hintergrund ist ein mögliches Brandrisiko durch Überhitzung. Ein Fahrverbot gilt derzeit nicht, die Behebung erfolgt über eine Werkstattmaßnahme.