Auf einen Blick
Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW hat Tesla am 10. April eine Typgenehmigung für Tesla FSD mit vorläufiger Geltung in den Niederlanden erteilt. Das System darf damit dort eingeführt werden, bleibt aber ein fahrerüberwachtes Assistenzsystem. Für eine EU-weite Anwendung ist ein weiteres Verfahren bei der Europäischen Kommission nötig.
Das Wichtigste
- Die RDW erteilte am 10. April 2026 die Genehmigung für “FSD Supervised” mit vorläufiger Geltung in den Niederlanden.
- Der Fahrer bleibt verantwortlich. Das System darf nur unter Aufsicht lenken, bremsen und beschleunigen.
- Für eine EU-weite Geltung muss die RDW den Fall an die Europäische Kommission geben. Danach ist eine Abstimmung der Mitgliedstaaten nötig.
RDW erlaubt den Start von Tesla FSD im Land
Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW hat Tesla am 10. April eine Typgenehmigung für “FSD Supervised” mit vorläufiger Geltung in den Niederlanden erteilt. Damit kann Tesla die Fahrhilfe dort einführen. Nach Angaben der Behörde bleibt der Fahrer jederzeit verantwortlich, obwohl das System in bestimmten Situationen Lenk-, Brems- und Beschleunigungsaufgaben übernehmen kann.
Freigabe gilt national und nur unter Fahreraufsicht
Die RDW stuft Tesla FSD als fahrerüberwachtes Assistenzsystem ein, nicht als autonomes Fahrsystem. Nach Darstellung der Behörde gingen der Entscheidung mehr als eineinhalb Jahre Tests auf Prüfgeländen und öffentlichen Straßen voraus. Das System überwacht die Aufmerksamkeit des Fahrers und kann bei wiederholter Unaufmerksamkeit deaktiviert werden. Die aktuelle Freigabe gilt zunächst nur in den Niederlanden.
Außerhalb der Niederlande ändert sich vorerst nichts
Für Fahrer in den Niederlanden schafft die Entscheidung die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Tesla FSD im freigegebenen Rahmen. In anderen EU-Staaten ist das System dadurch nicht automatisch zulässig. Die RDW erklärt, dass für eine Ausweitung ein weiteres Verfahren auf EU-Ebene nötig ist. Reuters bezeichnet die Freigabe als ersten behördlichen Schritt dieser Art für Tesla in Europa.
Antrag an EU-Kommission ist der nächste formale Schritt
Nach Angaben der RDW muss die Behörde den Fall nun an die Europäische Kommission weiterleiten. Erst danach können die Mitgliedstaaten in dem zuständigen Ausschuss über eine breitere Geltung abstimmen. Reuters zufolge will Tesla den Rollout in den Niederlanden bald beginnen, ohne konkrete Angaben zu einem Datum.
Die Genehmigung bleibt rechtlich klar begrenzt
Die Entscheidung erweitert den zulässigen Einsatz von Tesla FSD erstmals in einem EU-Staat, lässt die Verantwortung des Fahrers aber unverändert. Für den europäischen Markt ist vor allem relevant, dass ein formales Verfahren für eine mögliche Ausweitung nun beschrieben ist.