OpenAI kündigt EU-Kodex-Zusage für KI-Agenten an

Stand: 16. February 2026, 15:46 Uhr
Berlin

Auf einen Blick

OpenAI hat angekündigt, den EU-Kodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck unterstützen zu wollen. Für den Einsatz von KI-Agenten in EU-Organisationen rückt damit die Frage nach Nachweis- und Dokumentationspflichten unter dem AI Act in den Vordergrund. Parallel verfolgt OpenAI ein Deutschland-Angebot über eine souveräne Cloud-Partnerschaft.

Das Wichtigste

  • OpenAI erklärt, den EU-Kodex für General-Purpose-KI unterzeichnen zu wollen und verweist auf eigene Sicherheits- und Evaluationsprogramme.
  • EU-Leitlinien betonen, dass das “Inbetriebnehmen” eines KI-Systems auch die Nutzung für den Eigengebrauch umfasst und damit interne Deployments in den Anwendungsbereich fallen können.
  • Für Deutschland plant OpenAI ein Angebot über eine Partnerschaft mit SAP und Delos Cloud, das sich an Anforderungen der öffentlichen Verwaltung und regulierter Branchen richtet.

Zusage zum EU-Kodex setzt Rahmen für KI-Agenten

OpenAI hat erklärt, den EU-Kodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck unterstützen und unterzeichnen zu wollen. Die Ankündigung fällt in eine Phase, in der viele Unternehmen KI-Agenten testen oder produktiv einsetzen, also Anwendungen, die Sprachmodelle mit Tool-Zugriff und mehrstufigen Workflows verbinden. Für Compliance- und IT-Sicherheitsfunktionen in der EU wird damit zentral, wie sich Governance- und Nachweispflichten entlang des EU AI Act abbilden lassen.

Was OpenAI zum EU-Kodex und zu Europa sagt

In einer Stellungnahme zum europäischen Kodex verweist OpenAI auf die Absicht, das Regelwerk zu unterzeichnen, und knüpft dies an bestehende Sicherheits- und Evaluationsansätze. Der Kodex soll im Umfeld des EU AI Act als freiwilliger Orientierungsrahmen für Anbieter von General-Purpose-KI dienen. Ob und wann OpenAI unterzeichnet, ist derzeit nicht bekannt.

Parallel positioniert sich OpenAI über ein geplantes Angebot für Deutschland. Nach Angaben des Unternehmens soll es in Zusammenarbeit mit SAP und Delos Cloud umgesetzt werden. Ziel ist ein Betrieb in einer souveränen Cloud-Umgebung, die sich insbesondere an Anforderungen des öffentlichen Sektors und an regulatorische Vorgaben adressieren soll.

Worauf EU-Teams beim Einsatz von KI-Agenten achten

Für den praktischen Einsatz von KI-Agenten sind vor allem die Abgrenzung des eigenen Systems und die Rollenverteilung zwischen Anbieter und Betreiber relevant. In ihren Leitlinien zur Definition eines KI-Systems stellt die EU-Kommission klar, dass das “Inbetriebnehmen” auch den Eigengebrauch einschließt. Damit können interne Agenten-Deployments unter den AI Act fallen, wenn sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen.

Für Organisationen bedeutet das vor allem, dass Dokumentation, Überwachung und interne Kontrollen entlang der Nutzungskette nachvollziehbar sein müssen. Bei agentischen Anwendungen rücken dabei Protokollierung von Eingaben und Aktionen, Versionierung von Modellen und Orchestrierung sowie klare Zuständigkeiten für Freigaben und menschliche Aufsicht in den Vordergrund, weil die Systeme in der Praxis nicht nur Texte erzeugen, sondern auch externe Dienste ansteuern können.

Wie es in Europa und Deutschland weitergeht

Auf EU-Ebene dürfte der Kodex als Referenzpunkt für Beschaffung, Vertragsgestaltung und interne Compliance-Prozesse an Bedeutung gewinnen, solange seine konkrete Ausgestaltung und die praktische Anerkennung in Audits im Fluss bleiben. Für Deutschland ist die weitere Umsetzung des angekündigten souveränen Angebots maßgeblich, weil Datenhaltung, Betriebsmodell und Zugriffskonzepte in regulierten Umgebungen häufig über die Einsetzbarkeit von KI-Agenten entscheiden.

Einordnung

Die EU-Kodex-Zusage von OpenAI ist vor allem ein Compliance-Signal, das die Debatte um Nachweise, Dokumentation und Kontrolle beim Betrieb von KI-Agenten in der EU konkretisiert. Gleichzeitig bleibt für viele Anwender entscheidend, wie sich europäische Anforderungen in Produktverträgen und Betriebsarchitekturen praktisch abbilden lassen. Das geplante Deutschland-Angebot adressiert diese Fragen über ein souveränes Betriebsmodell.

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