Auf einen Blick
Die niederländische Behörde RDW hat Tesla FSD Supervised am 10. April mit vorläufiger Gültigkeit für den niederländischen Markt typgenehmigt. Damit hat das System seine erste regulatorische Freigabe in Europa. Die Zulassung gilt nur national, der Fahrer bleibt verantwortlich, und ein EU-weites Verfahren steht noch aus.
Das Wichtigste
- Die RDW erteilte Tesla FSD Supervised am 10. April eine Typgenehmigung mit vorläufiger Gültigkeit in den Niederlanden.
- Das System bleibt fahrerüberwacht. Der Fahrer muss jederzeit übernehmen können und wird per Kamera überwacht.
- Für eine EU-weite Freigabe ist ein weiteres Verfahren über die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nötig.
RDW erteilt Tesla die erste FSD-Freigabe in Europa
Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW hat Tesla FSD Supervised am 10. April für den Einsatz in den Niederlanden genehmigt. Die Behörde spricht von einer europäischen Typgenehmigung mit vorläufiger Gültigkeit im niederländischen Markt. Für Tesla ist es die erste bestätigte regulatorische Freigabe des Systems in Europa. Das System gilt dabei nicht als autonomes Fahren, sondern als fahrerüberwachtes Assistenzsystem.
Fahrer bleibt verantwortlich und muss jederzeit übernehmen
Nach Angaben der RDW übernimmt Tesla FSD Supervised in bestimmten Situationen Lenken, Bremsen und Beschleunigen. Der Fahrer bleibt rechtlich und praktisch in der Verantwortung. Eine Innenraumkamera überwacht die Aufmerksamkeit, und die Hände müssen für eine Übernahme verfügbar sein. Bei anhaltender Unaufmerksamkeit warnt das System und kann die Aktivierung vorübergehend sperren. Die RDW stützte ihre Entscheidung nach eigenen Angaben auf mehr als 18 Monate Tests auf Prüfstrecken und öffentlichen Straßen.
Genehmigung gilt vorerst nur in den Niederlanden
Die Freigabe gilt zunächst nur national. Nach Angaben der RDW ist für eine EU-weite Gültigkeit ein weiteres Verfahren über die Europäische Kommission erforderlich, über das die Mitgliedstaaten abstimmen. Die Niederlande sind damit das erste EU-Land mit einer bestätigten Freigabe für Tesla FSD Supervised. Eine Erlaubnis für unbeaufsichtigtes Fahren ist mit der Entscheidung nicht verbunden.
Für andere EU-Staaten ist ein weiteres Verfahren nötig
Tesla kann das System nun innerhalb der genehmigten Bedingungen im niederländischen Markt einführen. Für einen Einsatz in weiteren EU-Staaten reicht die nationale Freigabe nicht aus. Die RDW will die Entscheidung an die Europäische Kommission weiterleiten. Wann ein unionsweites Verfahren abgeschlossen wird, ist bislang offen.
Schritt mit begrenzter Reichweite für den EU-Markt
Die Entscheidung schafft für Tesla FSD erstmals einen formalen Marktzugang in einem EU-Land. Zugleich setzt die Freigabe enge Grenzen. Der Fahrer bleibt in der Verantwortung, und eine unionsweite Nutzung ist noch nicht beschlossen.