Auf einen Blick
Die niederländische Zulassungsbehörde RDW hat Tesla FSD Supervised eine nationale Typgenehmigung erteilt. Die Freigabe gilt zunächst nur in den Niederlanden. RDW will nun eine EU-weite Anerkennung anstoßen. Bis zu einer Entscheidung auf EU-Ebene bleibt das System rechtlich eine überwachte Fahrerassistenz.
Das Wichtigste
- RDW erteilte Tesla am 10. April 2026 eine Typgenehmigung für “FSD Supervised” mit Gültigkeit in den Niederlanden.
- Die Entscheidung folgte nach mehr als 18 Monaten Tests. Der Fahrer bleibt verantwortlich und muss jederzeit übernehmen können.
- Für eine EU-weite Anerkennung ist ein weiteres Verfahren über die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nötig.
RDW erteilt nationale Typgenehmigung
Die niederländische Zulassungsbehörde RDW hat Tesla am 10. April eine Typgenehmigung für “FSD Supervised” erteilt. Nach Angaben der Behörde gilt die Freigabe zunächst nur in den Niederlanden. Reuters bezeichnete die Entscheidung als erste Genehmigung von Tesla FSD in Europa. Rechtlich bleibt das System ein Fahrerassistenzsystem und kein autonomes Fahren.
Mehr als 18 Monate Prüfung
RDW teilte mit, die Genehmigung beruhe auf Tests auf abgesperrten Strecken und im öffentlichen Straßenverkehr über einen Zeitraum von mehr als 18 Monaten. Die Behörde ordnet “FSD Supervised” als “driver controlled assistance system” ein. Das System kann lenken, bremsen und beschleunigen. Der Fahrer muss die Fahraufgabe jederzeit überwachen und übernehmen können. Nach Darstellung der RDW überwacht das System zudem Blick und Hände des Fahrers.
Freigabe gilt nur für den niederländischen Markt
Mit der Entscheidung erhält Tesla zunächst nur eine nationale Freigabe. Eine automatische Zulassung für andere EU-Staaten folgt daraus nicht. RDW will nach eigenen Angaben bei der Europäischen Kommission eine EU-weite Anerkennung beantragen. Dafür ist ein Mehrheitsvotum der Mitgliedstaaten erforderlich.
EU-Verfahren ist der nächste formale Schritt
Der nächste institutionelle Schritt ist das Verfahren auf EU-Ebene. Einen Termin für eine Entscheidung nannte RDW nicht. Bis zu einem Beschluss bleibt die Genehmigung auf die Niederlande begrenzt. Reuters berichtete zudem, dass sich die europäische Version des Systems nicht direkt mit der US-Variante vergleichen lässt.
Zulassung mit enger rechtlicher Einordnung
Die Entscheidung eröffnet Tesla einen ersten regulierten Einsatz von Tesla FSD in Europa. Sie ändert aber nicht die Haftungs- und Aufsichtslage. Nach der RDW-Einstufung bleibt der Fahrer verantwortlich. Für den weiteren europäischen Markt ist damit vor allem das laufende EU-Verfahren relevant.