Freitag, 5. Juni 2026

IT Security

FCC setzt neue Zulassungsgrenze für Router-Importe

Stand: 24. March 2026, 10:45 Uhr Berlin Auf einen Blick Die US-Regulierungsbehörde FCC hat Router aus ausländischer Produktion auf ihre Covered List gesetzt. Für neu…

Von Wolfgang

24. März 20263 Min. Lesezeit

FCC setzt neue Zulassungsgrenze für Router-Importe

Die US-Regulierungsbehörde FCC hat Router aus ausländischer Produktion auf ihre Covered List gesetzt. Für neu betroffene Geräte sind damit in den USA keine regulären Gerätezulassungen mehr möglich. Ohne diese Genehmigung dürfen sie in der…

Stand: 24. March 2026, 10:45 Uhr
Berlin

Auf einen Blick

Die US-Regulierungsbehörde FCC hat Router aus ausländischer Produktion auf ihre Covered List gesetzt. Für neu betroffene Geräte sind damit in den USA keine regulären Gerätezulassungen mehr möglich. Ohne diese Genehmigung dürfen sie in der Regel nicht neu importiert oder vermarktet werden.

Das Wichtigste

  • Die FCC hat am 23. März Router aus ausländischer Produktion in ihre Liste sicherheitsrelevanter, beschränkter Technik aufgenommen.
  • Für diese Geräte gilt damit ein Verbot neuer FCC-Zulassungen. Das ist die zentrale Hürde für Import und Vermarktung in den USA.
  • Betroffen sind vor allem neue Routermodelle für den US-Markt. Ein Sonderweg über eine bedingte Genehmigung bleibt möglich.

FCC erweitert ihre Sperrliste um Router aus dem Ausland

Die US-Kommunikationsbehörde FCC hat Router aus ausländischer Produktion in ihre “Covered List” aufgenommen. Das geht aus einer Mitteilung des Public Safety and Homeland Security Bureau vom 23. März hervor. Für neu betroffene Geräte sind damit keine regulären Gerätezulassungen mehr möglich. Diese Zulassung ist Voraussetzung dafür, dass Produkte in den USA neu eingeführt und verkauft werden dürfen.

Zulassungssperre ist der entscheidende Eingriff

Die FCC stützt den Schritt auf eine nationale Sicherheitsfeststellung vom 20. März. Mit der Aufnahme in die Covered List gelten Router aus ausländischer Produktion als “covered equipment” im Sinne des FCC-Regelwerks. Solche Geräte dürfen keine neue Equipment Authorization erhalten. Nach den seit 2023 geltenden FCC-Regeln betrifft das nicht nur die Zulassung, sondern in der Folge auch die Vermarktung und Einfuhr neuer Geräte in den US-Markt. Die Behörde verweist zugleich auf die Möglichkeit einer bedingten Genehmigung durch das Department of Defense oder das Department of Homeland Security.

Neue Modelle treffen auf höhere Hürden im US-Markt

Die Entscheidung richtet sich auf neue Geräte, die eine FCC-Zulassung benötigen. Damit ändert sich vor allem der Marktzugang für Hersteller, die Router für den US-Markt neu einführen wollen. Die Maßnahme ist von dem freiwilligen FCC-Programm zur Cybersicherheitskennzeichnung für IoT-Produkte zu trennen. Es handelt sich nicht um eine Labelpflicht, sondern um eine Beschränkung im Zulassungsverfahren. Welche einzelnen Produktkategorien im Grenzbereich unter die neue Definition fallen, ist teils noch unklar.

Hersteller können nur über Ausnahmen weiter vorgehen

Für betroffene Anbieter ist der nächste formale Schritt ein Antrag auf bedingte Genehmigung bei den zuständigen US-Sicherheitsbehörden. Ohne eine solche Freigabe können neue Router dieser Kategorie den regulären FCC-Zulassungsweg nicht durchlaufen. Die praktische Umsetzung dürfte sich nun an einzelnen Anträgen und an der Abgrenzung konkreter Geräteklassen entscheiden.

Beschluss mit direkter Wirkung auf den Vertrieb

Der Eingriff verschiebt die Kontrolle über Router nicht auf den Handel, sondern auf den vorgelagerten Zulassungsprozess. Für den US-Markt ist das relevant, weil ohne FCC-Zulassung neue Kommunikationsgeräte in der Regel nicht in den Vertrieb gelangen.