Ein-Jahres-Limit für Default‑Suchverträge: Folgen für Suche und KI‑Dienste

Zuletzt aktualisiert: 07. December 2025
Berlin, 07. December 2025

Insights

Ein-Jahres-Limit für Default‑Suchverträge bedeutet, dass Vereinbarungen über vorinstallierte Standard‑Suchdienste nur noch über maximal ein Jahr laufen sollen. Die Frage ist aktuell relevant, weil ein US-Gericht Remedies vorgeschlagen hat und die EU die Praxis im Rahmen des Digital Markets Act prüft. Die Änderung würde Gerätehersteller, Browser‑Deals und KI‑Integrationen beeinflussen.

Key Facts

  • Ein US‑Gericht empfahl im Remedies‑Verfahren von 2025 Beschränkungen für langlaufende Default‑Suchverträge, unter anderem jährliche Neuvergabe.
  • Die EU‑Kommission führt parallel DMA‑Prüfungen zu Vertriebs‑ und Ranking‑Praktiken großer Suchdienste durch, hat aber kein generelles EU‑Wechseljahr erlassen.
  • Ein Einjahreslimit würde Verhandlungsdruck auf Anbieter und OEMs erhöhen und möglicherweise die Vergütungsmodelle für vorinstallierte Suche verändern.

Einleitung

Wer: Richterliche Remedies in den USA und die EU‑Kommission; Was: Debatte um ein Ein‑Jahres‑Limit für Default‑Suchverträge; Wann: Urteilsvorschlag und Untersuchungen laufen 2025; Warum relevant: solche Regeln beeinflussen, welcher Suchdienst standardmäßig auf Geräten erscheint und wie KI‑Dienste Zugang zu Ergebnissen bekommen.

Was ist neu

Im Remedies‑Verfahren vor einem US‑Bundesgericht 2025 wird vorgeschlagen, Vertragsklauseln zu begrenzen, die Zahlungen an Partner an das Aufrechterhalten eines Such‑Defaults für mehr als ein Jahr knüpfen. Praktisch heißt das: Anbieter könnten verpflichtet werden, Default‑Deals jährlich neu auszuschreiben oder zu verhandeln. Die Europäische Kommission hat in ihren DMA‑Verfahren gegen große Suchdienste ebenfalls das Thema Vertriebs‑ und Default‑Praktiken auf dem Radar, bislang aber kein einheitliches Ein‑Jahres‑Gesetz in der EU erlassen.

Was bedeutet das

Für Nutzerinnen und Nutzer würde ein Ein‑Jahres‑Limit vor allem mehr Auswahl bedeuten: Hersteller oder Browser müssten öfter prüfen, welcher Suchdienst Standard ist. Für Gerätehersteller und Browser ändert sich die Verhandlungsdynamik: Jahresverträge schaffen wenigere langfristige Bindungen und erlauben schnellere Marktreaktionen. Für den Markt kann das höhere Wettbewerbsintensität bedeuten, aber auch mehr Verhandlungsaufwand und Unsicherheit bei Einnahmen.

Für KI‑gestützte Suchdienste ist relevant, wie «Grounding» organisiert wird: Grounding‑APIs liefern aktuelle Web‑Fakten für KI‑Antworten. Wenn Default‑Zugänge häufiger wechseln, müssen Anbieter ihre Schnittstellen stabiler und transparenter gestalten, damit KI‑Modelle verlässliche Quellen behalten.

Wie geht es weiter

Kurzfristig werden Unternehmen ihre Partnerverträge prüfen und Compliance‑Programme anpassen. Regulatorisch bleibt es zweigleisig: In den USA können gerichtliche Remedies Präzedenzwirkung entfalten, in der EU beobachtet die Kommission Fälle unter dem DMA und kann gezielte Auflagen aussprechen. Praktisch erwarten Vertragspartner jährliche Review‑Mechanismen, offene Choice‑Screens oder transparentere Vergütungsmodelle.

Offene Fragen bleiben: Wie definieren Behörden genau erlaubte Klauseln? Welche Übergangsfristen gelten? Und wie reagieren Hersteller, die auf planbare Einnahmen aus Revenue‑Shares angewiesen sind? Die nächsten Monate bringen Rechtsmittel, Stellungnahmen und mögliche Auslegungsentscheidungen.

Update: 13:07 Uhr – Gerichtliche Remedies‑Opinion ist inzwischen öffentlich als PDF verfügbar; EU‑DMA‑Prüfungen laufen weiter.

Fazit

Ein Ein‑Jahres‑Limit für Default‑Suchverträge würde die Bindung zwischen Suchanbietern und Gerätepartnern verringern und die Marktbeweglichkeit erhöhen. Für Nutzerinnen und Nutzer kann das mehr Auswahl bringen; für Anbieter heißt es: mehr Verhandlung, mehr Transparenz und gegebenenfalls umgestellte Erlösmodelle.


_Diskutieren Sie gerne in den Kommentaren und teilen Sie diesen Artikel, wenn Sie diese Entwicklung auch verfolgen._

Artisan Baumeister

Mentor, Creator und Blogger aus Leidenschaft.

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert