Die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen

Zwei Frauen, eine jüngere und eine ältere, stehen mit Smartphones in der Hand an einem hellen Empfangstresen in einer Arztpraxis. Zwei Arzthelferinnen in weißen Kitteln stehen hinter dem Tresen.
ePA: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eines der zentralen Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen. Ziel ist es, Gesundheitsdaten digital zugänglich und praxisübergreifend nutzbar zu machen, um die medizinische Versorgung zu verbessern und effizienter zu gestalten. Dieser Artikel beleuchtet den Hintergrund der ePA, deren technische Umsetzung, den Zeitplan sowie Chancen und Herausforderungen.


Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die ePA ermöglicht es Patientinnen und Patienten, medizinische Befunde, Untersuchungsergebnisse und andere Gesundheitsdaten digital zu speichern und mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen. Sie wurde in Deutschland zum 1. Januar 2021 eingeführt und soll ab 2025 allen gesetzlich Versicherten automatisch zur Verfügung stehen – es sei denn, sie widersprechen („Opt-out“-Modell).

Ziel der ePA ist es, Doppeluntersuchungen zu vermeiden, Medikamentenwechselwirkungen besser zu erkennen und die medizinische Dokumentation effizienter zu gestalten. Gleichzeitig bleibt sie ein ergänzendes Tool: Ärztinnen und Ärzte müssen weiterhin ihre eigene Dokumentation führen.


Hintergrund: Warum wird die ePA eingeführt?

Deutschland hinkt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens im internationalen Vergleich hinterher. Die ePA soll dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und das Gesundheitswesen zukunftsfähig zu machen. Dabei sind folgende Vorteile im Fokus:

  • Patientensicherheit: Eine einheitliche Datenbasis hilft, Wechselwirkungen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
  • Effizienz: Die Kommunikation zwischen verschiedenen Leistungserbringern wird verbessert.
  • Transparenz: Patientinnen und Patienten erhalten Kontrolle über ihre Daten und können selbst entscheiden, wer Zugriff darauf hat.

Die ePA ist ein elementarer Bestandteil des Digitalgesetzes 1, das die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens vorantreibt.


Wie funktioniert die ePA technisch?

Die elektronische Patientenakte basiert auf der Telematikinfrastruktur (TI), einem hochsicheren Netzwerk für den Datenaustausch im Gesundheitswesen. Kernbestandteile der technischen Umsetzung sind:

  1. ePA-App: Versicherte können über Apps ihrer Krankenkassen auf die ePA zugreifen. Die App dient zur Datenverwaltung und zur Vergabe von Zugriffsrechten.
  2. Praxisverwaltungssystem (PVS): Ärztinnen und Ärzte greifen über ihre Praxissoftware auf die ePA-Daten zu. Dabei werden relevante Daten ein- und ausgelesen.
  3. Konnektor: Dieses Gerät stellt die Verbindung zwischen der Arztpraxis und der TI her und ermöglicht den sicheren Datenaustausch.
  4. elektronische Gesundheitskarte (eGK): Patienten authentifizieren sich über die eGK, die in das Lesegerät in der Praxis gesteckt wird.

Alle Daten in der ePA werden Ende-zu-Ende verschlüsselt und in deutschen Rechenzentren gespeichert. Nur autorisierte Personen können darauf zugreifen.


Welche Daten werden in der ePA gespeichert?

Die ePA umfasst eine Vielzahl von Datenobjekten, die für eine bessere medizinische Versorgung relevant sind:

DatenobjektBeschreibung
elektronische Medikationsliste (eML)Übersicht über verschriebene und eingelöste E-Rezepte
elektronischer Medikationsplan (eMP)Plan für die medikamentöse Behandlung
Zusatzinformationen zur Arzneimittelsicherheit (AMTS-rZI)Hinweise zur sicheren Medikamentenanwendung

Diese Informationen erleichtern die Behandlung, da sie Ärztinnen und Ärzten einen vollständigen Überblick über die Gesundheitsgeschichte des Patienten geben.


Zeitplan: Wann wird die ePA vollständig eingeführt?

Die Einführung der ePA erfolgt in mehreren Etappen:

  1. 2021: Start der ePA in der „Opt-in“-Version. Versicherte mussten die ePA aktiv beantragen.
  2. Oktober 2024: Beginn der Informationskampagne zur „ePA für alle“.
  3. 2025: Einführung des „Opt-out“-Prinzips. Alle Versicherten erhalten automatisch eine ePA, es sei denn, sie widersprechen. Erste Modellregionen sind Franken und Hamburg.

Mit der Umstellung auf das „Opt-out“-Modell soll die bisher geringe Verbreitung der ePA erhöht werden. Aktuell nutzen nur etwa 1 % der gesetzlich Versicherten die ePA, da der Antragsprozess aufwendig war.


Vorteile der ePA

Für Patientinnen und Patienten:

  • Zentraler Gesundheitsüberblick: Alle wichtigen Daten an einem Ort.
  • Mehr Sicherheit: Wechselwirkungen und Doppeluntersuchungen werden vermieden.
  • Selbstbestimmung: Patienten entscheiden, wer auf ihre Daten zugreifen darf.

Für Ärztinnen und Ärzte:

  • Effizienz: Zeitersparnis durch vereinfachten Zugang zu Gesundheitsdaten.
  • Bessere Kommunikation: Praxis- und sektorenübergreifender Austausch wird erleichtert.
  • Mehr Transparenz: Vollständigere Informationen führen zu besseren Entscheidungen.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Technische Hürden:

Die Anbindung aller Arztpraxen und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur ist technisch und organisatorisch anspruchsvoll.

Datenschutz und Sicherheit:

Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten ist essenziell. Die ePA setzt auf verschlüsselte Speicherung und strikte Zugriffskontrollen, dennoch gibt es Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs.

Akzeptanz:

Sowohl Patientinnen und Patienten als auch medizinisches Fachpersonal müssen von der ePA überzeugt werden. Aufklärung und Schulungen sind hierbei entscheidend.


Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der ePA sind im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) geregelt. Dieses Gesetz definiert:

  • Datenschutz und Datensicherheit.
  • Zugriffsrechte auf die ePA.
  • Den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der ePA.

Fazit: Ein großer Schritt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die ePA ist ein entscheidender Schritt zur Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbessert nicht nur die medizinische Versorgung, sondern stärkt auch die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig stehen große Herausforderungen wie Datenschutz, technische Umsetzung und Akzeptanz im Raum.

Mit der flächendeckenden Einführung der „ePA für alle“ ab 2025 könnte Deutschland im Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung international aufholen. Der Erfolg hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie gut die ePA von den Beteiligten genutzt und akzeptiert wird.

Die ePA hat das Potenzial, die Gesundheitsversorgung grundlegend zu verbessern. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die ePA und nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten sicher und effizient zu verwalten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen!

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium: Elektronische Patientenakte (ePA)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte.html

Bundesministerium für Gesundheit: „ePA für alle“ ermöglicht Medizin der Zukunft
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/epa-fuer-alle-ermoeglicht-medizin-der-zukunft-pm-25-06-2024.html

Hausärzteverband Hessen: Die elektronische Patientenakte: Das kommt auf die Praxen zu
https://www.hausaerzte-hessen.de/aktuelles/news/825-epa-hintergrund

Bundesärztekammer: Elektronische Patientenakte (ePA)
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/epa

VDEK: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle
https://www.vdek.com/fokus/elektronische-patientenakte.html

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