Freitag, 24. April 2026

Automobil

Bundestag beschließt Basis für digitalen Führerschein

Stand: 28. März 2026, 13:45 Uhr Berlin Auf einen Blick Der Bundestag hat am 26. März die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein beschlossen. Die…

Von Wolfgang

28. März 20262 Min. Lesezeit

Bundestag beschließt Basis für digitalen Führerschein

Der Bundestag hat am 26. März die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein beschlossen. Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt den Nachweis der Fahrerlaubnis per Smartphone. Vor dem Start ist noch die Zustimmung des Bundesrats…

Stand: 28. März 2026, 13:45 Uhr
Berlin

Auf einen Blick

Der Bundestag hat am 26. März die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein beschlossen. Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt den Nachweis der Fahrerlaubnis per Smartphone. Vor dem Start ist noch die Zustimmung des Bundesrats nötig. Die Bundesregierung nennt Ende 2026 als Ziel für die Einführung.

Das Wichtigste

  • Der Bundestag hat am 26. März 2026 eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen.
  • Der digitale Führerschein soll den Nachweis der Fahrerlaubnis per Smartphone ermöglichen, der Kartenführerschein bleibt gültig.
  • Vor dem Inkrafttreten muss der Bundesrat zustimmen, die Bundesregierung peilt die Einführung bis Ende 2026 an.

Bundestag billigt Änderung im Straßenverkehrsgesetz

Der Bundestag hat am 26. März eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, die den digitalen Führerschein ermöglicht. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Fahrerlaubnis damit künftig auch auf dem Smartphone nachweisbar sein. Der Beschluss ist Teil eines größeren Pakets zur Digitalisierung von Fahrer- und Fahrzeugpapieren.

Gesetzentwurf umfasst auch digitale Kontrollen

Grundlage ist eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes. Nach der Darstellung des Bundestags schafft sie die rechtliche Basis für digitale fahrer- und fahrzeugbezogene Dokumente, für digitale Parkraumkontrollen und für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung. Der physische Führerschein wird dadurch nicht ersetzt, sondern ergänzt.

Betroffen sind Fahrer, Behörden und Kontrollstellen

Für Autofahrer würde sich vor allem die Form des Nachweises ändern. Behörden und Polizei müssten digitale Dokumente in Kontrollen verarbeiten können. In der Anhörung des Bundestags wurden dazu praktische Fragen angesprochen, etwa die Verfügbarkeit des Nachweises bei Kontrollen und die Handhabung in bestehenden Verfahren.

Bundesrat ist der nächste formale Schritt

Vor dem Inkrafttreten ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Erst danach kann die Regelung in Kraft treten. Die Bundesregierung nennt Ende 2026 als Ziel für die Verfügbarkeit des digitalen Führerscheins auf dem Smartphone.

Rechtsgrundlage ist beschlossen, die Einführung folgt später

Der Bundestagsbeschluss schafft zunächst die gesetzliche Basis. Im Alltag von Autofahrern ändert sich erst nach dem Bundesratsverfahren und der technischen Umsetzung etwas. Die Novelle ist breiter angelegt und betrifft neben dem digitalen Führerschein auch weitere digitale Nachweise im Straßenverkehr.