Tesla entschärft FSD-Marketing und entgeht DMV-Sanktionen

Stand: 19. February 2026, 09:45 Uhr
Berlin

Auf einen Blick

Tesla hat nach Angaben von Reuters Sanktionen der kalifornischen Zulassungsbehf6rde DMV abgewendet, nachdem das Unternehmen seine Vermarktung von Fahrfunktionen mit Blick auf autonome Nutzung angepasst hat. Der Schritt fe4llt in eine breitere Debatte fcber Robotaxi-Unfe4lle und Nachweis- sowie Protokollpflichten, die auch europe4ische Zulassungsregeln pre4gen.

Das Wichtigste

  • Die kalifornische Behf6rde DMV verzichtete nach einer Korrektur des Tesla-Marketings auf eine mf6gliche Sanktion, darunter eine Aussetzung der He4ndlerlizenz.
  • In Europa rfccken ffcr automatisierte Fahrfunktionen Fragen der Software-Freigabe, Versionsnachweise und der Zugriff auf Ereignisdatenrekorder in den Mittelpunkt der Regulierung.
  • Ein UNECE-Arbeitspapier fasst Anse4tze ffcr Onboard- und Offboard-Autorisierungssysteme zusammen, die ffcr Typgenehmigungen und Updates relevant sind.

Eingriff der Aufsicht rfcckt Produktversprechen in den Fokus

Tesla hat nach einem Bericht von Reuters in Kalifornien eine drohende Sanktion der Verkehrsbehf6rde DMV abgewendet, indem das Unternehmen seine Vermarktung von Funktionen rund um automatisiertes Fahren und kfcnftige Robotaxi-Nutzung angepasst hat. Die Entscheidung ist ffcr Hersteller relevant, weil Aufsichten neben der technischen Sicherheit auch die Darstellung der Systemfe4higkeiten prfcfen. Parallel ringen Regulierer in Europa um Anforderungen an Software-Autorisierung und Nachweisffchrung.

Was die kalifornische DMV entschieden hat

Reuters berichtet, Tesla habe durch c4nderungen an der Vermarktung eine Madfnahme der kalifornischen DMV verhindert. Im Raum stand demnach auch eine Aussetzung der He4ndlerlizenz. Die Behf6rde und das Unternehmen e4udferten sich in dem Bericht im Kern dazu, wie Produktdarstellungen zu automatisierten Fahrfunktionen auszusehen haben. Details zu einzelnen Formulierungen oder konkreten Auflagen wurden ohne konkrete Angaben zusammengefasst.

Was das ffcr Zulassung und Sicherheit in der EU bedeutet

Ffcr den europe4ischen Markt sind automatisierte Fahrfunktionen an Typgenehmigungen und an Vorgaben gebunden, die fcber UNECE-Regelwerke in nationales Recht einfliedfen. Ein Arbeitspapier der UNECE-WP.29 (WP.29-197-16e) beschreibt den Stand der Diskussion zu Autorisierungssystemen an Bord und audferhalb des Fahrzeugs, die unter anderem ffcr Software-Updates, Versionskontrolle und Genehmigungsprozesse relevant sind. In Sicherheitsdebatten um Robotaxi-Unfe4lle spielt zudem eine Rolle, welche Ereignisdaten Fahrzeuge speichern und wie diese Daten ffcr Untersuchungen zuge4nglich sind. Eine dcbersichtsarbeit auf arXiv verweist in diesem Zusammenhang auf Anforderungen an EDR/DSSAD-Daten und auf Empfehlungen zu Zeitfenstern um ein Ereignis, um eine nachtre4gliche Rekonstruktion zu erleichtern. Solche technischen Nachweise berfchren in Europa auch die Frage, wie Hersteller die Leistungsgrenzen ihrer Systeme belegen und Updates dokumentieren.

Wie die Verfahren weiterlaufen

In Kalifornien bleibt die Auslegung der DMV ffcr die Vermarktung automatisierter Fahrfunktionen ein Referenzpunkt ffcr weitere Verwaltungsverfahren. In Europa wird die Regulierung zu Autorisierungssystemen und zur Governance von Software-Updates in den zuste4ndigen UNECE-Gremien fortgeschrieben und in Typgenehmigungsprozesse fcbertragen. Konkrete Zeitple4ne ffcr mf6gliche neue EU-Vorgaben sind bislang offen.

Einordnung

Die Entscheidung in Kalifornien zeigt, dass Aufsichtsbehf6rden bei automatisierten Fahrfunktionen nicht nur technische Nachweise, sondern auch Produktversprechen in der d6ffentlichkeit prfcfen. Ffcr Europa sind vor allem Regeln zu Software-Autorisierung, Versionsnachweisen und Ereignisdaten ffcr die Unfallaufkle4rung relevant. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Regulierung hin zu nachvollziehbarer Dokumentation und belastbaren Datenpfaden.

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