Auf einen Blick
Die britische Datenschutzaufsicht ICO untersucht den KI-Chatbot Grok. Der Schritt fällt in eine Phase, in der Tesla Grok als Assistenzfunktion im Fahrzeug anbietet. Für Nutzer von “Grok im Tesla EU” rücken Fragen zu Datenverarbeitung, Einwilligung und Abschaltmöglichkeiten in den Fokus, die sich am Datenschutzrecht ausrichten.
Das Wichtigste
- Die britische Aufsicht ICO hat eine Untersuchung zu Grok gestartet.
- Die DSGVO verpflichtet Anbieter zu Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung bei personenbezogenen Daten.
- Betroffen sind Fahrer, die Grok in Tesla-Fahrzeugen in Europa nutzen oder aktivieren.
Datenschutzaufsicht richtet Blick auf Grok
Die britische Datenschutzbehörde Information Commissioner’s Office (ICO) hat eine Untersuchung zum KI-System Grok eingeleitet. Das teilte die Behörde nach einem Reuters-Bericht Anfang Februar mit. Für Tesla, das Grok als Assistenzfunktion in seinen Fahrzeugen anbietet, erhöht das den Druck, Datenflüsse und Zuständigkeiten im europäischen Markt klar zu dokumentieren.
Was bekannt ist: Grok im Tesla und laufende Prüfung
Nach Angaben von Reuters befasst sich die ICO mit Grok und prüft datenschutzrechtliche Fragen. Details zum Untersuchungsgegenstand und zu möglichen Auflagen nannte die Behörde in dem Bericht nicht. Grok stammt vom Unternehmen xAI, das von Elon Musk gegründet wurde.
Parallel dazu wird Grok im Tesla-Ökosystem als KI-Chatbot positioniert. Reuters hatte im Juli 2025 unter Berufung auf eine Aussage Musks berichtet, Grok werde in Tesla-Fahrzeugen verfügbar werden. Tesla verweist für den Umgang mit Kundendaten auf seine Datenschutzhinweise, die unter anderem Kategorien verarbeiteter Daten und Rechte von Betroffenen beschreiben.
Folgen für Nutzer und Anbieter in der EU
Für die Nutzung eines Sprach- oder Chat-Assistenten im Fahrzeug sind regelmäßig personenbezogene Daten berührt, etwa Inhalte von Eingaben, Geräte- und Nutzungsdaten oder Kontextinformationen. In der EU setzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dafür Anforderungen an Rechtsgrundlage, Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit sowie an Informations- und Auskunftspflichten. Je nach Ausgestaltung stellt sich zudem die Frage, welche Rolle Tesla und xAI in der Verarbeitung einnehmen und wie Nutzerrechte praktisch umgesetzt werden, etwa Löschung oder Widerspruch.
Auch die Kostenfrage bleibt bislang offen. Tesla macht in seinen Datenschutzhinweisen keine konkrete Preisangabe für Grok im Fahrzeug. Für Fahrer hängt die praktische Verfügbarkeit zudem von der Konnektivität des Autos ab, weil Online-Funktionen grundsätzlich eine Datenverbindung voraussetzen.
Für die Abschaltbarkeit ist entscheidend, welche Steuerelemente in den Fahrzeug-Einstellungen vorgesehen sind und welche Datenverarbeitung an diese Einstellungen gekoppelt ist. Tesla beschreibt in seiner Datenschutzerklärung Optionen zur Verwaltung von Privatsphäre-Einstellungen. Ob es eine eigenständige, dauerhafte Deaktivierung speziell für Grok gibt, ist in den genannten Dokumenten nicht konkret geregelt.
Wie es weitergeht
Die Untersuchung der ICO läuft. In solchen Verfahren kann die Behörde Informationen anfordern und bei Verstößen Maßnahmen anordnen. Für Anbieter, die Funktionen in mehreren europäischen Märkten bereitstellen, kann eine laufende Prüfung in Großbritannien zudem Signalwirkung für die Abstimmung mit Datenschutzaufsichten und für die Ausgestaltung von Produktdokumentation, Einwilligungsmechanismen und technischen Schutzmaßnahmen haben.
Einordnung: Prüfverfahren trifft wachsenden KI-Einsatz im Auto
Die Untersuchung der britischen Datenschutzaufsicht zu Grok rückt den Einsatz von KI-Chatbots im Fahrzeug in Europa in den Fokus. Für Tesla und xAI wird damit wichtiger, nachprüfbar darzulegen, welche Daten für die Funktion anfallen, wofür sie genutzt werden und welche Kontrollmöglichkeiten Fahrer im Auto haben. In der EU bildet die DSGVO den rechtlichen Rahmen für diese Fragen.





