Stromnetzausbau: Wer künftig für abgeregelten Ökostrom zahlt

Wenn Windräder oder Solaranlagen Strom produzieren, ihn aber nicht einspeisen dürfen, entsteht ein Kostenproblem. Beim Stromnetzausbau spielt diese sogenannte Abregelung eine zentrale Rolle, weil bisher Entschädigungen gezahlt werden. Der Artikel erklärt verständlich, was hinter der Entschädigung bei Ökostrom-Abregelung steckt, warum sie eingeführt wurde und weshalb Politik und Netzbetreiber nun über Änderungen diskutieren. Im Fokus stehen die Folgen für Netzentgelte, Strompreise und neue Investitionen in den Stromnetzausbau.

Einleitung

Vielleicht kennst du die Situation aus den Nachrichten: Es weht starker Wind, Solaranlagen liefern viel Strom und trotzdem müssen Anlagen abgeschaltet werden. Für viele wirkt das paradox, denn Strom aus erneuerbaren Quellen gilt als knapp und wertvoll. Der Grund liegt meist nicht in der Erzeugung, sondern im Stromnetz, das den Strom nicht schnell genug zu den Verbrauchszentren transportieren kann.

Diese Eingriffe heißen Abregelung oder Einspeisemanagement. Betreiber von Wind- und Solaranlagen erhalten dafür bislang eine Entschädigung. Finanziert wird sie indirekt von den Stromkundinnen und -kunden. Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien steigen jedoch auch diese Kosten. Laut Auswertungen auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur haben sich die Zahlungen im vergangenen Jahrzehnt deutlich erhöht.

Vor diesem Hintergrund wird politisch diskutiert, ob die Entschädigung bei Abregelung abgeschafft oder zumindest verändert werden soll. Dabei geht es nicht um Schuldfragen, sondern um die Frage, wie der Stromnetzausbau, faire Kostenverteilung und Investitionssicherheit zusammenpassen.

Warum Ökostrom abgeregelt wird

Abregelung bedeutet, dass Netzbetreiber Anlagen zeitweise drosseln, obwohl sie technisch Strom liefern könnten. Ursache sind Engpässe im Stromnetz. Besonders häufig betrifft das Regionen mit viel Windkraft im Norden Deutschlands, während große Verbrauchszentren im Süden liegen.

Der Strom folgt physikalischen Gesetzen und nicht administrativen Grenzen. Wenn Leitungen fehlen, hilft auch günstige Erzeugung nicht.

Die Bundesnetzagentur beschreibt Abregelung als ein Instrument der Netzsicherheit. Ohne diese Eingriffe könnten Leitungen überlastet werden. Parallel dazu müssen konventionelle Kraftwerke an anderen Standorten hochgefahren werden. Dieser Prozess heißt Redispatch und verursacht zusätzliche Kosten.

Grundlagen der Abregelung im deutschen Stromnetz
Aspekt Erläuterung Einordnung
Abregelung Reduzierung der Einspeisung trotz verfügbarer Erzeugung Instrument zur Netzstabilität
Ursache Überlastete Leitungen oder fehlende Transportkapazität Engpass im Stromnetzausbau
Betroffene Anlagen Vor allem Wind- und Solaranlagen Häufig im Norden und ländlichen Räumen

Wie die Entschädigung bisher funktioniert

Die Entschädigung bei Abregelung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert. Betreiber erhalten einen Ausgleich für entgangene Erlöse, wenn ihre Anlagen aus Netzgründen gedrosselt werden. Praktisch übernehmen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber die Abwicklung.

Studien und Modellierungen, die sich auf Daten der Bundesnetzagentur stützen, zeigen einen starken Kostenanstieg. In wissenschaftlichen Analysen werden Zahlungen von rund 44 Millionen Euro im Jahr 2013 bis zu über 700 Millionen Euro im Jahr 2018 genannt. Diese Quelle ist älter als zwei Jahre, verdeutlicht aber den Trend.

Die Kosten fließen letztlich in Systemkosten ein, die über Netzentgelte und Umlagen verteilt werden. Für einzelne Haushalte sind die Effekte schwer sichtbar, summieren sich aber über Millionen Anschlüsse.

Die neue politische Linie und offene Verfahren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verfolgt seit dem Strommarktdesign „Electricity Market 2.0“ das Ziel, Marktanreize zu stärken. Langfristig sollen Investoren stärker berücksichtigen, wo Strom tatsächlich abtransportiert werden kann.

In diesem Zusammenhang wird diskutiert, die Entschädigung bei Abregelung zu reduzieren oder stärker an Marktpreisen auszurichten. Konkrete Gesetzesänderungen durchlaufen mehrere Schritte, von Referentenentwürfen über Kabinettsbeschlüsse bis zu Bundestag und Bundesrat. Zusätzlich ist das europäische Beihilferecht zu beachten.

Offen ist derzeit, ab welchem Zeitpunkt neue Regeln gelten und ob Bestandsanlagen ausgenommen werden. Diese Unsicherheit beeinflusst Investitionsentscheidungen für neue Projekte ab den Jahren 2026 und 2027.

Folgen für Haushalte, Unternehmen und neue Projekte

Für private Haushalte könnten sich Änderungen vor allem über die Netzentgelte bemerkbar machen. Sinkende Entschädigungszahlungen würden langfristig entlasten, während kurzfristig höhere Netzumbaukosten gegenläufig wirken können.

Unternehmen mit hohem Stromverbrauch spüren Effekte direkter. Für einen mittelständischen Betrieb können schon kleine Veränderungen bei Netzentgelten relevante Kostenunterschiede bedeuten. Gleichzeitig wächst der Anreiz, Strom flexibel zu nutzen oder selbst zu speichern.

Für neue Wind- und PV-Projekte steigt das Investitionsrisiko, wenn Entschädigungen wegfallen. Das könnte den Ausbau bremsen, sofern der Stromnetzausbau nicht Schritt hält. Regional bleibt die Verteilungsfrage brisant, da Nord und Süd unterschiedlich betroffen sind.

Fazit

Die Diskussion um die Entschädigung bei Ökostrom-Abregelung zeigt, wie eng Stromnetzausbau, Marktregeln und Kostenverteilung zusammenhängen. Bisherige Zahlungen haben Investitionen abgesichert, zugleich aber steigende Systemkosten erzeugt. Künftige Änderungen sollen effizientere Standortentscheidungen fördern, bringen jedoch neue Unsicherheiten.

Entscheidend wird sein, ob Netzausbau, Speicher und flexible Nachfrage schnell genug vorankommen. Dann könnten geringere Entschädigungen tatsächlich zu stabileren Strompreisen beitragen. Bleibt der Ausbau zurück, drohen höhere Risiken für Betreiber und indirekt auch für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wie siehst du die Balance zwischen Investitionsschutz und Kosteneffizienz? Diskutiere gern mit.

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