Netzpaket: Schnellere PV-Anschlüsse – was es für Strompreis und Abregelung bedeutet

Wer 2026 eine Photovoltaik-Anlage plant, wartet oft Monate auf den Netzanschluss. Das geplante Netzpaket soll genau hier ansetzen: digitale Anträge, veröffentlichte Netzkapazitäten, neue Reservierungsregeln und ein „Redispatchvorbehalt“ in überlasteten Gebieten. Der Entwurf greift tief in Abläufe rund um Netzanschluss und Redispatch 2.0 ein. Dieser Artikel zeigt dir konkret, was sich ändert, was schon gilt und was noch Gesetz werden muss – und welche Folgen das für Strompreis, Netzentgelte und Abregelung haben kann.

Einleitung

Vielleicht kennst du das: Die Solaranlage ist geplant, Module und Wechselrichter stehen fest – doch der Netzanschluss zieht sich. Netzbetreiber verweisen auf fehlende Kapazitäten, unklare Zuständigkeiten oder lange Prüfprozesse. Gleichzeitig liest man von steigenden Redispatch-Kosten und von Anlagen, die abgeregelt werden, weil Leitungen überlastet sind.

Genau hier setzt das sogenannte Netzpaket an. Der Referentenentwurf aus dem Januar 2026 will Netzanschlüsse digitalisieren, Kapazitäten transparenter machen und Engpässe besser steuern. Kernpunkte sind ein verpflichtendes digitales Netzanschlussportal bis 1. Januar 2028, monatlich veröffentlichte Kapazitätskarten und neue Regeln zur Reservierung von Netzkapazität ab 135 Kilowatt.

Hinzu kommt ein Instrument für überlastete Regionen: In sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten können Anschlüsse nur noch mit besonderen Vertragsklauseln angeboten werden. Das betrifft direkt die Frage, wer bei Abregelung welchen finanziellen Ausgleich erhält.

Netzanschluss: neue Regeln im Detail

Der Entwurf bündelt mehrere Änderungen, die sich klar als „Änderung → Auswirkung“ lesen lassen. Erstens: Netzbetreiber müssen Anträge künftig elektronisch annehmen, und bis 1. Januar 2028 ein vollständiges digitales Netzanschlussportal betreiben. Für dich als Betreiber heißt das weniger Papier, aber auch klar definierte Datenanforderungen.

Zweitens: Ab 135 Kilowatt soll es transparente Reservierungsregeln für Netzkapazität geben. Reservierungen können an Projektfortschritte und Gebühren geknüpft sein. Bleibt eine reservierte Kapazität drei Jahre ungenutzt, darf sie wieder freigegeben werden. Das soll Spekulation im „Anschluss-Queue“ verhindern, erhöht aber den Zeitdruck für Projektierer.

Drittens: Netzbetreiber müssen monatlich veröffentlichen, wo noch freie Anschlusskapazitäten bestehen, etwa auf Ebene von Umspannwerken. Die veröffentlichte Kapazität begründet allerdings keinen Rechtsanspruch. Du bekommst also mehr Orientierung, aber keine Garantie.

Viertens: Für Projekte ab 135 Kilowatt ist eine unverbindliche Netzanschlussauskunft vorgesehen. Sie soll dir den nächstgelegenen geeigneten Netzverknüpfungspunkt nennen und mindestens eine Alternative aufzeigen. Das erleichtert die Planung, ersetzt jedoch nicht die formale Zusage.

Fünftens: Baukostenzuschüsse können stärker genutzt werden. Netzbetreiber dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Netzausbau anteilig auf Projektentwickler umlegen. Das verschiebt einen Teil der Infrastrukturkosten näher an das einzelne Projekt.

Redispatch 2.0 und Abregelung

Redispatch 2.0 bedeutet vereinfacht: Wenn Leitungen überlastet sind, werden Kraftwerke oder größere Erneuerbare-Anlagen gezielt hoch- oder heruntergefahren, um das Netz stabil zu halten. Betreiber erhalten dafür in der Regel einen finanziellen Ausgleich.

Der Entwurf führt nun kapazitätslimitierte Netzgebiete ein. Kriterium ist laut Entwurf unter anderem, wenn in einem Gebiet im Vorjahr mehr als drei Prozent der möglichen Einspeisung angepasst werden mussten. In solchen Zonen dürfen neue Anlagen nur noch mit einem sogenannten Redispatchvorbehalt angeschlossen werden.

Das bedeutet konkret: Der Netzbetreiber kann einen flexiblen Netzanschlussvertrag anbieten, bei dem für die Dauer der Kapazitätsbeschränkung auf finanzielle Entschädigung bei Abregelung verzichtet wird. Für Projektierer verändert das die Kalkulation erheblich, weil Ertragsrisiken steigen.

Gleichzeitig verfolgt der Entwurf ein Systemziel. Wenn weniger spekulative Projekte Kapazität blockieren und Engpässe transparenter werden, können Netzbetreiber Engpasskosten besser steuern. Laut energiewirtschaftlichen Analysen lagen die bundesweiten Redispatch-Kosten in den vergangenen Jahren im Milliardenbereich. Schon eine spürbare Reduktion hätte Einfluss auf Netzentgelte.

Technisch bleibt offen, wie stark Datenmodelle und Schnittstellen zwischen Netzanschlussportal und Redispatch-Systemen vereinheitlicht werden. Der Entwurf verpflichtet zur Standardisierung, legt aber kein konkretes IT-Format fest. Das kann in der Umsetzung noch Reibung erzeugen.

Kosten- und Strompreisfolgen

Für Haushalte stellt sich die Frage, ob das Netzpaket den Strompreis senkt. Eine direkte Zahl nennt der Entwurf nicht. Der Mechanismus läuft über die Netzentgelte. Redispatch-Kosten und Netzausbau fließen in die Entgelte ein, die jeder Stromkunde zahlt.

Wenn Engpässe besser gemanagt und Kapazitäten gezielter vergeben werden, könnten Redispatch-Kosten sinken. Da diese Kosten in der Vergangenheit im Milliardenbereich lagen, ist das grundsätzlich relevant für die Stromrechnung. Wie stark der Effekt ausfällt, hängt von der tatsächlichen Umsetzung ab.

Für PV- und Wind-Projektierer verschiebt sich die Kostenstruktur. Mögliche Reservierungsgebühren, strengere Fristen und Baukostenzuschüsse erhöhen den Kapitalbedarf in frühen Projektphasen. Hinzu kommt das Risiko, in einem kapazitätslimitierten Gebiet auf Entschädigungen zu verzichten.

Für Stadtwerke und Netzbetreiber entsteht ebenfalls Aufwand. Digitale Portale, standardisierte Prozesse und monatliche Kapazitätsveröffentlichungen kosten Geld. Kurzfristig können dadurch Investitionen steigen. Mittel- bis langfristig sollen effizientere Prozesse und weniger Streit über Anschlussfragen die Verwaltungskosten senken.

Unterm Strich gibt es zwei gegenläufige Effekte: höhere Projekt- und IT-Kosten auf der einen Seite, potenziell geringere Engpass- und Redispatch-Kosten auf der anderen. Ob Haushalte spürbar entlastet werden, entscheidet sich in der Praxis.

Timeline und was jetzt wichtig wird

Stand 20.02.2026 handelt es sich um einen Referentenentwurf. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Die Pflicht zur elektronischen Antragstellung soll mit Inkrafttreten greifen. Das vollständige digitale Netzanschlussportal muss bis 1. Januar 2028 bereitstehen.

Übertragungsnetzbetreiber sollen ihre Anschlussverfahren bis 1. Januar 2027 der Bundesnetzagentur vorlegen und nach Genehmigung binnen drei Monaten umsetzen. Übergangsfristen spielen also eine zentrale Rolle.

Was heißt das konkret für dich? Als Haushalt mit kleiner PV-Anlage unter 135 Kilowatt dürftest du vor allem von klareren digitalen Prozessen profitieren. Große Dach- oder Freiflächenprojekte müssen sich stärker mit Reservierungsregeln und möglichen Baukostenzuschüssen befassen.

Netzbetreiber stehen vor der Aufgabe, Daten zu Kapazitäten monatlich zu veröffentlichen und Schnittstellen zu standardisieren. Je sauberer diese Prozesse definiert sind, desto weniger Konflikte entstehen später.

Eine kleine Checkliste hilft bei der Vorbereitung: vollständige Projektunterlagen digital bereithalten, realistische Inbetriebnahmetermine planen, Reservierungsfristen im Blick behalten und prüfen, ob das Projekt in einem kapazitätslimitierten Gebiet liegt.

Fazit

Das Netzpaket greift an einer empfindlichen Stelle des Energiesystems an: dem Nadelöhr Netzanschluss. Digitale Verfahren, veröffentlichte Kapazitäten und klare Reservierungsregeln können Verfahren beschleunigen und Engpässe transparenter machen. Gleichzeitig verschiebt der Redispatchvorbehalt Risiken teilweise auf neue Projekte.

Ob sich das am Ende in niedrigeren Netzentgelten und weniger Abregelung niederschlägt, hängt davon ab, wie konsequent Standardisierung und Datenqualität umgesetzt werden. Für dich als Betreiber lohnt es sich, die Entwicklung genau zu verfolgen und Projekte sauber vorzubereiten.

Wenn du ein konkretes PV-Projekt planst, prüfe frühzeitig die Netzsituation vor Ort und teile deine Erfahrungen mit digitalen Anschlussprozessen in den Kommentaren.

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