Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 € — was jetzt gilt

Zuletzt aktualisiert: 05. January 2026
Berlin, 05. January 2026

Kurzfassung

Der Mindestlohn 2026 steigt zum 1. Januar auf 13,90 € pro Stunde; ein weiterer Schritt auf 14,60 € ist für 2027 geplant. Die Entscheidung folgt einer Empfehlung der Mindestlohnkommission; erste Schätzungen nennen moderate Lohnkosten‑ und Verteilungseffekte, juristische Fragen bleiben offen.

Key Facts

  • Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde ab 01.01.2026 (weiterer Schritt: 14,60 € ab 01.01.2027).
  • Schätzung IAB: rund 10,1 % der nicht ausgenommenen Beschäftigungsverhältnisse betroffen 2026 (ca. 12,1 % 2027).
  • Regierungs‑Schätzung: geschätzte Lohnkostensteigerung ~2,18 Mrd. € (2026) und ~3,44 Mrd. € (2027).
  • Rechtlicher Vorbehalt: Diskussion über Geschäftsordnung/Referenzwert 60 % des Medianlohns schafft mögliche Prüf‑/Klärungsbedarfe.

Einleitung

Der Mindestlohn 2026 betrifft Millionen Beschäftigte mit niedrigen Stundenlöhnen und ist relevant für Arbeitgeber, Politik und Verbraucher. Die Stufenanpassung ist umgesetzt worden; die wichtigsten Fragen sind jetzt: Wer profitiert, welche Kosten entstehen für Unternehmen, und ob juristische Klarstellungen folgen.

Was ist neu

Die Mindestlohnkommission empfahl eine zweistufige Erhöhung; die Bundesregierung setzte die Empfehlung per Anpassungsverordnung um. Konkret gilt ab 1. Januar 2026 ein allgemeiner Bruttostundenlohn von 13,90 €, ein weiterer Schritt auf 14,60 € ist für 1. Januar 2027 vorgesehen. Die Regelung folgt einer Orientierung an der Tarifentwicklung und an einem Referenzwert von 60 % des Median‑Bruttostundenlohns; letzteres war Gegenstand parlamentarischer Nachfragen. (Quellen: BMAS, Mindestlohnkommission, Bundesanzeiger.)

Was bedeutet das

Für Beschäftigte mit niedrigen Löhnen bedeutet die Anhebung real mehr Bruttoeinkommen; v. a. Minijobber, Teilzeitkräfte und Beschäftigte in Gastgewerbe, Kultur und Logistik dürften profitieren. Das IAB schätzt, dass etwa 10,1 % der nicht ausgenommenen Arbeitsverhältnisse 2026 betroffen sind (ca. 12,1 % 2027). Die Regierung schätzt die zusätzlichen Lohnkosten auf rund 2,18 Mrd. € (2026) bzw. 3,44 Mrd. € (2027); breitere Preis‑ bzw. Beschäftigungseffekte werden als begrenzt eingeschätzt, bleiben aber von Branche und regionaler Struktur abhängig. Rechtlich ist offen, ob die neue Geschäftsordnung rechtliche Fragen aufwirft — das könnte Gerichts‑ oder Parlamentsklärungen nach sich ziehen.

Wie geht’s weiter

Fakt: Die 13,90 €‑Stufe gilt ab 01.01.2026; die 14,60 €‑Stufe ist für 01.01.2027 terminiert. Praktisch folgen jetzt Anpassungen in Lohnabrechnung, Dokumentation und ggf. Tarifverhandlungen. Erwartung: Behörden und Institute (z. B. IAB) werden Monitorings und erste Auswertungen liefern; mögliche juristische Prüfungen der Geschäftsordnung könnten aber Verzögerungen oder Klarstellungen erzwingen. Arbeitgeber sollten jetzt Compliance‑Schritte (Lohnabrechnung, Arbeitszeitdokumentation) prüfen; politische Akteure könnten zusätzliche Begleitmaßnahmen vorschlagen.

Update: 11:13 Uhr – Keine weiteren bestätigten Details.

Fazit

Die Erhöhung auf 13,90 € ist umgesetzt und liefert direkte Entlastung für Niedriglöhner. Makroökonomisch werden moderate Kosten erwartet; rechtliche und branchen‑spezifische Wirkungen sind noch zu beobachten.

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