Auf einen Blick
Mietrecht für möblierte Wohnungen könnte sich bald spürbar ändern: Laut Berichten über einen Hubig-Entwurf sollen Vermieter den Möblierungszuschlag transparent ausweisen und in der Höhe begrenzen. Für Mieter in Berlin, München oder Hamburg wären je nach Zuschlag zweistellige bis dreistellige Einsparungen pro Monat realistisch – sofern das Gesetz kommt.
Das Wichtigste
- Laut tagesschau.de liegt ein Vorschlag/Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, der Möblierungszuschläge bei möblierten Vermietungen begrenzen und separat ausweisen lassen soll (Berichterstattung nennt u. a. ein pauschales Modell).
- Mietervereine betonen: Möbliert heißt nicht automatisch „frei von der Mietpreisbremse“; der Zuschlag muss nachvollziehbar sein (u. a. Berliner Mieterverein; Deutscher Mieterbund).
- Vermieterverbände warnen vor zusätzlicher Bürokratie und rechtlichen Streitfragen – bis hin zur Frage, ob Eingriffe verhältnismäßig ausgestaltet sind (Haus & Grund).
Einleitung
Wenn du in Großstädten nach einer Wohnung suchst, kennst du das Spiel: „möbliert“ steht im Inserat – und plötzlich wirkt die Miete wie aus einem anderen Universum. Genau an dieser Stelle setzt ein Reformvorstoß aus Berlin an: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will die Regeln für möblierte Vermietung verschärfen. Für dich zählt vor allem eine Frage: Was kann ich realistisch sparen – und wie setze ich das durch?
Was neu ist
Nach Berichten über einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll das Mietrecht bei möblierten Wohnungen in zwei Punkten schärfer werden: Erstens soll der Möblierungszuschlag nicht mehr „im Gesamtpreis verschwinden“, sondern als eigener Posten im Vertrag auftauchen. Zweitens soll er in der Höhe begrenzt werden (in der Berichterstattung wird ein pauschales Deckel-Modell genannt). Zusätzlich werden in der gleichen Reformdebatte auch strengere Regeln für Umgehungskonstruktionen wie kurz befristete Vermietungen und für bestimmte Mietsteigerungsmodelle diskutiert (Details: Berichterstattung zu Hubigs Entwurf).
Faktencheck: Stand 08.02.2026 ist öffentlich nur die Berichterstattung über den Entwurf gesichert; ein beschlossenes Gesetz ist daraus noch nicht automatisch geworden. Bis zur Umsetzung braucht es das reguläre Gesetzgebungsverfahren.
Was das für dich bedeutet
1) So könnte deine Ersparnis aussehen (mit Rechenmodellen)
Entscheidend ist, wie hoch der Möblierungszuschlag heute bei dir ausfällt – und welches Modell sich am Ende im Gesetz durchsetzt. In der Berichterstattung zum Hubig-Entwurf taucht ein Pauschal-Deckel auf (z. B. als Prozentsatz der Nettokaltmiete). Parallel dazu existiert in der Praxis bereits eine Berechnungslogik über den Zeitwert der Möbel: Der Berliner Mieterverein nennt als Daumenregel einen Ansatz von 2% des Zeitwerts pro Monat als Zuschlag.
Beispiel A (Pauschal-Deckel, wie in der Berichterstattung skizziert):
Nettokaltmiete 1.100 €; pauschaler Möblierungszuschlag gedeckelt auf 5% (so berichtet) → maximal 55 € Zuschlag. Wenn im Vertrag heute 200 € als „Möblierung/Service“ stecken, läge die rechnerische Entlastung bei 145 € pro Monat (1.740 € pro Jahr) – unter der Annahme, dass die übrigen Mietrecht-Regeln (z. B. Mietpreisbremse) im Einzelfall greifen und der Zuschlag tatsächlich so ausgewiesen wird.
Beispiel B (Zeitwert-Modell aus Mieterverein-Infos):
Zeitwert Möbel 5.000 € → 2%/Monat = 100 € Zuschlag (Berliner Mieterverein). Ein pauschaler Deckel (z. B. 5% von 1.100 € = 55 €) würde im selben Szenario 45 € pro Monat drücken.
2) Wer ist betroffen – und wer nicht?
Das Ganze zielt auf Wohnraummietverträge. Gewerbemiete fällt grundsätzlich nicht unter die Mietpreisbremse-Systematik. Bei Kurzzeitvermietung (z. B. echte Ferien-/Hotelmodelle) greifen teils andere Regeln; in der Reformdiskussion geht es laut Berichterstattung außerdem darum, befristete Verträge weniger als Umgehungsroute nutzbar zu machen.
3) Wie Vermieter voraussichtlich reagieren
Rechne mit Ausweichbewegungen, die in der Praxis schon heute zu beobachten sind: Umstellung auf unmöbliert (um den Zuschlag-Streit zu vermeiden), anders benannte „Servicepauschalen“ (die rechtlich trotzdem zur Miete zählen können) oder mehr Druck über Modernisierungsankündigungen. Wichtig: Nicht jede „Kreativlösung“ ist automatisch wirksam – aber sie kann dich Zeit und Nerven kosten.
4) Was du praktisch tun kannst (Checkliste)
(a) Vertrag und Inserat sichern (Screenshots, Exposé, Übergabeprotokoll). (b) Aufschlüsselung verlangen: Welche Nettokaltmiete, welche Betriebskosten, welcher Möblierungszuschlag? (c) Mietpreis prüfen lassen (Mieterverein/Mieterschutzbund; in vielen Städten gibt es Tools/Spiegel und Beratung). (d) Wenn du unter die Mietpreisbremse fällst: qualifizierte Rüge einreichen, denn Rückforderungen hängen in der Regel am Zeitpunkt der Rüge (Details klärt die Beratung im Einzelfall).
5) Juristische Linie: Verfassungsmäßigkeit – wo der Streit likely landet
Vermieterverbände (z. B. Haus & Grund) argumentieren regelmäßig, dass scharfe Deckel unverhältnismäßig sein könnten oder neue Rechtsunsicherheiten erzeugen. Gleichzeitig gilt: Der Bund darf das zivile Mietrecht grundsätzlich regeln – die Kompetenzfrage war beim Berliner „Mietendeckel“ 2021 der Knackpunkt (Bundesverfassungsgericht). Ob Hubigs konkrete Ausgestaltung hält, klären am Ende Gerichte – Stand heute gibt es dazu naturgemäß noch keine Entscheidung.
Wie es weitergeht
Der entscheidende Punkt ist der Zeithorizont: Aus einem Referentenentwurf wird erst dann spürbare Entlastung, wenn Kabinett, Bundestag und Bundesrat ihn durchs Verfahren bringen und die Regel anschließend in Kraft tritt. Bis dahin lohnt sich für Betroffene vor allem Pragmatismus: Mietvertrag sauber dokumentieren, Zuschläge nachvollziehbar machen lassen und früh Beratung holen, wenn der Eindruck entsteht, dass „möbliert“ nur als Preishebel dient.
Fazit
Hubigs Vorstoß trifft einen wunden Punkt: Möblierung war in angespannten Märkten oft der bequemste Umgehungshebel, weil viele Mieter den Zuschlag nicht sauber prüfen (können). Ein transparenter, begrenzter Möblierungszuschlag würde die Spielräume kleiner machen und könnte in teuren Städten spürbar Geld zurück in deine Tasche bringen. Gleichzeitig dürfte der Markt ausweichen – deswegen bleibt Durchsetzung (Rüge, Beratung, Belege) der Schlüssel.





