Bundestag vereinfacht Stromsteuer für Speicher und bidirektionales Laden

Zuletzt aktualisiert: 01. December 2025
Berlin, 01. December 2025

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Der Bundestag hat Regeln zur Stromsteuer für Speicher und bidirektionales Laden beschlossen. Die Neuregelung soll Doppelbesteuerung verhindern, V2G-Ladepunkte steuerlich vereinfachen und ab dem 01.01.2026 gelten. Betroffen sind vor allem Gewerbe, Betreiber von Speichern und E‑Auto‑Nutzer.

Key Facts

  • Der Bundestag beschloss die Novelle am 13.11.2025; Inkrafttreten voraussichtlich 01.01.2026.
  • Das Gesetz vermeidet doppelte Besteuerung bei Zwischenspeicherung und regelt Ladepunkte für bidirektionales Laden (V2G).
  • Rund 600.000 Unternehmen profitieren; Steuermindereinnahmen werden 2026 auf etwa 1,227 Mrd. € geschätzt.

Einleitung

Der Bundestag hat am 13. November 2025 eine Änderung des Stromsteuerrechts verabschiedet. Die Anpassung betrifft insbesondere die Stromsteuer für Speicher und bidirektionales Laden und zielt auf weniger Bürokratie sowie rechtliche Klarheit für V2G. Für Haushalte mit E‑Auto und Betreiber von Heimspeichern kann das praktisch Kosten und Meldeaufwand reduzieren.

Was ist neu

Das Gesetz führt mehrere technische und steuerliche Klarstellungen ein. Neu ist ein eigener Paragraph für Ladepunkte und bidirektionales Laden (häufig V2G genannt): Strom, den ein E‑Auto direkt ins Haus oder an andere Verbraucher abgibt, gilt nicht automatisch als Lieferung mit Steuerpflicht. Außerdem gibt es eine definierte Regelung, die eine doppelte Besteuerung verhindert, wenn Strom nur zwischengespeichert und später wieder genutzt wird. Die Verstetigung der Entlastung für das produzierende Gewerbe bleibt bestehen; das betrifft etwa 600.000 Betriebe.

Was bedeutet das

Für Nutzerinnen und Nutzer heißt das konkret: Wer ein E‑Auto mit bidirektionaler Ladetechnik nutzt, wird nicht automatisch zum Stromversorger, wenn er Energie nur lokal zurückgibt. Das senkt rechtliche Hürden für V2G‑Szenarien wie Inselversorgung oder Hausnetz‑Unterstützung. Besitzer von Heimspeichern profitieren, weil Nachlade‑ und Ausgabefälle steuerlich besser abgebildet werden und doppelte Abgaben entfallen können. Unternehmen erhalten Planungssicherheit durch die verstetigte Entlastung; für den Staat entstehen laut Gesetzestext zunächst Mittelverluste im niedrigen Milliardenbereich.

Wie geht es weiter

Die Änderung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten; eine Zustimmung im Bundesrat wird noch erwartet. Behörden und Unternehmen müssen neue Melde‑ und Vorauszahlungsregeln beachten. Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sollten Schnittstellen für V2G‑Abrechnung anpassen, damit bidirektionales Laden praktisch nutzbar wird. Für Privatnutzer bleibt: Vor größeren Investitionen in V2G‑Hardware lohnt sich ein Check mit Installateur und Netzbetreiber, weil technische Vorgaben und Messkonzepte noch lokal zu klären sind.

Update: 08:36 Uhr, Bundesrat entscheidet voraussichtlich im Dezember 2025.

Fazit

Die Neuregelung bringt mehr Rechtssicherheit für Speicher und macht bidirektionales Laden im Alltag leichter nutzbar. Wichtiger Schritt ist die Vermeidung doppelter Besteuerung; vor Ort bleiben aber technische und organisatorische Prüfungen nötig.


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Artisan Baumeister

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