Auf einen Blick
Die Bundesnetzagentur hat Orientierungspunkte zu künftigen Speichernetzentgelten veröffentlicht und damit die Debatte über die Ausgestaltung der Großspeicher Regeln 2026 neu eröffnet. Im Zentrum steht, ob und wie Batteriespeicher künftig Netzentgelte zahlen und ob die bisherige Befreiung vorzeitig endet. Das kann Investitionskalkulationen und Netzbetrieb beeinflussen.
Das Wichtigste
- Die Bundesnetzagentur hat ein Papier mit Orientierungspunkten zu Netzentgelten für Stromspeicher („Speichernetzentgelte“) vorgelegt.
- Die Behörde stellt die bisherige Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher in Frage und prüft nach Berichten eine vorzeitige Beendigung mit möglicher „unechter Rückwirkung“.
- Betroffen wären vor allem neue und geplante Großbatteriespeicher; Stellungnahmen im Verfahren sind bis Ende Februar 2026 vorgesehen.
Bundesnetzagentur setzt Verfahren zu Speicherentgelten fort
Die Bundesnetzagentur hat Orientierungspunkte zur künftigen Behandlung von Stromspeichern bei Netzentgelten veröffentlicht. Damit startet eine neue Phase in der regulatorischen Ausgestaltung von Entgelten für Batteriespeicher im Stromnetz.
Die Festlegungen sind für Projektierer, Netzbetreiber und Stromhändler relevant, weil Netzentgelte die laufenden Kosten von Speicherbetrieb und die Erlöse aus Flexibilitätsdiensten beeinflussen können.
Orientierungspunkte zur künftigen Kostenverteilung
Nach Angaben der Bundesnetzagentur trägt das Dokument den Titel „Orientierungspunkte Speichernetzentgelte“ und ist Teil des laufenden Verfahrens zur Weiterentwicklung des Netzentgeltsystems. Branchenberichte und juristische Analysen ordnen das Papier als Signal ein, Stromspeicher künftig systematisch in die Finanzierung der Netze einzubeziehen und die bisherige Sonderbehandlung zu überprüfen.
Im Fokus steht zudem die Frage, ob die bisher geltende Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher vorzeitig beendet werden kann. Die Bundesnetzagentur prüft laut pv magazine dabei auch, ob eine Beendigung als „unechte Rückwirkung“ ausgestaltet werden könnte.
Wichtig: Konkrete Entgelthöhen, genaue Abgrenzungen nach Speichergröße sowie ein verbindlicher Startzeitpunkt sind bislang offen.
Bedeutung für Deutschland und Europa
In Deutschland kann eine Neuregelung die Wirtschaftlichkeit von Großbatteriespeichern verändern, die für den Ausgleich von Erzeugungsschwankungen aus Wind- und Solarenergie genutzt werden. Je nach Ausgestaltung könnten sich Betriebskosten und die Kalkulation von Vermarktungsmodellen (etwa Arbitrage oder Systemdienstleistungen) verschieben.
Unmittelbare rechtliche Folgen für andere EU-Mitgliedstaaten ergeben sich aus dem Verfahren nicht. Das Vorgehen der Bundesnetzagentur kann jedoch als Referenz für Diskussionen über die Kostenverteilung und Anreizsetzung für Flexibilitäten in europäischen Stromnetzen dienen.
Konsultation und nächste Verfahrensschritte
Die Orientierungspunkte sind in ein Konsultations- und Festlegungsverfahren eingebettet. Nach juristischen Auswertungen des Papiers sind Stellungnahmen bis zum 27. Februar 2026 vorgesehen; anschließend werden weitere Schritte im Rahmen des Netzentgeltverfahrens erwartet.
Branchenverbände und Projektentwickler haben nach Berichten bereits rechtliche und finanzielle Risiken für laufende Projekte thematisiert, falls die Befreiung früher als bislang angenommen endet.
Einordnung
Mit den Orientierungspunkten setzt die Bundesnetzagentur einen Rahmen für die weitere Ausgestaltung von Netzentgelten für Stromspeicher. Entscheidend bleibt, ob die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher fortgeführt wird oder früher ausläuft und wie künftige Entgeltkomponenten konkret ausgestaltet werden.
Für den Ausbau großer Batteriespeicher erhöht das Verfahren kurzfristig die regulatorische Aufmerksamkeit, während zentrale Parameter noch ausstehen.





