Bordsteinladen gilt als Hoffnung für Millionen Mieter ohne eigenen Stellplatz. Doch hinter jedem Bordstein-Ladepunkt in Deutschland stehen hohe Tiefbaukosten, eichrechtskonforme Messtechnik und klare Haftungsfragen. Dieser Artikel zeigt, wie sich Investitionen für Kommunen und Betreiber auf den kWh-Preis auswirken, welche Risiken bei Stolperstellen, Vandalismus oder Winterdienst entstehen und was das konkret für dich bedeutet, wenn du abends einen freien Ladeplatz suchst.
Einleitung
Du wohnst zur Miete, parkst am Straßenrand und fragst dich, wie du dein Elektroauto zuverlässig laden sollst. Genau hier setzt das Bordsteinladen an. Öffentliche Ladepunkte im Straßenraum sollen die Lücke schließen, die private Wallboxen nicht füllen können.
Doch der Aufbau ist komplexer, als es auf den ersten Blick wirkt. Kommunen müssen Sondernutzungen genehmigen, Netzbetreiber den Anschluss prüfen und Betreiber eichrechtskonforme Abrechnungssysteme integrieren. Jede dieser Ebenen verursacht Kosten und rechtliche Verantwortung.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur, ob Bordsteinladen technisch möglich ist. Sondern auch, wie teuer es pro Ladepunkt wird, wer im Schadensfall haftet und ob sich das Modell für Städte und Mieter langfristig trägt.
Was ein Bordstein-Ladepunkt wirklich kostet
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur beschreibt in ihrem Leitfaden für Kommunen mehrere Kostenblöcke, die bei öffentlichen Ladepunkten regelmäßig anfallen. Dazu zählen Hardware, Tiefbau, Netzanschluss sowie Betrieb und Wartung. Besonders relevant für Deutschland ist das Mess- und Eichrecht.
Für die kWh-basierte Abrechnung sind laut Leitfaden zum Eichrecht eine manipulationssichere Messkette, signierte Messwerte und eine eindeutige Zuordnung zu Ladepunkt und Vertrag erforderlich.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt veröffentlichte 2019 eine Übersicht mit Herstellerangaben zu eichrechtsrelevanten Komponenten. Dort werden für DC-Ladepunkte beispielhaft Modulpreise von etwa 380 Euro bis 1.000 Euro genannt. Für Nachrüstungen bestehender Geräte wurden je nach Hersteller Größenordnungen zwischen rund 1.000 Euro und 4.500 Euro pro Ladepunkt berichtet. Diese Quelle ist von 2019 und damit älter als zwei Jahre, zeigt aber die Struktur der Zusatzkosten.
| Merkmal | Beschreibung | Wert |
|---|---|---|
| Eichrechtsmodul | Messmodul inkl. Signaturfunktion laut PTB-Angaben | ca. 380 € bis 1.000 € |
| Nachrüstung DC | Herstellerangaben zu Retrofit-Kosten | ca. 1.000 € bis 4.500 € |
| DC-Gerät 50 kW | Beispielhafte Herstellerangabe laut PTB-Präsentation | ca. 20.000 € |
| DC-Gerät 150 kW | Beispielhafte Herstellerangabe laut PTB-Präsentation | ca. 40.000 € |
Hinzu kommen Tiefbauarbeiten für Kabeltrassen, Absicherung des Gehwegs und gegebenenfalls Netzverstärkungen. Der kommunale Leitfaden betont, dass frühe Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber Kosten senken kann, etwa durch gebündelte Anschlüsse und Lastmanagement. All diese Posten fließen letztlich in den kWh-Preis, den du an der Säule bezahlst.
Haftung, Sicherheit und Winterdienst
Ein Ladepunkt am Bordstein steht im öffentlichen Raum. Damit greifen Verkehrssicherungspflichten. Kabel, Gehäuse und Abdeckungen dürfen keine Stolperstellen darstellen. Das betrifft besonders AC-Ladepunkte mit fest angeschlagenem Kabel oder Lösungen mit Bodeneinlässen.
Der Leitfaden zum Eichrecht fordert eine manipulationssichere und transparente Messwertübertragung. Das schützt Verbraucher vor falscher Abrechnung, schafft aber zugleich Dokumentationspflichten für Betreiber. Im Streitfall muss nachvollziehbar sein, welche Energiemenge wann geladen wurde.
Hinzu kommen klassische Risiken wie Vandalismus oder Beschädigungen durch Fahrzeuge. Kommunen müssen in Genehmigungen klar regeln, wer für Wartung, Reparatur und Absicherung verantwortlich ist. Auch der Winterdienst ist relevant. Wird der Bereich um den Ladepunkt nicht geräumt und es kommt zu einem Sturz, stellt sich die Frage nach der Haftung zwischen Kommune und Betreiber.
Rechtlich bewegt sich Bordsteinladen im Zusammenspiel aus Straßenrecht, Sondernutzungsrecht und Zivilrecht. Wer eine Sondernutzung erhält, übernimmt regelmäßig Pflichten zur ordnungsgemäßen Unterhaltung. Für Betreiber bedeutet das organisatorischen Aufwand und Versicherungsbedarf.
Entscheidungsmatrix für Städte und Betreiber
Die Nationale Leitstelle empfiehlt Kommunen, Standorte strategisch zu planen und in Lose zu bündeln. Attraktive und weniger attraktive Lagen können kombiniert ausgeschrieben werden. So verteilt sich das wirtschaftliche Risiko.
Ein zentrales Element ist die Wahl des Modells. Möglich sind Konzessionen, bei denen private Betreiber investieren und das Nutzungsrisiko tragen, oder Dienstleistungsmodelle mit stärkerer kommunaler Steuerung. Jede Variante beeinflusst, wie stark der kWh-Preis von Investitionskosten abhängt.
Auch Fragen des Zugangs sind zu klären. Ad-hoc-Zahlung ohne Vertrag ist regulatorisch vorgesehen. Das erfordert eichrechtskonforme Messung und transparente Preisangaben. Zusätzlich müssen Kommunen entscheiden, ob sie Blockiergebühren erheben oder Parkzeiten begrenzen, um die Verfügbarkeit zu sichern.
Kontrolle und Abschleppen sind weitere Bausteine. Ohne konsequente Durchsetzung bleiben Ladeplätze oft durch Verbrenner oder Dauerparker blockiert. Das schmälert die Auslastung und verschlechtert die Wirtschaftlichkeit. Für Betreiber erhöht sich damit das Risiko, ihre Investition nur langsam zu refinanzieren.
Was sich für Mieter real ändert
Für dich als Mieter ohne Stellplatz entscheidet sich der Nutzen des Bordsteinladens an drei Punkten. Erstens an der realen Verfügbarkeit am Abend. Zweitens an der Ladeleistung und damit der Standzeit. Drittens am Preis pro Kilowattstunde.
Wenn Investitions- und Betriebskosten hoch sind, steigen die Anforderungen an die Auslastung. Betreiber reagieren häufig mit Mischkalkulationen aus kWh-Preis und möglichen Standgebühren. So sollen Ladeplätze schneller frei werden und sich die Infrastruktur rechnen.
Das bedeutet in der Praxis, dass spontanes Nachtladen günstiger sein kann als langes Parken über den nächsten Tag. Gleichzeitig schaffen klare Parkregelungen und Beschilderung mehr Planungssicherheit. Laut kommunalem Leitfaden sind Beschilderung und frühzeitige Einbindung der Ordnungsbehörden entscheidend für Akzeptanz und Durchsetzung.
Bordsteinladen ist damit keine einfache Verlängerung der heimischen Steckdose. Es ist ein regulierter öffentlicher Service mit Kostenstruktur, Haftungsrahmen und politischer Steuerung. Für Mieter kann es die entscheidende Voraussetzung für Elektromobilität sein, aber nur, wenn Städte konsequent planen und kontrollieren.
Fazit
Bordsteinladen in Deutschland ist technisch machbar, aber wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvoll. Eichrechtskonforme Messtechnik, Tiefbau und Netzanschluss treiben die Investitionen. Gleichzeitig tragen Kommunen und Betreiber Verantwortung für Sicherheit, Wartung und transparente Abrechnung. Für Mieter ohne eigenen Stellplatz kann das Modell den Zugang zur Elektromobilität sichern. Ob es bezahlbar und alltagstauglich bleibt, hängt von kluger Standortwahl, fairer Preisgestaltung und klar geregelter Haftung ab.





